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gültig seit 01.01.19721 Zollkontingent

Zolltarifnummer 5005.00.10.90.0 – Seidengarne roh, nicht ganz Schappe

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Garne aus Schappe- oder Bourretteseide, roh, abgekocht oder gebleicht, die nicht ganz aus Schappeseide bestehen. Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, gehören in die Zolltarifnummer 5005.00.10.10.0.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5005.00.10.90.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5005.00.10.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelSeide
PositionSchappeseidengarne oder Bourretteseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Kombinierte Nomenklaturroh, abgekocht oder gebleicht
ZolltarifnummerGarne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5005.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5005.00.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5005.00.10.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5005.00.10.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5005.00.10.90.0?

Kapitel 50 Seide › 5005 Schappeseidengarne oder Bourretteseidengarne …
✓roh, abgekocht oder gebleichtDie Garne müssen roh, abgekocht oder gebleicht sein. Andere Garne aus dieser Gruppe gehören in eine andere Warennummer.
✓andere, also nicht: Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufErfasst werden Garne, die nicht ganz aus Schappeseide bestehen. Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf im Sinne der Anmerkung 4 zu Abschnitt XI gehören nicht hierher.
5005.00.10.90.0Schappe- oder Bourretteseidengarne, nicht ganz Schappe

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5005.00.10.90.0?

  • ×andere, also nicht: roh, abgekocht oder gebleicht5005.00.90
  • ×Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf5005.00.10.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5005.00.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5005.00.10.10.0Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufAutonome Zollaussetzung
5005.00.10.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5005.00.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5005.00.10.90.0

€
5005.00.10.90.0Drittlandszoll2,9 %290 €1.955 €2.245 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2501alle Länder0 %01.09.2026 – 31.08.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 2,9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20262,3 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2,3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5005.00.10.90.0

verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5005.00.10.90.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
5005.00.10roh, abgekocht oder gebleicht: Die Erläuterungen zu Unterposition 5004.00.10 gelten sinngemäß.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 50 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5005.00.10

  1. 01.01.19725005.00.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „roh, abgekocht oder gebleicht“
  2. 01.01.19725005.00.10.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „ganz aus Schappeseide“
  3. 01.01.19725005.00.10.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  4. 01.01.19975005.00.10.10.0Wortlaut geändert · „Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · vorher „ganz aus Schappeseide“
  5. 01.07.19975005.00.10.10.0Wortlaut geändert · „Garne, ganz aus Schappeseide“ · vorher „Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“
  6. 01.07.19985005.00.10.10.0Wortlaut geändert · „Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · vorher „Garne, ganz aus Schappeseide“
  7. 01.07.20025005.00.10.10.0Wortlaut geändert · „Garne, ganz aus Schappeseide“ · vorher „Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“
  8. 01.01.20145005.00.10.10.0Wortlaut geändert · „Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ · vorher „Garne, ganz aus Schappeseide“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5005.00.10.90.0

Gehören konfektionierte Seidengarnwaren unter 5005.00.10.90.0?

Nein, konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 zu Abschnitt XI gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60, also nicht zur Zolltarifnummer 5005.00.10.90.0.

Welche Zolltarifnummer gilt für Garne, ganz aus Schappeseide, unter 5005.00.10?

Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, gehören in die Zolltarifnummer 5005.00.10.10.0 und nicht in die Zolltarifnummer 5005.00.10.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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