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gültig seit 01.01.19991 Zollkontingent

Zolltarifnummer 5007.20.19.90.0 – Seidenkreppgewebe, nicht handgewebt

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Kreppgewebe mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehr, die nicht auf Handwebstühlen hergestellt sind. Handgewebte Ware dieser Art gehört in 5007.20.19.10.0, Kreppgewebe, das roh, abgekocht oder gebleicht ist, in die Warennummer 5007.20.11.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5007.20.19.90.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5007.20.19.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelSeide
PositionGewebe aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
UnterpositionGewebe aus Bourretteseide
Unterpositionandere Gewebe, mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehr
Kreppgewebe
Kombinierte Nomenklaturroh, abgekocht oder gebleicht
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummerauf Handwebstühlen hergestellt
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere Gewebe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5007.206-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5007.20.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5007.20.19.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5007.20.19.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5007.20.19.90.0?

Kapitel 50 Seide › 5007 Gewebe aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide
✓andere Gewebe, mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehr, also nicht: Gewebe aus Bourretteseide, andere GewebeDas Gewebe muss einen Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehr haben. Prüfen Sie diesen Anteil anhand der Faserzusammensetzung des Gewebes.
✓KreppgewebeDie Kett- oder Schussfäden bestehen hauptsächlich aus Kreppgarnen mit sehr starker Drehung, erkennbar am körnigen Aussehen im ausgerüsteten Zustand; Gewebe mit Kreppeffekt auf andere Weise, etwa durch besondere Bindungen wie Sand-Krepp, gehören nicht hierher.
✓andere, also nicht: roh, abgekocht oder gebleichtÜbrig bleibt ein Kreppgewebe, das nicht roh, abgekocht oder gebleicht ist.
✓andere, also nicht: auf Handwebstühlen hergestelltÜbrig bleibt ein Gewebe, das nicht auf Handwebstühlen hergestellt ist.
5007.20.19.90.0Seidenkreppgewebe, nicht handgewebt

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5007.20.19.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5007.20.19

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5007.20.19.10.0auf Handwebstühlen hergestelltZollkontingent
5007.20.19.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5007.20.19 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5007.20.19.90.0

€
5007.20.19.90.0Drittlandszoll6,9 %690 €2.031 €2.721 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2501alle Länder0 %01.09.2026 – 31.08.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 6,9 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,1 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)5,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5007.20.19.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5007.20.19.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5007.20.19.90.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
5007.20.11 bis 5007.20.71andere Gewebe, mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 GHT oder mehr: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 5007.20 des HS.
5007.20.11 bis 5007.20.19Kreppgewebe sind im Allgemeinen leichte Gewebe, deren körniges Aussehen in ausgerüstetem Zustand dadurch erreicht wird, dass zum Weben so genannte Kreppgarne verwendet werden, d.h. Garne mit sehr starker Drehung (etwa 2 000 bis 3 600 Drehungen je m), die zum Kräuseln neigen. Diese Garne können in Kett- oder Schussrichtung oder in beiden Richtungen, und auch in Verbindung mit weniger stark gedrehten Garnen verwendet …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 50 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5007.20.19

  1. 01.01.19945007.20.19neu eingeführt
  2. 01.01.19945007.20.19.10.0neu eingeführt · „auf Handwebstühlen hergestellt“ · aus 5007.20.10
  3. 01.01.19995007.20.19.90.0neu eingeführt · aus 5007.20.19

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5007.20.19.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Kreppgewebe unter 5007.20.19, das nicht auf Handwebstühlen hergestellt ist?

Kreppgewebe unter 5007.20.19, das nicht auf Handwebstühlen hergestellt ist, gehört in 5007.20.19.90.0, wenn der Anteil an Seide oder Schappeseide 85 GHT oder mehr beträgt. Auf Handwebstühlen hergestellte Ware gehört in 5007.20.19.10.0.

Gehören konfektionierte Seidenwaren wie Halstücher unter 5007.20.19.90.0?

Nein, konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nach Anmerkung 8 nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und damit nicht in 5007.20.19.90.0. Halstücher gelten als konfektioniert, weil sie in Anmerkung 7 als Beispiel für gebrauchsfertig abgepasste Waren genannt sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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