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gültig seit 01.01.19721 Zollkontingent

Zolltarifnummer 5208.41.00.00.0 – Bunte Baumwollleinwand bis 100 g/m²

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

52Kapitel08Position41HS00KN00TARIC0DE

Diese Zolltarifnummer erfasst buntgewebte Gewebe aus Baumwolle in Leinwandbindung mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger. Gewebe in Leinwandbindung mit mehr als 100 g je Quadratmeter gehören in 5208.42.00.00.0, in 3- oder 4-bindigem Köper einschließlich Doppelköper in 5208.43.00.00.0 und andere buntgewebte Gewebe in 5208.49.00.00.0.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5208.41.00.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5208.41.00.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelBaumwolle
PositionGewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85 GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger
buntgewebt
Zolltarifnummerin Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder wenigerDiese Seite
Zolltarifnummerin Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 100 g
Zolltarifnummerin 3- oder 4-bindigem Köper, einschließlich Doppelköper
Zolltarifnummerandere Gewebe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5208.416-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5208.41.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5208.41.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5208.41.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5208.41.00.00.0?

Kapitel 52 Baumwolle › 5208 Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an …
✓buntgewebtDas Gewebe muss buntgewebt sein. Ungefärbte oder gebleichte Gewebe gehören nicht in diese Nummer.
✓in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder wenigerDas buntgewebte Gewebe muss in Leinwandbindung gewebt sein und höchstens 100 g je Quadratmeter wiegen. Gewebe mit mehr als 100 g je Quadratmeter, in Köperbindung oder in anderer Bindung gehören nicht hierher.
5208.41.00.00.0Buntgewebte Baumwollleinwand bis 100 g/m²

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5208.41.00.00.0?

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Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5208.41.00

ZolltarifnummerWortlaut
5208.41.00.00.0in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5208.41.00 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5208.41.00.00.0

€
5208.41.00.00.0Drittlandszoll8 %800 €2.052 €2.852 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2501alle Länder0 %01.09.2026 – 31.08.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,1 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5208.41.00.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5208.41.00.00.0

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 52 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5208.41.00

  1. 01.01.19725208.41.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger“
  2. 01.01.19725208.41.00.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „in Leinwandbindung, mit einem Quadratmetergewicht von 100 g oder weniger“
  3. 01.01.19885208.41.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5208.41.00
  4. 01.01.19885208.41.00.00.0unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5208.41.00
  5. 01.01.19995208.41.00wieder anmeldefähig · aus 5208.41.00
  6. 01.01.19995208.41.00.00.0wieder anmeldefähig · aus 5208.41.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5208.41.00.00.0

Gehören konfektionierte Handtücher aus buntgewebter Baumwolle in die Zolltarifnummer 5208.41.00.00.0?

Nein. Nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 gehören konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7, zu denen Handtücher zählen, nicht zu den Kapiteln 50 bis 55. Die Zolltarifnummer 5208.41.00.00.0 gilt daher nur für Gewebe in Leinwandbindung, die nicht konfektioniert sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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