01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5306.10.10.10.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5306.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5306.10.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5306.10.10.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5306.10.10.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5306.10.10.10.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5306.10.10.10.0?
- ×gezwirnt5306.20
- ×in Aufmachungen für den Einzelverkauf5306.10.90.00.0
- ×mit einem Titer von weniger als 833,3 dtex, jedoch nicht weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 12 bis Nm 36)5306.10.30
- ×mit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36)5306.10.50.00.0
- ×andere, also nicht: Garne aus Flachs (Leinengarne) zum Herstellen von gezwirnten Garnen für die Schuhindustrie oder von gezwirnten Kabelabbindegarnen …5306.10.10.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5306.10.10.10.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5306.10.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 5306.10.10.10.0 | Garne aus Flachs (Leinengarne) zum Herstellen von gezwirnten Garnen für die Schuhindustrie oder von gezwirnten Kabelabbindegarnen …diese Seite | nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 5306.10.10.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5306.10.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5306.10.10.10.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0050 | alle Drittländer | 1,8 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.2501 | alle Länder | 0 % | 01.09.2026 – 31.08.2027 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3,2 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5306.10.10.10.0
Für diese Nummer gelten keine eigenen Verbote, Genehmigungspflichten oder Sonderzölle.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5306.10.10.10.0
Anmerkungen (1)
1. A) Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ gelten in den Unterpositionen 5306.10.90, 5306.20.90 und 5308.20.90, vorbehaltlich der im nachstehenden Buchstaben B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind: a) auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, in Kugeln oder Knäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr als 200 g beträgt; b) im Strang mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g; c) im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt. B) Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ gelten nicht: a) gezwirnte Garne, roh, im Strang; b) gezwirnte Garne, die aufgemacht sind: 1) im Strang mit Kreuzhaspelung; 2) auf Unterlagen oder in anderen Aufmachungen, die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigen (z. B. auf Zwirnmaschinenspulen, Kanetten (Kopsen), konischen Spulen oder Konen oder in Wickeln für Stickmaschinen).
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 53 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5306.10.10
- 01.01.19995306.10.10neu eingeführt · „mit einem Titer von 833,3 dtex oder mehr (Nm 12 oder weniger)“ · aus 5306.10.11, aus 5306.10.19
- 01.01.19995306.10.10.10.0neu eingeführt · „Garne aus Flachs (Leinengarne) zum Herstellen von gezwirnten Garnen für die Schuhindustrie oder von gezwirnten Kabelabbindegarnen …“ · aus 5306.10.11, 5306.10.19, 5306.10.31, 5306.10.39
- 01.01.19995306.10.10.90.0neu eingeführt · aus 5306.10.11, 5306.10.19, 5306.10.31, 5306.10.39
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5306.10.10.10.0
Gehören konfektionierte Leinenwaren unter 5306.10.10 in die Zolltarifnummer 5306.10.10.10.0?
Nein, konfektionierte Waren gehören nicht in 5306.10.10.10.0. Abschnitt XI, Anmerkung 8 schließt konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 aus den Kapiteln 50 bis 55 aus. Diese Zolltarifnummer erfasst nur Garne aus Flachs.
Welche Zolltarifnummer gilt für Leinengarne zum Zwirnen für die Schuhindustrie unter 5306.10.10?
Garne aus Flachs zum Herstellen gezwirnter Garne für die Schuhindustrie gehören in die Zolltarifnummer 5306.10.10.10.0. Garne aus Flachs mit gleichem Titer, die nicht dafür bestimmt sind, gehören in die Zolltarifnummer 5306.10.10.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen