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gültig seit 01.01.19991 Zollkontingent

Zolltarifnummer 5306.10.10.90.0 – Leinengarne ungezwirnt ≥833,3 dtex

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst ungezwirnte Leinengarne aus Flachs, die nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegen und einen Titer von 833,3 dtex oder mehr (Nm 12 oder weniger) haben. Garne mit einem Titer von 833,3 dtex oder mehr, die zum Herstellen gezwirnter Garne für die Schuhindustrie oder gezwirnter Kabelabbindegarne bestimmt sind, gehören in 5306.10.10.10.0, ausgenommen Garne aus Flachswerg. Garne mit einem Titer von weniger als 833,3 dtex, jedoch nicht weniger als 277,8 dtex, gehören in 5306.10.30.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5306.10.10.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelAndere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen
PositionGarne aus Flachs (Leinengarne)
Unterpositionungezwirnt
nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Kombinierte Nomenklaturmit einem Titer von 833,3 dtex oder mehr (Nm 12 oder weniger)
ZolltarifnummerGarne aus Flachs (Leinengarne) zum Herstellen von gezwirnten Garnen für die Schuhindustrie oder von gezwirnten Kabelabbindegarnen …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturmit einem Titer von weniger als 833,3 dtex, jedoch nicht weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 12 bis Nm 36)
Zolltarifnummermit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36)
Zolltarifnummerin Aufmachungen für den Einzelverkauf
Unterpositiongezwirnt

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5306.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5306.10.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5306.10.10.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5306.10.10.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5306.10.10.90.0?

Kapitel 53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und … › 5306 Garne aus Flachs (Leinengarne)
✓ungezwirntDas Garn ist nicht gezwirnt, also nicht aus mehreren Fäden miteinander verdreht. Gezwirnte Garne fallen nicht unter dieses Merkmal.
✓nicht in Aufmachungen für den EinzelverkaufDie Garne sind nicht so aufgemacht, dass sie nach Abschnitt XI, Anmerkung 4 als Aufmachung für den Einzelverkauf gelten.
✓mit einem Titer von 833,3 dtex oder mehr (Nm 12 oder weniger)Der Titer der Garne beträgt 833,3 dtex oder mehr, das entspricht Nm 12 oder weniger. Garne mit einem feineren Titer fallen nicht darunter.
✓andere, also nicht: Garne aus Flachs (Leinengarne) zum Herstellen von gezwirnten Garnen für die Schuhindustrie oder von gezwirnten Kabelabbindegarnen …Garne, die nicht zum Herstellen gezwirnter Garne für die Schuhindustrie oder gezwirnter Kabelabbindegarne bestimmt sind, bleiben hier. Garne aus Flachswerg sind von der Ausnahme für diese Verwendungen ausgenommen und bleiben deshalb hier.
5306.10.10.90.0Leinengarne ungezwirnt ≥833,3 dtex

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5306.10.10.90.0?

  • ×gezwirnt5306.20
  • ×in Aufmachungen für den Einzelverkauf5306.10.90.00.0
  • ×mit einem Titer von weniger als 833,3 dtex, jedoch nicht weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 12 bis Nm 36)5306.10.30
  • ×mit einem Titer von weniger als 277,8 dtex (mehr als Nm 36)5306.10.50.00.0
  • ×Garne aus Flachs (Leinengarne) zum Herstellen von gezwirnten Garnen für die Schuhindustrie oder von gezwirnten Kabelabbindegarnen, ausgenommen Garne aus …5306.10.10.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5306.10.10

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5306.10.10.10.0Garne aus Flachs (Leinengarne) zum Herstellen von gezwirnten Garnen für die Schuhindustrie oder von gezwirnten Kabelabbindegarnen …nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
5306.10.10.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5306.10.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5306.10.10.90.0

€
5306.10.10.90.0Drittlandszoll4 %400 €1.976 €2.376 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2501alle Länder0 %01.09.2026 – 31.08.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5306.10.10.90.0

Für diese Nummer gelten keine eigenen Verbote, Genehmigungspflichten oder Sonderzölle.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5306.10.10.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 53, Zusätzliche Anmerkung 1
1. A) Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ gelten in den Unterpositionen 5306.10.90, 5306.20.90 und 5308.20.90, vorbehaltlich der im nachstehenden Buchstaben B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder gezwirnt), die aufgemacht sind: a) auf Karten, Spulen, Hülsen oder ähnlichen Unterlagen, in Kugeln oder Knäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr als 200 g beträgt; b) im Strang mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g; c) im Strang, sofern der Strang durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt. B) Als „Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf“ gelten nicht: a) gezwirnte Garne, roh, im Strang; b) gezwirnte Garne, die aufgemacht sind: 1) im Strang mit Kreuzhaspelung; 2) auf Unterlagen oder in anderen Aufmachungen, die ihre Verwendung in der Textilindustrie anzeigen (z. B. auf Zwirnmaschinenspulen, Kanetten (Kopsen), konischen Spulen oder Konen oder in Wickeln für Stickmaschinen).

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 53 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5306.10.10

  1. 01.01.19995306.10.10neu eingeführt · „mit einem Titer von 833,3 dtex oder mehr (Nm 12 oder weniger)“ · aus 5306.10.11, aus 5306.10.19
  2. 01.01.19995306.10.10.10.0neu eingeführt · „Garne aus Flachs (Leinengarne) zum Herstellen von gezwirnten Garnen für die Schuhindustrie oder von gezwirnten Kabelabbindegarnen …“ · aus 5306.10.11, 5306.10.19, 5306.10.31, 5306.10.39
  3. 01.01.19995306.10.10.90.0neu eingeführt · aus 5306.10.11, 5306.10.19, 5306.10.31, 5306.10.39

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5306.10.10.90.0

Gehören konfektionierte Waren aus Leinengarn unter 5306.10.10.90.0?

Nein, konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60. Die Zolltarifnummer 5306.10.10.90.0 erfasst nur ungezwirnte Leinengarne mit einem Titer von 833,3 dtex oder mehr, die nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegen.

Welche Zolltarifnummer gilt für Leinengarne zum Herstellen gezwirnter Garne für die Schuhindustrie unter 5306.10.10?

Garne mit einem Titer von 833,3 dtex oder mehr, die zum Herstellen gezwirnter Garne für die Schuhindustrie oder gezwirnter Kabelabbindegarne bestimmt sind, gehören in 5306.10.10.10.0, ausgenommen Garne aus Flachswerg. Diese Seite mit der Zolltarifnummer 5306.10.10.90.0 gilt für die übrigen Garne mit diesem Titer, die nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf vorliegen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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