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gültig seit 01.07.20181 Zollkontingent

Zolltarifnummer 5311.00.90.10.0 – Papiergarngewebe auf Seidenpapier

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Gewebe aus Papiergarnen in Leinwandbindung, die auf eine Unterlage aus Seidenpapier geklebt sind, mit einem Gewicht von 190 g/m² bis 280 g/m² und in Rechtecken mit einer Seitenlänge von 40 cm bis 140 cm. Gewebe, die diese Merkmale nicht erfüllen, gehören in 5311.00.90.90.0. Gewebe aus Ramie gehören in 5311.00.10.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5311.00.90.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelAndere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen
PositionGewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; Gewebe aus Papiergarnen
ZolltarifnummerGewebe aus Ramie
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerGewebe aus Papiergarnen in Leinwandbindung, auf eine Unterlage aus Seidenpapier geklebt - mit einem Gewicht von 190 g/m² oder mehr, jedoch …Diese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5311.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5311.00.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5311.00.90.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5311.00.90.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5311.00.90.10.0?

Kapitel 53 Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und … › 5311 Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen …
✓andere, also nicht: Gewebe aus RamieDie Ware ist ein Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen oder aus Papiergarnen und kein Gewebe aus Ramie.
✓Gewebe aus Papiergarnen in Leinwandbindung, auf eine Unterlage aus Seidenpapier geklebt - mit einem Gewicht von 190 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 g/m² und - in Rechtecken mit einer Seitenlänge von 40 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 cmDie Ware ist ein Gewebe aus Papiergarnen in Leinwandbindung, das auf eine Unterlage aus Seidenpapier geklebt ist. Sein Gewicht liegt bei 190 g/m² bis 280 g/m² und die Rechtecke haben eine Seitenlänge von 40 cm bis 140 cm. Die Bindung und das Seidenpapier erkennen Sie an der Ware selbst, das Gewicht und die Seitenlängen an Messungen.
5311.00.90.10.0Gewebe aus Papiergarnen auf Seidenpapier

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5311.00.90.10.0?

  • ×Gewebe aus Ramie5311.00.10.00.0
  • ×andere, also nicht: Gewebe aus Papiergarnen in Leinwandbindung, auf eine Unterlage aus Seidenpapier geklebt - mit einem Gewicht von 190 g/m² oder mehr, jedoch …5311.00.90.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5311.00.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5311.00.90.10.0Gewebe aus Papiergarnen in Leinwandbindung, auf eine Unterlage aus Seidenpapier geklebt - mit einem Gewicht von 190 g/m² oder mehr, jedoch …diese SeiteAutonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit)
5311.00.90.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5311.00.90 eingereiht

3 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
FRBTIFR-BTI-2024-01869FrankreichLockeres Netzgewebe mit großen Zwischenräumen zwischen den Fäden, in Leinwandbindung (ohne Knoten an den Kreuzungen) …21.07.2027
FRBTIFR-BTI-2024-01868FrankreichLockeres Gewebe mit großen Zwischenräumen zwischen den Fäden, Leinwandbindung (ohne Knoten), aus gezwirnten Fäden aus …21.07.2027
FRBTIFR-BTI-2024-01870FrankreichGewebe in Leinwandbindung, vom Typ Netz, bestehend aus Zwirnen aus Kokosfasern, mit sichtbaren Zwischenräumen zwischen …21.07.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5311.00.90.10.0

€
5311.00.90.10.0Drittlandszoll5,8 %580 €2.010 €2.590 €
5311.00.90.10.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2501alle Länder0 %01.09.2026 – 31.08.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 5,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,1 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5311.00.90.10.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 5311.00.90.10.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5311.00.90.10.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt (Nettogewicht/besondere Maßeinheit); welche, nennt der EU-TARIC. Ein Ausfuhrverbot ist das nicht.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5311.00.90.10.0

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 53 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5311.00.90

  1. 01.01.19725311.00.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.07.20185311.00.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5311.00.90
  3. 01.07.20185311.00.90.10.0neu eingeführt · „Gewebe aus Papiergarnen in Leinwandbindung, auf eine Unterlage aus Seidenpapier geklebt - mit einem Gewicht von 230 g/m² oder mehr, jedoch …“ · aus 5311.00.90
  4. 01.07.20185311.00.90.90.0neu eingeführt · aus 5311.00.90
  5. 01.07.20205311.00.90.10.0Wortlaut geändert · „Gewebe aus Papiergarnen in Leinwandbindung, auf eine Unterlage aus Seidenpapier geklebt - mit einem Gewicht von 190 g/m² oder mehr, jedoch …“ · vorher „Gewebe aus Papiergarnen in Leinwandbindung, auf eine Unterlage aus Seidenpapier geklebt - mit einem Gewicht von 230 g/m² oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 g/m² und - in Rechtecken mit einer Seitenlänge von 40 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 cm“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5311.00.90.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Papiergarngewebe auf Seidenpapier unter 5311.00.90?

Für Gewebe aus Papiergarnen in Leinwandbindung, auf Seidenpapier geklebt, mit 190 g/m² bis 280 g/m² in Rechtecken von 40 cm bis 140 cm Seitenlänge gilt die Zolltarifnummer 5311.00.90.10.0. Andere Gewebe der Warennummer 5311.00.90 gehören in 5311.00.90.90.0.

Gehören konfektionierte Gewebe aus Papiergarnen unter 5311.00.90 hierher?

Nein. Nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 gehören konfektionierte Waren im Sinne der Anmerkung 7 nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60, zu denen die Warennummer 5311.00.90 gehört.

Seit wann wurden die Nummern unter 5311.00.90 geändert?

Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 5311.00.90 wurde seit 01.07.2018 geändert, zuletzt am 07.01.2025.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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