01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5404.19.00.60.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5404.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5404.19.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5404.19.00.6010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5404.19.00.60.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5404.19.00.60.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5404.19.00.60.0?
- ×andere, also nicht: Monofile5404.90
- ×aus Elastomeren5404.11.00.00.0
- ×andere, aus Polypropylen5404.12.00.00.0
- ×andere, also nicht: Chemisch verjüngte synthetische Filamente aus Polyester mit -einem Durchmesser von 0,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 mm, -einer …5404.19.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5404.19.00.60.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5404.19.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 5404.19.00.60.0 | Chemisch verjüngte synthetische Filamente aus Polyester mit -einem Durchmesser von 0,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 mm, -einer …diese Seite | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 5404.19.00.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5404.19.00 eingereiht
19 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI21956/26-1Deutschland | Synthetisches Monofil, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, auf einer Spule aus Kunststoff, mit einer … | 05.07.2029 |
| DEBTI49064/25-1Deutschland | Synthetisches Monofil, - laut Antrag: -- auf eine Spule aus Kunststoff gewickelt und mit einem bedruckten Pappaufhänger … | 22.02.2029 |
| DEBTI49052/25-1Deutschland | Synthetisches Monofil, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf eine Spule aus Kunststoff gewickelt und mit einer Folie … | 19.02.2029 |
| DEBTI49226/25-1Deutschland | Synthetisches Monofil, Foto siehe Anlage, - als Meterware, spiralförmig in Musterabschnitten vorliegend, - mit einem … | 15.02.2029 |
| DEBTI49247/25-1Deutschland | Synthetisches Monofil, Foto siehe Anlage, - als Meterware, spiralförmig in Musterabschnitten vorliegend, - mit einem … | 15.02.2029 |
| DEBTI44974/25-1Deutschland | Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Garn aus synthetischen Monofilen (Polyamid), mit einem … | 11.01.2029 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5404.19.00.60.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.2501 | alle Länder | 0 % | 01.09.2026 – 31.08.2027 |
| 09.8317 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3,5 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5404.19.00.60.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5404.19.00.60.0
Anmerkungen (1)
1. Als „Chemiefasern“ gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten. Als „synthetisch“ gelten die unter a) und als „künstlich“ die unter b) definierten Fasern. Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 gelten nicht als synthetische oder künstliche Fasern. Die Begriffe „synthetisch“ und „künstlich“ gelten bei Anwendung auf die Begriffe „Spinnstoffe“ und „Spinnmasse“ sinngemäß.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 5404.11.00 bis 5404.19.00 | Monofile: Auf passende Längen geschnittene Monofile mit gespaltenen Enden zur Herstellung von Bürstenwaren verbleiben in diesen Unterpositionen. Gezwirnte Garne, die durch Vereinigung und Zusammendrehen von Monofilen dieser Unterpositionen entstanden sind, gehören nicht mehr hierher, sondern zu Position 5401, 5402, 5406 oder 5607. Dagegen gelten einzelne Monofile dieser Unterpositionen ohne Rücksicht auf die … |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 54 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5404.19.00
- 01.01.20075404.19.00neu eingeführt · aus 5404.10.90
- 01.01.20075404.19.00.90.0neu eingeführt · aus 5404.10.10, 5404.10.90 (7 Unterteilungen)
- 01.01.20225404.19.00.60.0neu eingeführt · „Chemisch verjüngte synthetische Filamente aus Polyester mit -einem Durchmesser von 0,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 mm, -einer …“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5404.19.00.60.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Polyesterfilamente für Pinsel unter 5404.19.00?
Für chemisch verjüngte Filamente aus Polyester mit 0,1 mm oder mehr bis 0,6 mm Durchmesser, 30 mm oder mehr bis 120 mm Länge und Verwendung bei der Herstellung von Pinseln gilt 5404.19.00.60.0. Filamente dieser Warennummer, die nicht zur Pinselherstellung bestimmt sind, gehören in 5404.19.00.90.0.
Gehören konfektionierte Polyesterfilamente für Pinsel zur Warennummer 5404.19.00?
Nein, konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 8 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und damit nicht zu 5404.19.00.60.0. Anmerkung 7 zählt dazu unter anderem zugeschnittene Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form.
Wann hat sich die Warennummer 5404.19.00 zuletzt geändert?
Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern der Warennummer 5404.19.00 wurde zuletzt am 07.01.2025 geändert. Frühere Änderungen gab es am 01.01.2022, 01.01.2019 und 01.01.2015.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission