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Zolltarifnummer 5404.19.00.60.0 – Polyesterfilamente für Pinsel

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst chemisch verjüngte synthetische Filamente aus Polyester mit einem Durchmesser von 0,1 mm oder mehr bis 0,6 mm und einer Länge von 30 mm oder mehr bis 120 mm, die zur Herstellung von Pinseln verwendet werden. Filamente dieser Warennummer, die nicht zur Pinselherstellung bestimmt sind, gehören in 5404.19.00.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5404.19.00.60.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelSynthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
PositionSynthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger
Monofile
Zolltarifnummeraus Elastomeren
Zolltarifnummerandere, aus Polypropylen
Unterpositionandere
ZolltarifnummerChemisch verjüngte synthetische Filamente aus Polyester mit -einem Durchmesser von 0,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 mm, -einer …Diese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5404.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5404.19.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5404.19.00.6010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5404.19.00.60.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5404.19.00.60.0?

Kapitel 54 Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen … › 5404 Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und …
✓MonofileDie Ware muss ein Monofil aus synthetischen Filamenten mit einem Titer von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger sein. Auf passende Längen geschnittene Monofile mit gespaltenen Enden bleiben in dieser Unterposition.
✓andere, also nicht: aus Elastomeren, andere, aus PolypropylenDie Ware besteht aus Polyester und bleibt damit bei den übrigen Monofilen dieser Unterposition, weil Monofile aus Elastomeren und aus Polypropylen eigene Unterpositionen haben.
✓Chemisch verjüngte synthetische Filamente aus Polyester mit -einem Durchmesser von 0,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 mm, -einer Länge von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Pinseln
5404.19.00.60.0Chemisch verjüngte Polyesterfilamente für Pinsel

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5404.19.00.60.0?

  • ×andere, also nicht: Monofile5404.90
  • ×aus Elastomeren5404.11.00.00.0
  • ×andere, aus Polypropylen5404.12.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Chemisch verjüngte synthetische Filamente aus Polyester mit -einem Durchmesser von 0,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 mm, -einer …5404.19.00.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5404.19.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5404.19.00.60.0Chemisch verjüngte synthetische Filamente aus Polyester mit -einem Durchmesser von 0,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 mm, -einer …diese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
5404.19.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5404.19.00 eingereiht

19 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland18
Spanien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI21956/26-1DeutschlandSynthetisches Monofil, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware, auf einer Spule aus Kunststoff, mit einer …05.07.2029
DEBTI49064/25-1DeutschlandSynthetisches Monofil, - laut Antrag: -- auf eine Spule aus Kunststoff gewickelt und mit einem bedruckten Pappaufhänger …22.02.2029
DEBTI49052/25-1DeutschlandSynthetisches Monofil, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- auf eine Spule aus Kunststoff gewickelt und mit einer Folie …19.02.2029
DEBTI49226/25-1DeutschlandSynthetisches Monofil, Foto siehe Anlage, - als Meterware, spiralförmig in Musterabschnitten vorliegend, - mit einem …15.02.2029
DEBTI49247/25-1DeutschlandSynthetisches Monofil, Foto siehe Anlage, - als Meterware, spiralförmig in Musterabschnitten vorliegend, - mit einem …15.02.2029
DEBTI44974/25-1DeutschlandBei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Garn aus synthetischen Monofilen (Polyamid), mit einem …11.01.2029

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5404.19.00.60.0

€
5404.19.00.60.0Drittlandszoll4 %400 €1.976 €2.376 €
5404.19.00.60.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2501alle Länder0 %01.09.2026 – 31.08.2027
09.8317Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5404.19.00.60.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 5404.19.00.60.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5404.19.00.60.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5404.19.00.60.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 54, Anmerkung 1
1. Als „Chemiefasern“ gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten. Als „synthetisch“ gelten die unter a) und als „künstlich“ die unter b) definierten Fasern. Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 gelten nicht als synthetische oder künstliche Fasern. Die Begriffe „synthetisch“ und „künstlich“ gelten bei Anwendung auf die Begriffe „Spinnstoffe“ und „Spinnmasse“ sinngemäß.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
5404.11.00 bis 5404.19.00Monofile: Auf passende Längen geschnittene Monofile mit gespaltenen Enden zur Herstellung von Bürstenwaren verbleiben in diesen Unterpositionen. Gezwirnte Garne, die durch Vereinigung und Zusammendrehen von Monofilen dieser Unterpositionen entstanden sind, gehören nicht mehr hierher, sondern zu Position 5401, 5402, 5406 oder 5607. Dagegen gelten einzelne Monofile dieser Unterpositionen ohne Rücksicht auf die …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 54 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5404.19.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.20075404.19.00neu eingeführt · aus 5404.10.90
  2. 01.01.20075404.19.00.90.0neu eingeführt · aus 5404.10.10, 5404.10.90 (7 Unterteilungen)
  3. 01.01.20225404.19.00.60.0neu eingeführt · „Chemisch verjüngte synthetische Filamente aus Polyester mit -einem Durchmesser von 0,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 mm, -einer …“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5404.19.00.60.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Polyesterfilamente für Pinsel unter 5404.19.00?

Für chemisch verjüngte Filamente aus Polyester mit 0,1 mm oder mehr bis 0,6 mm Durchmesser, 30 mm oder mehr bis 120 mm Länge und Verwendung bei der Herstellung von Pinseln gilt 5404.19.00.60.0. Filamente dieser Warennummer, die nicht zur Pinselherstellung bestimmt sind, gehören in 5404.19.00.90.0.

Gehören konfektionierte Polyesterfilamente für Pinsel zur Warennummer 5404.19.00?

Nein, konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 8 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und damit nicht zu 5404.19.00.60.0. Anmerkung 7 zählt dazu unter anderem zugeschnittene Waren in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form.

Wann hat sich die Warennummer 5404.19.00 zuletzt geändert?

Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern der Warennummer 5404.19.00 wurde zuletzt am 07.01.2025 geändert. Frühere Änderungen gab es am 01.01.2022, 01.01.2019 und 01.01.2015.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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