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gültig seit 01.01.20091 Zollkontingent

Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0 – Polypropylenstreifen bis 5 mm

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Streifen und dergleichen, etwa künstliches Stroh, aus Polypropylen mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger. Streifen aus anderer synthetischer Spinnmasse gehören in die Warennummer 5404.90.90. Für Zierstreifen gelten die Erläuterungen zur Warennummer 3920.20.80 sinngemäß, wobei ihre augenscheinliche Breite ebenfalls höchstens 5 mm beträgt.

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelSynthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
PositionSynthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger
5404.11 – 5404.19Monofile
Unterpositionandere
Zolltarifnummeraus PolypropylenDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5404.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5404.90.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5404.90.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5404.90.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0?

Kapitel 54 Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen … › 5404 Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und …
✓andere, also nicht: MonofileDie Ware ist ein Streifen oder dergleichen, etwa künstliches Stroh, aus synthetischer Spinnmasse mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger.
✓aus PolypropylenDie Ware ist aus Polypropylen. Die Materialangabe der Ware zeigt das.
5404.90.10.00.0Polypropylenstreifen bis 5 mm Breite

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5404.90.10

ZolltarifnummerWortlaut
5404.90.10.00.0aus Polypropylen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5404.90.10 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5404.90.902Streifen aus synthetischem Material; laut Angabe goldfarbene Streifen aus Kunststofffolie, 33 cm lang und 2 mm breit, in einer Einzelhandelsverpackung von 50 g. Das Produkt dient zur Dekoration. …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0

€
5404.90.10.00.0Drittlandszoll4 %400 €1.976 €2.376 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2501alle Länder0 %01.09.2026 – 31.08.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 54, Anmerkung 1
1. Als „Chemiefasern“ gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten. Als „synthetisch“ gelten die unter a) und als „künstlich“ die unter b) definierten Fasern. Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 gelten nicht als synthetische oder künstliche Fasern. Die Begriffe „synthetisch“ und „künstlich“ gelten bei Anwendung auf die Begriffe „Spinnstoffe“ und „Spinnmasse“ sinngemäß.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
5404.90.10aus Polypropylen: Die Erläuterungen zu Unterposition 3920.20.80 gelten sinngemäß. Die Zierstreifen dieser Unterposition haben jedoch eine augenscheinliche Breite von 5 mm oder weniger.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 54 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5404.90.10

  1. 01.01.20095404.90.10neu eingeführt · „aus Polypropylen“ · aus 5404.90.11, 5404.90.19
  2. 01.01.20095404.90.10.00.0neu eingeführt · „aus Polypropylen“ · aus 5404.90.11, 5404.90.19

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0

Gehören konfektionierte Waren aus Polypropylen unter 5404.90.10.00.0 hierher?

Nein, konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und damit nicht in die Warennummer 5404.90.10.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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