01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5404.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5404.90.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5404.90.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5404.90.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0?
- ×Monofile5404.11.00.00.0, 5404.12.00.00.0, 5404.19
- ×andere, also nicht: aus Polypropylen5404.90.90
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 5404.90.10
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 5404.90.10.00.0 | aus Polypropylen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5404.90.10 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 5404.90.90 | 2 | Streifen aus synthetischem Material; laut Angabe goldfarbene Streifen aus Kunststofffolie, 33 cm lang und 2 mm breit, in einer Einzelhandelsverpackung von 50 g. Das Produkt dient zur Dekoration. … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.2501 | alle Länder | 0 % | 01.09.2026 – 31.08.2027 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3,5 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0
Anmerkungen (1)
1. Als „Chemiefasern“ gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten. Als „synthetisch“ gelten die unter a) und als „künstlich“ die unter b) definierten Fasern. Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 gelten nicht als synthetische oder künstliche Fasern. Die Begriffe „synthetisch“ und „künstlich“ gelten bei Anwendung auf die Begriffe „Spinnstoffe“ und „Spinnmasse“ sinngemäß.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 5404.90.10 | aus Polypropylen: Die Erläuterungen zu Unterposition 3920.20.80 gelten sinngemäß. Die Zierstreifen dieser Unterposition haben jedoch eine augenscheinliche Breite von 5 mm oder weniger. |
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 54 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5404.90.10
- 01.01.20095404.90.10neu eingeführt · „aus Polypropylen“ · aus 5404.90.11, 5404.90.19
- 01.01.20095404.90.10.00.0neu eingeführt · „aus Polypropylen“ · aus 5404.90.11, 5404.90.19
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5404.90.10.00.0
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission