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gültig seit 01.01.19721 Zollkontingent

Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0 – Synthetische Streifen ohne Polyimid

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger, die weder aus Polypropylen noch aus Polyimid bestehen. Streifen aus Polyimid gehören in 5404.90.90.20.0, Streifen aus Polypropylen in 5404.90.10.00.0. Typische Waren sind goldfarbene Dekorationsstreifen aus Kunststofffolie und elastische Streifen aus Polyurethanfilamenten.

Typische Waren:Dekorationsstreifen aus PET-FolieGoldfarbene KunststoffstreifenElastische Streifen aus Polyurethan

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelSynthetische oder künstliche Filamente; Streifen und dergleichen aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
PositionSynthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und einem größten Durchmesser von 1 mm oder weniger; Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger
5404.11 – 5404.19Monofile
Unterpositionandere
Zolltarifnummeraus Polypropylen
Kombinierte Nomenklaturandere
ZolltarifnummerStreifen aus Polyimid
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5404.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5404.90.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5404.90.90.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5404.90.90.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0?

Kapitel 54 Synthetische oder künstliche Filamente; Streifen … › 5404 Synthetische Monofile von 67 dtex oder mehr und …
✓andere, also nicht: MonofileDie Ware ist ein Streifen oder ein Stroh aus synthetischer Spinnmasse mit einer augenscheinlichen Breite von 5 mm oder weniger.
✓andere, also nicht: aus PolypropylenDie Ware besteht aus einem anderen synthetischen Stoff als Polypropylen, etwa aus Polyethylenterephthalat (PET).
✓andere, also nicht: Streifen aus PolyimidDie Ware ist ein Streifen aus synthetischem Material, der nicht aus Polyimid besteht. Er kann eine Kunststofffolie aus PET oder ein elastischer Streifen aus Polyurethanfilamenten sein.
5404.90.90.90.0Synthetische Streifen ohne Polyimid

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5404.90.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5404.90.90.20.0Streifen aus PolyimidAutonome Zollaussetzung
5404.90.90.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5404.90.90 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Frankreich1
Schweden1
vZTAWareGültig bis
SEBTITV-2025-15588SchwedenStreifen aus synthetischem Material; laut Angabe goldfarbene Streifen aus Kunststofffolie, 33 cm lang und 2 mm breit …18.09.2028
FRBTIFR-BTI-2023-06902FrankreichElastischer Streifen aus synthetischem Textilmaterial, bestehend aus parallel angeordneten Polyurethanfilamenten …01.01.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0

€
5404.90.90.90.0Drittlandszoll4 %400 €1.976 €2.376 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.2501alle Länder0 %01.09.2026 – 31.08.2027

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,5 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,2 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5404.90.90.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, Belarus, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 54, Anmerkung 1
1. Als „Chemiefasern“ gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten. Als „synthetisch“ gelten die unter a) und als „künstlich“ die unter b) definierten Fasern. Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 gelten nicht als synthetische oder künstliche Fasern. Die Begriffe „synthetisch“ und „künstlich“ gelten bei Anwendung auf die Begriffe „Spinnstoffe“ und „Spinnmasse“ sinngemäß.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 54 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5404.90.90

  1. 01.01.19725404.90.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19725404.90.90.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  3. 01.01.19885404.90.90.20.0neu eingeführt · „Polyimid-Streifen“
  4. 01.01.19895404.90.90.20.0aufgehoben
  5. 01.01.20015404.90.90.20.0neu eingeführt · „Streifen aus Polyimid“ · aus 5404.90.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0

Gehören konfektionierte Streifen aus synthetischem Material unter 5404.90.90.90.0?

Nein, konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55, zu denen Kapitel 54 und damit auch diese Nummer zählt. Anmerkung 7 nennt als Beispiel Waren, die abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig sind.

Welche Zolltarifnummer gilt für Streifen aus Polyimid unter 5404.90.90?

Streifen aus Polyimid gehören in die Zolltarifnummer 5404.90.90.20.0 und nicht in 5404.90.90.90.0. Diese Nummer gilt für Streifen aus synthetischem Material, die nicht aus Polyimid bestehen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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