01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code5404.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5404.90.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5404.90.90.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5404.90.90.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0?
- ×Monofile5404.11.00.00.0, 5404.12.00.00.0, 5404.19
- ×aus Polypropylen5404.90.10.00.0
- ×Streifen aus Polyimid5404.90.90.20.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5404.90.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 5404.90.90.20.0 | Streifen aus Polyimid | Autonome Zollaussetzung |
| 5404.90.90.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5404.90.90 eingereiht
2 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| SEBTITV-2025-15588Schweden | Streifen aus synthetischem Material; laut Angabe goldfarbene Streifen aus Kunststofffolie, 33 cm lang und 2 mm breit … | 18.09.2028 |
| FRBTIFR-BTI-2023-06902Frankreich | Elastischer Streifen aus synthetischem Textilmaterial, bestehend aus parallel angeordneten Polyurethanfilamenten … | 01.01.2027 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (1)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.2501 | alle Länder | 0 % | 01.09.2026 – 31.08.2027 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 3,5 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 3,2 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0
Anmerkungen (1)
1. Als „Chemiefasern“ gelten in allen Teilen der Nomenklatur Spinnfasern und Filamente aus organischen Polymeren, die hergestellt sind: a) durch Polymerisation von organischen Monomeren, um Polymere wie Polyamide, Polyester, Polyolefine oder Polyurethane zu erhalten, oder durch chemische Modifikation von Polymeren von aus diesem Prozess hervorgegangenen Polymeren (z. B. Poly(vinylalkohol) hergestellt aus der Hydrolyse von Poly(vinylacetat)); b) durch Auflösung oder durch chemische Behandlung von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose), um Polymere wie Kupferseide (Cupra) oder Viskose zu erhalten oder durch chemische Modifikation von natürlichen organischen Polymeren (z. B. Cellulose, Kasein und andere Proteine, Alginsäure), um Polymere wie Acetat-Cellulose oder Alginate zu erhalten. Als „synthetisch“ gelten die unter a) und als „künstlich“ die unter b) definierten Fasern. Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 gelten nicht als synthetische oder künstliche Fasern. Die Begriffe „synthetisch“ und „künstlich“ gelten bei Anwendung auf die Begriffe „Spinnstoffe“ und „Spinnmasse“ sinngemäß.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 54 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 5404.90.90
- 01.01.19725404.90.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19725404.90.90.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19885404.90.90.20.0neu eingeführt · „Polyimid-Streifen“
- 01.01.19895404.90.90.20.0aufgehoben
- 01.01.20015404.90.90.20.0neu eingeführt · „Streifen aus Polyimid“ · aus 5404.90.90
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5404.90.90.90.0
Gehören konfektionierte Streifen aus synthetischem Material unter 5404.90.90.90.0?
Nein, konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nicht zu den Kapiteln 50 bis 55, zu denen Kapitel 54 und damit auch diese Nummer zählt. Anmerkung 7 nennt als Beispiel Waren, die abgepasst hergestellt und gebrauchsfertig sind.
Welche Zolltarifnummer gilt für Streifen aus Polyimid unter 5404.90.90?
Streifen aus Polyimid gehören in die Zolltarifnummer 5404.90.90.20.0 und nicht in 5404.90.90.90.0. Diese Nummer gilt für Streifen aus synthetischem Material, die nicht aus Polyimid bestehen.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen