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gültig seit 01.01.19991 Zollkontingent

Zolltarifnummer 5705.00.30.10.0 – Handgearbeitete Kunstfaserteppiche

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst handgearbeitete Teppiche und andere Fußbodenbeläge aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen. Ware, die nicht handgearbeitet ist, gehört in die Zolltarifnummer 5705.00.30.90.0, Teppiche und Fußbodenbeläge aus anderen Spinnstoffen gehören in die Warennummer 5705.00.80.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 5705.00.30.10.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5705.00.30.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen
PositionAndere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen, auch konfektioniert
Kombinierte Nomenklaturaus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen
ZolltarifnummerhandgearbeitetDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturaus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5705.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5705.00.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5705.00.30.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5705.00.30.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5705.00.30.10.0?

Kapitel 57 Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus … › 5705 Andere Teppiche und andere Fußbodenbeläge, aus …
✓aus synthetischen oder künstlichen SpinnstoffenDie Ware muss aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen bestehen, etwa aus Polyester. Entscheidend ist der Werkstoff der Spinnstoffe, aus denen die Ware besteht.
✓handgearbeitetDie Ware muss handgearbeitet sein. Maßgeblich ist die Fertigungsart der Ware selbst.
5705.00.30.10.0Handgearbeitete Teppiche aus synthetischen Spinnstoffen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5705.00.30.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5705.00.30

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5705.00.30.10.0handgearbeitetdiese SeiteZollkontingent
5705.00.30.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5705.00.30 eingereiht

74 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland56
Frankreich6
Niederlande6
Polen3
Tschechien1
Finnland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI42755/26-1DeutschlandFußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- annähernd rechteckig (mit abgerundeten Ecken); in den Abmessungen …12.10.2029
DEBTI38029/26-1DeutschlandAutoteppich-Set, Foto siehe Anlage, - laut Antrag vierteilig und auf einem Bügel mit einem "Reiter" aufgemacht, - in …11.10.2029
DEBTI33933/26-1DeutschlandFußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Ausführungen und unterschiedlichen Abmessungen, - aus …13.09.2029
DEBTI26252/26-1DeutschlandFußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappkarte mit Aufhängehaken aus Kunststoff versehen, - …27.08.2029
DEBTI26243/26-1DeutschlandFußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappbanderole umwickelt, - annähernd rechteckig, mit …27.08.2029
DEBTI26199/26-1DeutschlandFußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - mit einer bedruckten Pappkarte mit Aufhängehaken aus Kunststoff versehen, - …23.08.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5705.00.8032Fußbodenbelag, Foto siehe Anlage, - rechteckig, laut Antrag in verschiedenen Ausführungen und in unterschiedlichen Abmessungen, - mit einer Abtretfläche aus einer musterbildend geprägten Unterlage …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5705.00.30.10.0

€
5705.00.30.10.0Drittlandszoll8 %800 €2.052 €2.852 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0106Bestimmte handgearbeitete Waren (Handicrafts)0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20267,2 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)6,4 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5705.00.30.10.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5705.00.30.10.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5705.00.30.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter · alle LänderDie Ausfuhr von Kulturgütern braucht eine Ausfuhrgenehmigung, wenn sie unter die Kulturgüterverordnung fallen.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5705.00.30.10.0

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
692/201030.07.2010Ein rechteckiger Türvorleger aus Kokosfaser mit Unterboden aus Polyvinylchlorid wurde in die damalige Warennummer 5705.00.90 eingereiht, heute gehört er zur Warennummer 5705.00.80.5705.00.90heute 5705.00.80

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 57 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5705.00.30

  1. 01.01.19995705.00.30neu eingeführt · „aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen“ · aus 5705.00.31, aus 5705.00.39
  2. 01.01.19995705.00.30.10.0neu eingeführt · „handgearbeitet“ · aus 5705.00.31, 5705.00.39
  3. 01.01.19995705.00.30.90.0neu eingeführt · aus 5705.00.31, 5705.00.39

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5705.00.30.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für handgearbeitete Teppiche aus synthetischen Spinnstoffen unter 5705.00.30?

Handgearbeitete Ware aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen gehört in die Zolltarifnummer 5705.00.30.10.0. Ware, die nicht handgearbeitet ist, fällt unter 5705.00.30.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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