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Zolltarifnummer 6102.30.10.00.0 – Damenmäntel aus Chemiefasern

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Mäntel, Kurzmäntel, Umhänge und ähnliche Waren aus Chemiefasern, gewirkt oder gestrickt, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104. Anoraks, Windjacken und Blousons aus Chemiefasern gehören in 6102.30.90.00.0. Typisch sind Damenmäntel, kurzmantelähnliche Kleidungsstücke, Fleecejacken und umhangähnliche Vampirkostüme.

Typische Waren:DamenmäntelKurzmantelähnliche KleidungsstückeFleecejackenUmhangähnliche Vampirkostüme

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6102.30.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelKleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
PositionMäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6104
Unterpositionaus Wolle oder feinen Tierhaaren
Unterpositionaus Baumwolle
Unterpositionaus Chemiefasern
ZolltarifnummerMäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche WarenDiese Seite
ZolltarifnummerAnoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren
Unterpositionaus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6102.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6102.30.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6102.30.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6102.30.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6102.30.10.00.0?

Kapitel 61 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder … › 6102 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge …
✓aus ChemiefasernDie Ware besteht aus synthetischen Chemiefasern, etwa aus Polyester, und ist gewirkt oder gestrickt. Das erkennen Sie an der Materialzusammensetzung der Ware.
✓Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche WarenDie Ware ist ein Mantel, Kurzmantel oder Umhang oder ein ähnliches Kleidungsstück, etwa ein kurzmantelähnliches oder umhangähnliches Kleidungsstück wie ein Vampirkostüm.
6102.30.10.00.0Damenmäntel und Umhänge aus Chemiefasern

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6102.30.10.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6102.30.10

ZolltarifnummerWortlaut
6102.30.10.00.0Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6102.30.10 eingereiht

15 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland13
Frankreich2
vZTAWareGültig bis
DEBTI19285/26-1DeutschlandVerkleidungsset, für Kinder von ca. 3-6 Jahren (entspricht Größe 98-128), Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung …27.09.2029
DEBTI14576/26-1DeutschlandKurzmantelähnliches Kleidungsstück, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus überwiegend ca. …20.07.2029
DEBTI46780/25-1DeutschlandKurzmantelähnliches Kleidungsstück, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,9 mm …01.02.2029
DEBTI59704/24-1DeutschlandUmhangähnliches Kleidungsstück, sog. Vampir Kostüm, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit …30.03.2028
DEBTI49777/24-1DeutschlandKurzmantelähnliches Kleidungsstück, sog. Fleecejacke, Mini, Größe 104, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,0 mm dicken …23.02.2028
DEBTI49959/24-1DeutschlandKurzmantelähnliches Kleidungsstück, sogenanntes Fleecejacke mit Kapuze, gefüttert, Größe 98, siehe Anlage. - in einem …23.02.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
6102.30.9046Anorakähnliches Kleidungsstück, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - in den überwiegenden Bereichen des Vorder- und Rückenteils, im Bereich der Seitenteile und der Ärmel …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6102.30.10.00.0

€
6102.30.10.00.0Drittlandszoll12 %1.200 €2.128 €3.328 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (3)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7079El Salvador0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7912Neuseeland0 %seit 01.05.2024
09.8337Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202610,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)9,6 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6102.30.10.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Russland, Belarus, Iran, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Syrien, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6102.30.10.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 14
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
6102.30.10Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 6102.10.10.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2855/200027.12.2000Eine Warenzusammenstellung aus drei Kleidungsstücken für den Einzelverkauf, darunter ein einfarbiges gewebtes Kleidungsstück aus Polyamid, wurde in die Warennummer 6102.30.90 eingereiht.6102.30.90

Alle Anmerkungen zu Kapitel 61 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6102.30.10

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 3.
  1. 01.01.19726102.30.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren“
  2. 01.01.19726102.30.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge und ähnliche Waren“

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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