01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code6204.326-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer6204.32.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code6204.32.90.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer6204.32.90.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0?
- ×Kostüme6204.11.00.00.0, 6204.12, 6204.13.00.00.0, 6204.19
- ×Kombinationen6204.21.00.00.0, 6204.22, 6204.23, 6204.29
- ×Kleider6204.41.00.00.0, 6204.42, 6204.43.00.00.0, 6204.44 und 1 weitere
- ×Röcke und Hosenröcke6204.51, 6204.52, 6204.53, 6204.59
- ×lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen6204.61, 6204.62, 6204.63, 6204.69
- ×aus Wolle oder feinen Tierhaaren6204.31.00.00.0
- ×aus synthetischen Chemiefasern6204.33
- ×aus anderen Spinnstoffen6204.39
- ×Arbeits- und Berufskleidung6204.32.10.00.0
- ×nach dem Batik-Verfahren handbedruckt6204.32.90.10.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6204.32.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 6204.32.90.10.0 | nach dem Batik-Verfahren handbedruckt | Zollkontingent |
| 6204.32.90.90.0 | anderediese Seite | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6204.32.90 eingereiht
9 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI14462/26-1Deutschland | Jacke, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewebten Geweben aus … | 12.07.2029 |
| DEBTI13049/25-1Deutschland | Jacke, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1 mm dicken, buntgewebten Geweben … | 07.07.2028 |
| DEBTI48191/24-1Deutschland | Kampfsportkleidung, sogenannte Kampfsportkombination, Größe 150, siehe Foto im Anhang, - laut Antrag als dreiteilige … | 06.02.2028 |
| DEBTI22231/24-1Deutschland | Jacke, sog. Jacke für den Kampfsport, Größe 195, für Personen mit einer Körpergröße von 200 cm (entspricht … | 29.08.2027 |
| DEBTI21461/24-1Deutschland | Jacke, sog. Kimono, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen, musterbildend gewebten Geweben … | 04.08.2027 |
| FRBTIFR-BTI-2026-03057Frankreich | Kleidungsstück zur Bedeckung des Oberkörpers, aus Denimstoff aus Baumwolle gefertigt, in Form einer beigefarbenen … | 23.09.2029 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0?
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.7913 | Neuseeland | 0 % | seit 01.05.2024 |
| 09.8351 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 10,6 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 9,6 % |
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0
Anmerkungen (2)
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: — einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und — einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz. Alle Teile eines „Anzugs“ oder „Kostüms“ müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam …
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| Kapitel 62, Allgemeines | 1. Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt „Allgemeines“ der Erläuterungen zu Abschnitt XI. 2. Wegen des Einreihung von Kleidungsstücken, die als Warenzusammenstellungen gestellt werden, siehe die Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. 3. Wenn ein Teil eines Anzugs, Kostüms oder einer Kombination der Positionen 6203 und 6204 aufgebrachte Verzierungen … |
Einreihungsverordnungen (2)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 272/9802.02.1998 | Ein Kleidungsstück aus Denim-Gewebe aus 100 % Baumwolle mit Umlegekragen und Reißverschluss vorn wurde in die Warennummer 6204.32.90 eingereiht. | 6204.32.90 |
| 3295/9326.11.1993 | Eine Judojacke aus 100 % Baumwolle wurde in die Warennummer 6204.32.90 eingereiht. | 6204.32.90 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-32/8407.03.1985 | DER BEGRIFF ' ' SEGEL ' ' IN DER TARIFNUMMER 62.04 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST SO AUSZULEGEN , DASS ER AUCH SEGEL UMFASST , DIE AUS SYNTHETISCHEN SPINNSTOFFEN HERGESTELLT UND SPEZIELL FÜR SURFBRETTER BESTIMMT SIND , WENN DIESE SEGEL GESONDERT VON DEN … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 62 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 6204.32.90
- 01.01.19726204.32.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19726204.32.90.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „nach dem Batik-Verfahren handbedruckt“
- 01.01.19726204.32.90.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Jacken aus Baumwolle unter der Warennummer 6204.32.90?
Jacken für Frauen oder Mädchen aus Baumwolle, die nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt sind, gehören in die Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0. Nach dem Batik-Verfahren handbedruckte Jacken fallen in 6204.32.90.10.0, Arbeits- und Berufskleidung aus Baumwolle in 6204.32.10.00.0.
Welche Zolltarifnummer gilt für Damen Webjacken aus Baumwolle?
Damen Webjacken gehören in die Zolltarifnummer 6204.32.90.90.0, wenn sie aus Baumwolle bestehen und nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt sind.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile



