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Zolltarifnummer 6204.62.11.00.0 – Lange Berufshosen aus Baumwolle

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Lange Hosen aus Baumwolle für Frauen oder Mädchen, die als Arbeits- und Berufskleidung gelten, gehören in 6204.62.11.00.0. Latzhosen aus Baumwolle als Arbeits- und Berufskleidung gehören in die Zolltarifnummer 6204.62.51.00.0, lange Hosen aus Baumwolle ohne Arbeits- und Berufskleidung in die Warennummern 6204.62.31, 6204.62.33 oder 6204.62.39.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6204.62.11.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelKleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken
PositionKostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
6204.11 – 6204.19Kostüme
6204.21 – 6204.29Kombinationen
6204.31 – 6204.39Jacken
6204.41 – 6204.49Kleider
6204.51 – 6204.59Röcke und Hosenröcke
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen
Unterpositionaus Wolle oder feinen Tierhaaren
Unterpositionaus Baumwolle
lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)
ZolltarifnummerArbeits- und BerufskleidungDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionaus synthetischen Chemiefasern
Unterpositionaus anderen Spinnstoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6204.626-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6204.62.118-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6204.62.11.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6204.62.11.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6204.62.11.00.0?

Kapitel 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus … › 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke …
✓lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze HosenDie Ware ist eine lange Hose (einschließlich Kniebundhosen und ähnlicher Hosen), eine Latzhose oder eine kurze Hose für Frauen oder Mädchen. Badehosen sind ausgenommen.
✓aus BaumwolleDie Ware muss aus Baumwolle bestehen. Bei Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen ist der Abschnitt „Allgemeines“ der Erläuterungen zu Abschnitt XI maßgeblich.
✓lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen)Die Ware ist eine lange Hose einschließlich Kniebundhosen und ähnlicher Hosen und keine Latzhose.
✓Arbeits- und BerufskleidungDie Hose erkennt man am allgemeinen Aussehen, das bezogen auf ihre Funktion einfach oder besonders geschnitten oder gestaltet ist, und am Gewebe, das im Allgemeinen strapazierfähig ist und nicht einläuft. Sie ist dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum körperlichen oder hygienischen Schutz zu dienen.
6204.62.11.00.0Lange Berufshosen aus Baumwolle

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6204.62.11.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6204.62.11

ZolltarifnummerWortlaut
6204.62.11.00.0Arbeits- und Berufskleidung

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6204.62.11 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
6204.62.3913Hemd und lange Hose, Größe M, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung; kein Schlafanzug, u. a. da die Kleidungsstücke nach ihren objektiven Merkmalen (insbesondere nach Schnitt …
6204.62.905Hemdbluse und kurze Hose, Größe S/36, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als zweiteilige Zusammenstellung; kein Schlafanzug, u. a. da die Kleidungsstücke nach ihren objektiven …
6204.62.314Lange Hose, Größe 104, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,4 mm dicken, buntgewebten Denimgeweben aus laut Antrag 76 % Baumwolle und 23 % Polyester sowie 1 % Elasthan …
6204.62.511Arbeitskleidung zur Bedeckung des Ober- und Unterkörpers, nicht als für Männer oder Frauen erkennbar, überwiegend hergestellt aus einem Gewebe (Kette und Schuss) aus Naturfasern (60 % Baumwolle) und …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6204.62.11.00.0

€
6204.62.11.00.0Drittlandszoll12 %1.200 €2.128 €3.328 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (4)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7051Guatemala0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7123Nicaragua0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7913Neuseeland0 %seit 01.05.2024
09.8351Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 12 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202610,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)9,6 %
Vietnam1,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6204.62.11.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Libyen, Iran, Haiti, Myanmar, Simbabwe, Sudan, Syrien, Südsudan, Venezuela, Zentralafrikanische RepublikSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6204.62.11.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 14
14. Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Kleidungsstücke aus Spinnstoff, die zu verschiedenen Positionen gehören, auch dann getrennt in diese Positionen eingereiht, wenn sie als Warenzusammenstellungen für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Als „Kleidungsstücke aus Spinnstoff“ im Sinne dieser Anmerkung gilt Kleidung der Positionen 6101 bis 6114 und 6201 bis 6211.
Wortlaut · Kapitel 62, Anmerkung 3
3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge“ und „Kostüme“ beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: — einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie die Schauseite der anderen Teile der Zusammenstellung und deren Rückseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie der Futterstoff der Jacke hergestellt ist, und — einem einzigen Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers, nämlich einer langen Hose, einer Kniebundhose oder ähnlichen Hose, einer kurzen Hose (ausgenommen Badehose), einem Rock oder einem Hosenrock, alle diese ohne Träger oder Latz. Alle Teile eines „Anzugs“ oder „Kostüms“ müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingenähter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 62, Allgemeines1. Wegen der Einreihung von Waren aus zwei oder mehr Spinnstoffen innerhalb der Positionen siehe den Abschnitt „Allgemeines“ der Erläuterungen zu Abschnitt XI. 2. Wegen des Einreihung von Kleidungsstücken, die als Warenzusammenstellungen gestellt werden, siehe die Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. 3. Wenn ein Teil eines Anzugs, Kostüms oder einer Kombination der Positionen 6203 und 6204 aufgebrachte Verzierungen …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
1308/9604.07.1996Kleidungsstück aus Gewebe (100 % Baumwolle) zum Bedecken des Unterkörpers, von der Taille bis oberhalb des Knies reichend, jedes Bein einzeln umhüllend, ohne Öffnung, mit Taschen an den Seiten. In Höhe der Taille befindet sich eine …6204.62.90

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-32/8407.03.1985DER BEGRIFF ' ' SEGEL ' ' IN DER TARIFNUMMER 62.04 DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IST SO AUSZULEGEN , DASS ER AUCH SEGEL UMFASST , DIE AUS SYNTHETISCHEN SPINNSTOFFEN HERGESTELLT UND SPEZIELL FÜR SURFBRETTER BESTIMMT SIND , WENN DIESE SEGEL GESONDERT VON DEN …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 62 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6204.62.11

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 4.
  1. 01.01.19726204.62.11gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Arbeits- und Berufskleidung“
  2. 01.01.19726204.62.11.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Arbeits- und Berufskleidung“

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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