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gültig seit 01.01.2007

Zolltarifnummer 6603.90.90.00.0 – Schirm- und Stockteile ohne Griffe

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 6602, etwa Teile für Stöcke oder Balkonhalter für Sonnenschirme. Griffe und Knäufe gehören in 6603.90.10.00.0, zusammengesetzte Schirmgestelle, auch mit Unterstock oder Griffstock, in 6603.20.00.00.0. Schirmschienen und Schirmgabeln, nicht zusammengesetzt, gehören hierher.

Typische Waren:Teile für StöckeRasendorn-SchirmständerBalkonhalter für SonnenschirmeTischklammern für SonnenschirmeUnvollständige Kreuzschirmständer

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6603.90.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSchuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile …
KapitelRegenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon
PositionTeile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 6602
ZolltarifnummerSchirmgestelle, zusammengesetzt, auch mit Unterstock oder Griffstock
Unterpositionandere
ZolltarifnummerGriffe und Knäufe
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6603.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6603.90.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6603.90.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6603.90.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6603.90.90.00.0?

Kapitel 66 Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke … › 6603 Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der …
✓andere, also nicht: Schirmgestelle, zusammengesetzt, auch mit Unterstock oder GriffstockDie Ware ist ein Teil oder Zubehör für Waren der Positionen 6601 und 6602 und liegt nicht als zusammengesetztes Schirmgestell vor. Schirmschienen und Schirmgabeln bleiben hier, solange sie nicht zusammengesetzt sind.
✓andere, also nicht: Griffe und KnäufeDie Ware ist weder Griff noch Knauf, sondern ein anderes Teil oder Zubehör, etwa ein Teil für Stöcke mit Spitze aus Hartmetall.
6603.90.90.00.0Schirm- und Stockteile ohne Griffe und Knäufe

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6603.90.90.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 6603.90.90

ZolltarifnummerWortlaut
6603.90.90.00.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6603.90.90 eingereiht

39 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland17
Frankreich17
Tschechien2
Belgien1
Spanien1
Malta1
vZTAWareGültig bis
DEBTI24924/26-1DeutschlandTeil für Stöcke, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - annähernd zylinderförmiges Erzeugnis, - - mit einem …14.09.2029
DEBTI18817/26-1DeutschlandSchirmständer, sog. Rasendorn-Schirmständer, Foto siehe Anlage, - in Form einer noch nicht zusammengesetzten Ware, die …16.08.2029
DEBTI18807/26-1DeutschlandSchirmständer, sog. Balkonhalter für Sonnenschirme, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form einer ca. …16.08.2029
DEBTI18815/26-1DeutschlandSchirmständer, sog. Tischklammer für Sonnenschirme, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form einer …16.08.2029
DEBTI18811/26-1DeutschlandUnvollständiger Schirmständer, sog. Kreuzschirmständer, Foto siehe Anlage, - in Form einer noch nicht zusammengesetzten …16.08.2029
DEBTI16593/26-1DeutschlandSchirmständer für einen Sonnenschirm, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - mit einer kreisförmigen …13.07.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
6603.90.101Griff für Gehstock, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - in Form eines Derbygriffs, - - aus verchromter Aluminiumlegierung. "Teil für Ware der Position 6602 (Gehstock), Griff"

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6603.90.90.00.0

€
6603.90.90.00.0Drittlandszoll5 %500 €1.995 €2.495 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 5 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)1,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6603.90.90.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
KontrolleCITES bei der Einfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Einfuhrgenehmigung oder Bescheinigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Einfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen · alle LänderBetrifft nur Erzeugnisse aus Robben, etwa Felle, Öl oder Fleisch: Eingeführt werden dürfen sie nur mit Nachweis ihrer Herkunft, etwa aus der Jagd von Inuit (Verordnung (EG) Nr. 1007/2009). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleCITES bei der Ausfuhr · alle LänderWaren aus geschützten Tier- und Pflanzenarten brauchen eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen.Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen · alle LänderBetrifft nur Katzen- und Hundefelle und Waren, die solches Fell enthalten: Ihre Ausfuhr ist verboten (Verordnung (EG) Nr. 1523/2007). Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6603.90.90.00.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 66, Anmerkung 2
2. Zu Position 6603 gehören nicht Teile, Ausstattungen und Zubehör, aus Spinnstoffen, sowie Schirmhüllen, Schirmbezüge, Quasten, Troddeln und dergleichen, aus Stoffen aller Art, für die in Positionen 6601 und 6602 erfassten Waren. Derartige Waren werden nach eigener Beschaffenheit eingereiht. Dies gilt auch dann, wenn sie mit den Gegenständen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden, sofern sie mit diesen Gegenständen nicht verbunden sind.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
6603.90.90andere: Neben den im letzten Absatz der Erläuterungen zu Unterposition 6603.20.00 genannten Zusammensetzungen gehören hierher insbesondere Schirmschienen und -gabeln, nicht zusammengesetzt, sowie die in den Erläuterungen zu Position 6603 des HS, zweiter Absatz Ziffern 3 bis 5, genannten Waren.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 66 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 6603.90.90

  1. 01.01.20076603.90.90neu eingeführt · aus 6603.90.00
  2. 01.01.20076603.90.90.00.0neu eingeführt · aus 6603.90.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6603.90.90.00.0

Gehören Teile aus Spinnstoffen und Schirmbezüge unter 6603.90.90?

Nein, Teile, Ausstattungen und Zubehör aus Spinnstoffen sowie Schirmhüllen, Schirmbezüge, Quasten und Troddeln und dergleichen aus Stoffen aller Art für Waren der Positionen 6601 und 6602 gehören nicht hierher. Sie werden nach ihrer eigenen Beschaffenheit eingereiht, auch wenn sie mit den Gegenständen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden, sofern sie mit diesen nicht verbunden sind.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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