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gültig seit 01.01.2014

Zolltarifnummer 6814.10.00.10.0 – Agglomerierter Glimmer auf Rollen

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst agglomerierten Glimmer auf Rollen mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, auch calciniert oder mit Aramidfasern verstärkt. Phlogopit-Glimmerband mit Silikonharz gehört in 6814.10.00.20.0, wenn Dicke, Breite, Glimmergehalt und Zugfestigkeit innerhalb der dort genannten Grenzwerte liegen.

Typische Waren:Glimmer Band

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 6814.10.00.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
KapitelWaren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen
PositionBearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen Stoffen
UnterpositionPlatten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen
ZolltarifnummerAgglomerierter Glimmer mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, auf Rollen, auch calciniert, auch mit Aramidfasern verstärktDiese Seite
ZolltarifnummerPhlogopit-Glimmerband, mit Silikonharz mit einer mit Glasfasergewebe verstärkten Polyethylenfolie verklebt, -mit einer Dicke von 0,10 mm …
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code6814.106-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer6814.10.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code6814.10.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer6814.10.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 6814.10.00.10.0?

Kapitel 68 Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer … › 6814 Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren …
✓Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf UnterlagenDie Ware ist eine Platte, ein Blatt oder ein Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen. Sie ist in Rollen von unbestimmter Länge aufgemacht oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten; in anderer Form gehört sie zu einer anderen Unterposition.
✓Agglomerierter Glimmer mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, auf Rollen, auch calciniert, auch mit Aramidfasern verstärktDie Ware ist agglomerierter Glimmer mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, auf Rollen aufgemacht, auch calciniert oder mit Aramidfasern verstärkt. Sie erkennen das an der Dicke des Materials und an der Aufmachung in Rollen.
6814.10.00.10.0Dünner agglomerierter Glimmer auf Rollen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 6814.10.00.10.0?

  • ×andere, also nicht: Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen6814.90.00.00.0
  • ×Phlogopit-Glimmerband, mit Silikonharz mit einer mit Glasfasergewebe verstärkten Polyethylenfolie verklebt, -mit einer Dicke von 0,10 mm oder mehr, jedoch nicht …6814.10.00.20.0
  • ×andere, also nicht: Agglomerierter Glimmer mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, auf Rollen, auch calciniert, auch mit Aramidfasern verstärkt6814.10.00.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 6814.10.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
6814.10.00.10.0Agglomerierter Glimmer mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, auf Rollen, auch calciniert, auch mit Aramidfasern verstärktdiese SeiteAutonome Zollaussetzung
6814.10.00.20.0Phlogopit-Glimmerband, mit Silikonharz mit einer mit Glasfasergewebe verstärkten Polyethylenfolie verklebt, -mit einer Dicke von 0,10 mm …Autonome Zollaussetzung
6814.10.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 6814.10.00 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland3
Rumänien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI16148/24-1DeutschlandStanzlinge als Rollenware; bestehend aus Mica-Papier, doppelseitigem Klebeband, PET-Gewebe und Trennfolie …26.05.2027
DEBTI35104/23-1DeutschlandAngaben: Glimmerpapier; Spezialpapier in Rollen- und Blattform; Anwendungsgebiete: zum Druck- und Temperaturausgleich …04.02.2027
ROBTI2025/004867RumänienGemäß der Beschreibung des Antragstellers und der in der Datenbank veröffentlichten Fotos stellt das Produkt ein Band …13.03.2028

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 6814.10.00.10.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 6814.10.00.10.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 6814.10.00.10.0

€
6814.10.00.10.0Drittlandszoll1,7 %170 €1.932 €2.102 €
6814.10.00.10.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 1,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 6814.10.00.10.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 6814.10.00.10.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 6814.10.00.10.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 6814.10.00.10.0

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
6814.10.00Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen Die Platten, Blätter oder Streifen dieser Unterposition sind in Rollen von unbestimmter Länge aufgemacht oder lediglich quadratisch oder rechteckig zugeschnitten. In anderer als quadratischer oder rechteckiger Form gehören Waren dieser Art zu Unterposition 6814.90.00.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 68 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 6814.10.00

  1. 01.01.19726814.10.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen“
  2. 01.01.20146814.10.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 6814.10.00
  3. 01.01.20146814.10.00.10.0neu eingeführt · „agglomerierter Glimmer mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm,auf Rollen, auch calciniert, auch mit Aramidfasern verstärkt, zur …“ · aus 6814.10.00
  4. 01.01.20146814.10.00.90.0neu eingeführt · aus 6814.10.00
  5. 01.01.20156814.10.00.10.0Wortlaut geändert · „Agglomerierter Glimmer mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, auf Rollen, auch calciniert, auch mit Aramidfasern verstärkt“ · vorher „agglomerierter Glimmer mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm,auf Rollen, auch calciniert, auch mit Aramidfasern verstärkt, zur Verwendung bei der Herstellung von Isolierprodukten für Hochspannungsanwendungen“
  6. 01.07.20266814.10.00.20.0neu eingeführt · „Phlogopit-Glimmerband, mit Silikonharz mit einer mit Glasfasergewebe verstärkten Polyethylenfolie verklebt, -mit einer Dicke von 0,10 mm …“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 6814.10.00.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für agglomerierten Glimmer auf Rollen mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm unter 6814.10.00?

Agglomerierter Glimmer mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, auf Rollen, gehört in 6814.10.00.10.0. Das gilt auch, wenn der Glimmer calciniert oder mit Aramidfasern verstärkt ist.

Wann wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 6814.10.00 zuletzt geändert?

Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 6814.10.00 wurde zum 1. Juli 2026 geändert, zuvor zum 1. Januar 2014. Für die Nummer 6814.10.00.10.0 ist der Verlauf seit dem 1. Januar 2014 erfasst.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

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