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gültig seit 01.07.2019

Zolltarifnummer 9002.11.00.18.0 – Objektive für Kameras bis 22 mm

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Objektive für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate, die aus einer zylinderförmigen Hülle aus Metall oder Kunststoff mit optischen Elementen bestehen und höchstens 22 mm Durchmesser haben. Objektive mit einer Brennweite von nicht weniger als 25 mm und nicht mehr als 150 mm, bestehend aus Linsen aus Glas oder Kunststoff mit einem Durchmesser von nicht weniger als 60 mm und nicht mehr als 190 mm, gehören in 9002.11.00.50.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 9002.11.00.18.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder …
KapitelOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
PositionLinsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
Objektive
Unterpositionfür Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate
ZolltarifnummerObjektiv bestehend aus einer zylinderförmigen Hülle aus Metall oder Kunststoff und optischen Elementen mit: -einem horizontalen …Diese Seite
ZolltarifnummerObjektive - mit Abmessungen von nicht mehr als 95 mm x 55 mm x 50 mm, - mit einer Auflösung von 160 Linien/mm oder mehr und - mit einem …
ZolltarifnummerObjektive mit: -motorgesteuertem Fokus, Zoom, Blende -elektronisch zuschaltbarem Infrarot-Sperrfilter, -einer einstellbaren Brennweite …
ZolltarifnummerInfrarotoptikeinheit - mit Linsen aus Silicium, Germanium oder Chalkogenidglas mit einem Durchmesser von nicht mehr als 62 mm (± 0,05 mm) …
ZolltarifnummerObjektiv - mit einer Brennweite von nicht weniger als 25 mm und nicht mehr als 150 mm, - bestehend aus Linsen aus Glas oder Kunststoff mit …
ZolltarifnummerObjektiv mit: -einem horizontalen Bildfeldwinkel von 20° oder mehr, jedoch nicht mehr als 220°, -einer Brennweite von 1,16 mm oder mehr …
Zolltarifnummerandere
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerFilter
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code9002.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer9002.11.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code9002.11.00.1810-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer9002.11.00.18.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 9002.11.00.18.0?

Kapitel 90 Optische, fotografische oder kinematografische … › 9002 Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische …
✓ObjektiveDie Ware muss ein Objektiv sein, also eine Linsenbaugruppe aus optischen Elementen in einer Fassung.
✓für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder VerkleinerungsapparateDas Objektiv muss für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate bestimmt sein.
✓Objektiv bestehend aus einer zylinderförmigen Hülle aus Metall oder Kunststoff und optischen Elementen mit: -einem horizontalen Bildfeldwinkel von höchstens 120 °, -einem diagonalen Bildfeldwinkel von höchstens 105 °, -einer Brennweite von höchstens 7,50 mm, -einer relativen Blende von höchstens F/2,90, -einem Durchmesser von höchstens 22 mmDas Objektiv muss alle folgenden Merkmale zugleich haben: eine zylinderförmige Hülle aus Metall oder Kunststoff mit optischen Elementen, einen horizontalen Bildfeldwinkel von höchstens 120 °, einen diagonalen Bildfeldwinkel von höchstens 105 °, eine Brennweite von höchstens 7,50 mm, eine relative Blende von höchstens F/2,90 und einen Durchmesser von höchstens 22 mm.
9002.11.00.18.0Zylindrische Kameraobjektive, höchstens 22 mm

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 9002.11.00.18.0?

  • ×Filter9002.20.00.00.0
  • ×andere, also nicht: Objektive9002.90.00.00.0
  • ×andere, also nicht: für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate9002.19.00.00.0
  • ×Objektive - mit Abmessungen von nicht mehr als 95 mm x 55 mm x 50 mm, - mit einer Auflösung von 160 Linien/mm oder mehr und - mit einem Zoomfaktor von 3 oder …9002.11.00.20.0
  • ×Objektive mit: -motorgesteuertem Fokus, Zoom, Blende -elektronisch zuschaltbarem Infrarot-Sperrfilter, -einer einstellbaren Brennweite nicht kleiner als 2,7 mm …9002.11.00.23.0
  • ×Infrarotoptikeinheit - mit Linsen aus Silicium, Germanium oder Chalkogenidglas mit einem Durchmesser von nicht mehr als 62 mm (± 0,05 mm), - auch auf einem …9002.11.00.45.0
  • ×Objektiv - mit einer Brennweite von nicht weniger als 25 mm und nicht mehr als 150 mm, - bestehend aus Linsen aus Glas oder Kunststoff mit einem Durchmesser von …9002.11.00.50.0
  • ×Objektiv mit: -einem horizontalen Bildfeldwinkel von 20° oder mehr, jedoch nicht mehr als 220°, -einer Brennweite von 1,16 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als …9002.11.00.85.0
  • ×andere, also nicht: Objektiv bestehend aus einer zylinderförmigen Hülle aus Metall oder Kunststoff und optischen Elementen mit: -einem horizontalen …9002.11.00.90.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 9002.11.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
9002.11.00.18.0Objektiv bestehend aus einer zylinderförmigen Hülle aus Metall oder Kunststoff und optischen Elementen mit: -einem horizontalen …diese SeiteAutonome Zollaussetzung
9002.11.00.20.0Objektive - mit Abmessungen von nicht mehr als 95 mm x 55 mm x 50 mm, - mit einer Auflösung von 160 Linien/mm oder mehr und - mit einem …Autonome Zollaussetzung
9002.11.00.23.0Objektive mit: -motorgesteuertem Fokus, Zoom, Blende -elektronisch zuschaltbarem Infrarot-Sperrfilter, -einer einstellbaren Brennweite …Autonome Zollaussetzung
9002.11.00.45.0Infrarotoptikeinheit - mit Linsen aus Silicium, Germanium oder Chalkogenidglas mit einem Durchmesser von nicht mehr als 62 mm (± 0,05 mm) …Autonome Zollaussetzung
9002.11.00.50.0Objektiv - mit einer Brennweite von nicht weniger als 25 mm und nicht mehr als 150 mm, - bestehend aus Linsen aus Glas oder Kunststoff mit …Autonome Zollaussetzung
9002.11.00.85.0Objektiv mit: -einem horizontalen Bildfeldwinkel von 20° oder mehr, jedoch nicht mehr als 220°, -einer Brennweite von 1,16 mm oder mehr …Zollaussetzung bei Endverwendung
9002.11.00.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 9002.11.00 eingereiht

55 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland34
Niederlande7
Tschechien2
Frankreich2
Lettland2
Polen2
vZTAWareGültig bis
DEBTI14191/26-1Deutschland"Lens Unibody", aus einem speziell geformten zylindrischen Gehäuse aus Aluminium (L x Ø ca.: 24 x 13 mm) bestehend, mit …30.08.2029
DEBTI8165/26-1DeutschlandSog. Spezialobjektiv für industrielle Messanwendung, im Wesentlichen bestehend aus einem gefassten Linsensystem mit …19.07.2029
DEBTI2537/26-1DeutschlandSog. Objektive für Kameras, in sechs verschiedenen Ausführungen, jeweils in Form einer Linsenbaugruppe aus optisch …07.06.2029
DEBTI45000/25-1DeutschlandGefasste Linsen / Objektiv, im Wesentlichen bestehend aus einer Linsenbaugruppe aus einem Infrarot-Filter und sechs …02.03.2029
DEBTI44963/25-1DeutschlandSog. gefasste Linsen / Objektiv, im Wesentlichen bestehend aus einer Linsenbaugruppe aus einem Infrarot-Filter und fünf …01.03.2029
DEBTI16253/25-1DeutschlandSog. Objektiv 1301 70G horizontal für Rückblickkameras, in Form einer Linsenbaugruppe aus optisch bearbeitetem Glas …28.09.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 9002.11.00.18.0

€
9002.11.00.18.0Drittlandszoll6,7 %670 €2.027 €2.697 €
9002.11.00.18.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 6,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20265,3 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2,3 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 9002.11.00.18.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 9002.11.00.18.0. Rechtsakt: VO (EU) 2025/2605.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 9002.11.00.18.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Russland, Belarus, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 9002.11.00.18.0

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareNummer
2021/136806.08.2021Eine Clip-on-Kameralinse aus einer Glaslinse in einer Kunststofffassung mit Klemme für in Smartphones, Tablets und ähnlichen Geräten eingebaute Kameras mit Einfachlinse ist in die Warennummer 9002.11.00 eingereiht.9002.11.00
2021/53122.03.2021Ein Objektivanschluss aus Metall und Kunststoff mit Bajonettverschluss, der zwischen einem digitalen Videokameraaufnahmegerät und einem Objektiv platziert wird, ist in die Warennummer 9002.11.00 eingereiht.9002.11.00

Alle Anmerkungen zu Kapitel 90 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 9002.11.00

  1. 01.01.19729002.11.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate“
  2. 01.01.19729002.11.00.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  3. 01.01.19919002.11.00.20.0neu eingeführt · „Objektiv mit einer Brennweite von nicht weniger als 90 und nicht mehr als 94 mm, bestehend aus Linsen aus Glas oder Kunststoff mit einem …“
  4. 01.07.19939002.11.00.50.0neu eingeführt · „Objektiv mit einer Brennweite von nicht weniger als 75 mm und nicht mehr als 94 mm, bestehend aus Linsen aus Glas oder Kunststoff mit einem …“
  5. 01.01.19949002.11.00.20.0aufgehoben
  6. 01.07.20009002.11.00.50.0Wortlaut geändert · „Objektiv mit einer Brennweite von nicht weniger als 25 mm und nicht mehr als 150 mm, bestehend aus Linsen aus Glas oder Kunststoff mit …“ · vorher „Objektiv mit einer Brennweite von nicht weniger als 75 mm und nicht mehr als 94 mm, bestehend aus Linsen aus Glas oder Kunststoff mit einem Durchmesser von nicht weniger als 60 mm und nicht mehr als 180 mm“
  7. 01.01.20139002.11.00.20.0neu eingeführt · „Objektive • mit Abmessungen von nicht mehr als 80 mm x 55 mm x 50 mm, • mit einer Auflösung von 160 Linien/mm oder mehr und • mit einem …“
  8. 01.07.20149002.11.00.50.0Wortlaut geändert · „Objektiv - mit einer Brennweite von nicht weniger als 25 mm und nicht mehr als 150 mm, - bestehend aus Linsen aus Glas oder Kunststoff mit …“ · vorher „Objektiv mit einer Brennweite von nicht weniger als 25 mm und nicht mehr als 150 mm, bestehend aus Linsen aus Glas oder Kunststoff mit einem Durchmesser von nicht weniger als 60 mm und nicht mehr als 190 mm“
  9. 01.01.20179002.11.00.45.0neu eingeführt · „Infrarotoptikeinheit - mit einer Siliciumlinse mit 62 mm (± 0,05 mm) Durchmesser, - montiert auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus …“
  10. 01.01.20189002.11.00.85.0neu eingeführt · „Objektiv mit: - einem horizontalen Bildfeldwinkel von 50° oder mehr, jedoch nicht mehr als 200°, - einer Brennweite von 1,16 mm oder mehr …“ · aus 9002.11.00
  11. 01.01.20199002.11.00.85.0Wortlaut geändert · „Objektiv mit: - einem horizontalen Bildfeldwinkel von 50° oder mehr, jedoch nicht mehr als 200°, - einer Brennweite von 1,16 mm oder mehr …“ · vorher „Objektiv mit: - einem horizontalen Bildfeldwinkel von 50° oder mehr, jedoch nicht mehr als 200°, - einer Brennweite von 1,16 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,45 mm, - einer relativen Blende von F/2,0 oder mehr, jedoch nicht mehr als F/2,6 und - einem Durchmesser von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 18,5 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von CMOS-Fahrzeugkameras“
  12. 01.07.20199002.11.00.18.0neu eingeführt · „Objektiv bestehend aus einer zylinderförmigen Hülle aus Metall oder Kunststoff und optischen Elementen mit: -einem horizontalen …“ · aus 9002.19.00 (8 Unterteilungen)
  13. 01.01.20209002.11.00.20.0Wortlaut geändert · „Objektive • mit Abmessungen von nicht mehr als 95 mm x 55 mm x 50 mm, • mit einer Auflösung von 160 Linien/mm oder mehr und • mit einem …“ · vorher „Objektive • mit Abmessungen von nicht mehr als 80 mm x 55 mm x 50 mm, • mit einer Auflösung von 160 Linien/mm oder mehr und • mit einem Zoomfaktor von 18 von der bei der Herstellung von Visualizern oder Livebild Kameras verwendeten Art“
  14. 01.01.20209002.11.00.45.0Wortlaut geändert · „Infrarotoptikeinheit - mit Linsen aus Silicium, Germanium oder Chalkogenidglas mit einem Durchmesser von nicht mehr als 62 mm (± 0,05 mm) …“ · vorher „Infrarotoptikeinheit - mit einer Siliciumlinse mit 62 mm (± 0,05 mm) Durchmesser, - montiert auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Aluminiumlegierung, von der für Wärmebildkameras verwendeten Art“
  15. 01.01.20209002.11.00.85.0Wortlaut geändert · „Objektiv mit - einem horizontalen Bildfeldwinkel von 20°oder mehr, jedoch nicht mehr als 200°, - einer Brennweite von 1,16 mm oder mehr …“ · vorher „Objektiv mit: - einem horizontalen Bildfeldwinkel von 50° oder mehr, jedoch nicht mehr als 200°, - einer Brennweite von 1,16 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,45 mm, - einer relativen Blende von F/1,8 oder mehr, jedoch nicht mehr als F/2,6 und - einem Durchmesser von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 18,5 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von CMOS-Fahrzeugkameras“
  16. 01.07.20209002.11.00.20.0Wortlaut geändert · „Objektive • mit Abmessungen von nicht mehr als 95 mm x 55 mm x 50 mm, • mit einer Auflösung von 160 Linien/mm oder mehr und • mit einem …“ · vorher „Objektive • mit Abmessungen von nicht mehr als 95 mm x 55 mm x 50 mm, • mit einer Auflösung von 160 Linien/mm oder mehr und • mit einem Zoomfaktor von 18 von der bei der Herstellung von Visualizern oder Livebild Kameras verwendeten Art“
  17. 01.01.20219002.11.00.18.0Wortlaut geändert · „Objektiv bestehend aus einer zylinderförmigen Hülle aus Metall oder Kunststoff und optischen Elementen mit: -einem horizontalen …“ · vorher „Objektiv bestehend aus einer zylinderförmigen Hülle aus Metall oder Kunststoff und optischen Elementen mit: -einem horizontalen Bildfeldwinkel von höchstens 120 °, -einem diagonalen Bildfeldwinkel von höchstens 92 °, -einer Brennweite von höchstens 7,50 mm, -einer relativen Blende von höchstens F/2,90, -einem Durchmesser von höchstens 22 mm, von der bei der Herstellung von CMOS-Fahrzeugkameras (CMOS - komplementäre Metalloxid-Halbleiter) verwendeten Art“
  18. 01.01.20219002.11.00.20.0Wortlaut geändert · „Objektive - mit Abmessungen von nicht mehr als 95 mm x 55 mm x 50 mm, - mit einer Auflösung von 160 Linien/mm oder mehr und - mit einem …“ · vorher „Objektive • mit Abmessungen von nicht mehr als 95 mm x 55 mm x 50 mm, • mit einer Auflösung von 160 Linien/mm oder mehr und • mit einem Zoomfaktor von 18“
  19. 01.01.20219002.11.00.23.0neu eingeführt · „Objektive mit: -motorgesteuertem Fokus, Zoom, Blende -elektronisch zuschaltbarem Infrarot-Sperrfilter, -einer einstellbaren Brennweite …“ · aus 9002.11.00
  20. 01.07.20219002.11.00.18.0Wortlaut geändert · „Objektiv bestehend aus einer zylinderförmigen Hülle aus Metall oder Kunststoff und optischen Elementen mit: -einem horizontalen …“ · vorher „Objektiv bestehend aus einer zylinderförmigen Hülle aus Metall oder Kunststoff und optischen Elementen mit: -einem horizontalen Bildfeldwinkel von höchstens 120 °, -einem diagonalen Bildfeldwinkel von höchstens 92 °, -einer Brennweite von höchstens 7,50 mm, -einer relativen Blende von höchstens F/2,90, -einem Durchmesser von höchstens 22 mm“
  21. 01.07.20239002.11.00.23.0Wortlaut geändert · „Objektive mit: -motorgesteuertem Fokus, Zoom, Blende -elektronisch zuschaltbarem Infrarot-Sperrfilter, -einer einstellbaren Brennweite …“ · vorher „Objektive mit: -motorgesteuertem Fokus, Zoom, Blende -elektronisch zuschaltbarem Infrarot-Sperrfilter, -einer einstellbaren Brennweite nicht kleiner als 2,7 mm und nicht größer als 55 mm, -einem Gewicht von nicht mehr als 100 g, -einer Länge von weniger als 70 mm, -einem Durchmesser von nicht mehr als 60 mm“
  22. 01.07.20269002.11.00.85.0Wortlaut geändert · „Objektiv mit: -einem horizontalen Bildfeldwinkel von 20° oder mehr, jedoch nicht mehr als 220°, -einer Brennweite von 1,16 mm oder mehr …“ · vorher „Objektiv mit - einem horizontalen Bildfeldwinkel von 20°oder mehr, jedoch nicht mehr als 200°, - einer Brennweite von 1,16 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm, - einer relativen Blende von F/1,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als F/4 und - einem Durchmesser von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von CMOS-Fahrzeugkameras oder IP-Netzwerkkameras“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 9002.11.00.18.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Objektive mit einer Brennweite bis 7,50 mm und einem Durchmesser bis 22 mm unter 9002.11.00?

Für zylinderförmige Objektive mit einer Brennweite von höchstens 7,50 mm, einer relativen Blende von höchstens F/2,90 und einem Durchmesser von höchstens 22 mm gilt die Zolltarifnummer 9002.11.00.18.0, wenn der horizontale Bildfeldwinkel höchstens 120 ° und der diagonale höchstens 105 ° beträgt. Die übrigen Zeilen der Warennummer 9002.11.00 erfassen andere Objektive, etwa solche mit einer Brennweite von nicht weniger als 25 mm und nicht mehr als 150 mm (9002.11.00.50.0).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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