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gültig seit 01.01.2006

Zolltarifnummer 9030.31.00.10.0 – Multimeter für zivile Luftfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Multimeter ohne Registriervorrichtung für zivile Luftfahrzeuge, die Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung messen oder prüfen, ausgenommen Geräte zum Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen. Multimeter ohne Registriervorrichtung, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in 9030.31.00.90.0, Multimeter mit Registriervorrichtung in 9030.32.00.00.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 9030.31.00.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder …
KapitelOptische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
PositionOszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ausgenommen Zähler der Position 9028; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen …
ZolltarifnummerInstrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von ionisierenden Strahlen
ZolltarifnummerOszilloskope und Oszillografen
andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung (ausgenommen solche zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen)
UnterpositionMultimeter, ohne Registriervorrichtung
Zolltarifnummerfür zivile LuftfahrzeugeDiese Seite
Zolltarifnummerandere
ZolltarifnummerMultimeter, mit Registriervorrichtung
Unterpositionandere, ohne Registriervorrichtung
Zolltarifnummerandere, mit Registriervorrichtung
Zolltarifnummerandere Instrumente, Apparate und Geräte, ihrer Beschaffenheit nach besonders für die Telekommunikation bestimmt (z. B. Nebensprechmesser, Verstärkungsgradmesser, Verzerrungsmesser und Geräuschspannungsmesser)
ZolltarifnummerTeile und Zubehör

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code9030.316-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer9030.31.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code9030.31.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer9030.31.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 9030.31.00.10.0?

Kapitel 90 Optische, fotografische oder kinematografische … › 9030 Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere …
✓andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung (ausgenommen solche zum Messen oder Prüfen …Das Gerät muss zum Messen oder Prüfen von Spannung, Stromstärke, Widerstand oder Leistung bestimmt sein. Geräte zum Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen fallen nicht darunter.
✓Multimeter, ohne RegistriervorrichtungEs muss ein Multimeter sein, das mehrere dieser elektrischen Größen in einem Gerät misst. Das Gerät hat keine Registriervorrichtung.
✓für zivile LuftfahrzeugeDas Multimeter ist nach seiner Bestimmung für zivile Luftfahrzeuge vorgesehen.
9030.31.00.10.0Multimeter für zivile Luftfahrzeuge

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 9030.31.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
9030.31.00.10.0für zivile Luftfahrzeugediese SeiteZollsatz bei Endverwendung
9030.31.00.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 9030.31.00 eingereiht

13 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland11
Frankreich2
vZTAWareGültig bis
DEBTI41978/25-1DeutschlandSogenanntes Zangenamperemeter (Digitales Zangenamperemeter MM1) in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für …21.05.2029
DEBTI43715/25-1DeutschlandSogenanntes digitales Vielfachmessgerät (Artikelnummer: 0037387102) als noch nicht zusammengesetzte Ware in Form einer …12.01.2029
DEBTI37040/24-1DeutschlandSog. Prüfsystem zur Qualitätskontrolle und Kalibrierung von Leistungsschaltern in Form einer kombinierten Maschine, im …03.04.2028
DEBTI38736/24-1DeutschlandSogenannter digitaler Spannungsprüfer, in Form eines stiftähnlichen charakterbestimmenden Messgeräts, im Wesentlichen …15.12.2027
DEBTI22615/24-1DeutschlandMultimeter (Art.-Nr. 183220), als noch nicht zusammengesetzte Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem Messgerät und …13.10.2027
DEBTI51441/23-1DeutschlandSogenanntes Frühwarnsystem in Form einer Multifunktionsmaschine, im Wesentlichen bestehend aus einer Zusammenstellung …06.10.2027

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 9030.31.00.10.0

€
9030.31.00.10.0Drittlandszoll––––
9030.31.00.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 54 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 9030.31.00.10.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderGilt für 9030.31.00.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 1549/2006.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 9030.31.00.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · IrakBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · SyrienBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Einfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrollen von Quecksilber · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleKulturgüter aus dem Irak · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus dem Irak verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleKulturgüter aus Syrien · alle LänderBetrifft nur Kulturgüter, die unrechtmäßig aus Syrien verbracht wurden (etwa archäologische Funde und Antiquitäten); ihre Ausfuhr ist verboten. Für andere Waren wird in der Zollanmeldung erklärt, dass sie nicht betroffen sind.Ausfuhr
KontrolleQuecksilber-Ausfuhrkontrolle · alle LänderAusfuhr nach allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Ausfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, IranSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 9030.31.00.10.0

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-227/1119.01.2012Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1810/2004 der Kommission vom 7. …
C-108/9201.07.1993Ein Thermoschreiber, der elektrische Eingangssignale aufnimmt, die Meßwerten anderer Geräte entsprechen, und sie mittels A/D-Wandler umwandelt, sichtbar macht und auf Thermopapier schreibt, ist nicht der Position 9030 oder speziell der Unterposition 9030.81 …
C-218/8904.12.1990Die im Anhang zur Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif enthaltene Kombinierte Nomenklatur ist dahin auszulegen, daß Geräte, die elektrische Grössen nur …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 90 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 9030.31.00

  1. 01.01.19729030.31.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Vielfachmessgeräte“
  2. 01.01.19889030.31.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 9030.31.10, 9030.31.90
  3. 01.01.20069030.31.00.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 9030.31.10, 9030.31.90
  4. 01.01.20069030.31.00.90.0neu eingeführt · aus 9030.31.10, 9030.31.90
  5. 01.01.20079030.31.00Wortlaut geändert · „Multimeter, ohne Registriervorrichtung“ · vorher „Vielfachmessgeräte“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 9030.31.00.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Multimeter für zivile Luftfahrzeuge unter 9030.31.00?

Für Multimeter ohne Registriervorrichtung für zivile Luftfahrzeuge gilt die Zolltarifnummer 9030.31.00.10.0. Multimeter ohne Registriervorrichtung, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in 9030.31.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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