Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7326.20.00.90.0 leitet sich aus der folgenden Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWAREN AUS EISEN ODER STAHL73
- PositionAndere Waren aus Eisen oder Stahl7326
- UnterpositionWaren aus Eisen- oder Stahldraht732620
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lüfterabdeckung
Der HS-Code für Lüfterabdeckung lautet 7326.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7326.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7326.20.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7326.20.00.90.0.
Einreihung von Lüfterabdeckung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach der Allgemeinen Vorschrift 2b kann eine Lüfterabdeckung auch als Teil eines Ventilators eingereiht werden, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für einen bestimmten Ventilatortyp bestimmt ist. Die bloße Eignung als Schutzelement reicht nicht; erforderlich sind Form- und Maßangaben, die eine Zuordnung zu einem konkreten Gerät erlauben.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lüfterabdeckung
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTeile für Ventilatoren – andere – wenn die Lüfterabdeckung erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für einen bestimmten Ventilator (z.B. Axialventilator) bestimmt ist (vZTA DE21764/14-1, DE1681/11-1) | 8414.90.00.90.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Eisen oder Stahl – andere – wenn die Lüfterabdeckung aus Stahlblech (gelocht/geprägt) statt aus Stahldraht gefertigt ist (vZTA DE23151/13-1) | 7326.90.98.90.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungWaren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen – andere – wenn die Lüfterabdeckung aus Textilgewebe (z.B. mit PVC-Rahmen) besteht (vZTA DEBTI49265/20-1) | 5911.90.99.90.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Lüfterabdeckung (7326) ≠ Teile für Ventilatoren – andere – wenn die Lüfterabdeckung erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für einen bestimmten Ventilator (z.B. Axialventilator) bestimmt ist (vZTA DE21764/14-1, DE1681/11-1) (8414) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lüfterabdeckung bleibt die Zolltarifnummer 7326.20.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Lüfterabdeckung (7326) ≠ Andere Waren aus Eisen oder Stahl – andere – wenn die Lüfterabdeckung aus Stahlblech (gelocht/geprägt) statt aus Stahldraht gefertigt ist (vZTA DE23151/13-1) (7326) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lüfterabdeckung bleibt die Zolltarifnummer 7326.20.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Lüfterabdeckung (7326) ≠ Waren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen – andere – wenn die Lüfterabdeckung aus Textilgewebe (z.B. mit PVC-Rahmen) besteht (vZTA DEBTI49265/20-1) (5911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lüfterabdeckung bleibt die Zolltarifnummer 7326.20.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Lüfterabdeckung, die nicht aus den genannten Materialien (Draht, Blech, Gewebe) gefertigt ist, könnte in anderen Kapiteln eingeordnet werden, wenn zum Beispiel Kunststoff oder Gusseisen das bestimmende Merkmal ist.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTeile für Ventilatoren – andere – wenn die Lüfterabdeckung erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für einen bestimmten Ventilator (z.B. Axialventilator) bestimmt ist (vZTA DE21764/14-1, DE1681/11-1) | 8414.90.00.90.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungWaren des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen – andere – wenn die Lüfterabdeckung aus Textilgewebe (z.B. mit PVC-Rahmen) besteht (vZTA DEBTI49265/20-1) | 5911.90.99.90.0 | 2,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Lüfterabdeckung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE11092/13-1 | Fingerschutz für Lüfter aus Stahldraht | 7326.20.00.90.0 |
| DE124/12-1 | Fingerschutzgitter aus Stahldraht | 7326.20.00.90.0 |
| DEBTI24253/17-1 | Schutzgitter für Wohnraumlüftungsgeräte aus Stahldraht | 7326.20.00.90.0 |
| DE21764/14-1 | Schutzgitter als Lüfterzubehör für Axialventilator (Teil) | 7326.20.00.90.0 |
| DE1681/11-1 | Lüftergitter für Axialventilator (Teil) | 7326.20.00.90.0 |
| DE23151/13-1 | Eingriffschutz für Lüfter aus Stahlblech | 7326.20.00.90.0 |
| DEBTI49265/20-1 | Lüftungsgitter aus Spinnstoffgewebe | 7326.20.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
Zollrechner für Lüfterabdeckungen
Berechnen Sie schnell die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Lüfterabdeckung unter 7326.20.00.90.0.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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