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WerkzeugmaschinenKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pappbecher-maschine: 8441.30.00.00.0

Die Pappbecher-Maschine ist eine industrielle Anlage zur Herstellung von Pappbechern aus beschichtetem Papierkarton. Der Prozess umfasst Zuführen der Papierbahn, Zuschneiden, Wickeln des konischen Bechermantels, Heißsiegeln der Seitennaht, Einsetzen des Bodens und Bördeln des Randes. Die Maschine arbeitet durch Falten, Kleben und Heißversiegeln – nicht durch Formpressen.

Pappbecher-maschine Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung erfolgt in die Unterposition 8441.30, die Maschinen zum Herstellen von Schachteln, Hülsen, Trommeln oder ähnlichen, nicht durch Formpressen hergestellten Behältnissen umfasst. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Pappbecher-maschine beschreiben, z. B. Pappbechermaschine: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8441.30.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8441 - Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, einschließlich Schneidemaschinen aller Art
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8441 3000 00 0 - Maschinen zum Herstellen von Schachteln, Hülsen, Trommeln oder ähnlichen, nicht durch Formpressen hergestellten Behältnissen

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer basiert auf der typischen Bauart und Funktion einer Pappbecher-Maschine. Abweichende Konstruktionen (z. B. integrierte Druckwerke, andere Materialzuführung) können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre spezifische Maschine prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pappbecher-maschine

Der HS-Code für Pappbecher-maschine lautet 8441.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8441.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8441.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8441.30.00.00.0.

Einreihung von Pappbecher-maschine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Pappbecher-Maschine in die Zolltarifnummer 8441.30.00.00.0 folgt den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften maßgeblich. Die Position 8441 erfasst Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe. Die Unterposition 8441.30 spezifiziert Maschinen zum Herstellen von Behältnissen, die nicht durch Formpressen hergestellt werden. Da die Pappbecher-Maschine Becher durch Falten und Siegeln formt, ist diese Unterposition einschlägig.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pappbecher-maschine

Alternative Einreihung

8441.40.00.00.0 1,7 %

Maschinen zum Formpressen von Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe

Alternative Einreihung

8441.80.00.00.0 1,7 %

andere Maschinen und Apparate

Alternative Einreihung

8441.20.00.00.0 1,7 %

Maschinen zum Herstellen von Tüten, Beuteln, Säcken oder Briefumschlägen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Pappbecher-maschine (8441) ≠ Maschinen zum Formpressen von Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe (8441)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pappbecher-maschine bleibt die Zolltarifnummer 8441.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pappbecher-maschine (8441) ≠ andere Maschinen und Apparate (8441)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pappbecher-maschine bleibt die Zolltarifnummer 8441.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pappbecher-maschine (8441) ≠ Maschinen zum Herstellen von Tüten, Beuteln, Säcken oder Briefumschlägen (8441)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pappbecher-maschine bleibt die Zolltarifnummer 8441.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur in Betracht, wenn die Maschine eine andere Hauptfunktion erfüllt, z. B. als Verpackungsmaschine (Kapitel 84, Position 8422) oder als Maschine mit eigener Funktion (Position 8479). Für die reine Becherherstellung ist jedoch Kapitel 84, Position 8441 einschlägig.

Alternative Einreihung

8441.40.00.00.0 1,7 %

Maschinen zum Formpressen von Waren aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe

Alternative Einreihung

8441.80.00.00.0 1,7 %

andere Maschinen und Apparate

Alternative Einreihung

8441.20.00.00.0 1,7 %

Maschinen zum Herstellen von Tüten, Beuteln, Säcken oder Briefumschlägen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pappbecher-maschine ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pappbecher-maschine (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEM/4014/07-18441.30.00.00.0
Kartonaufrichter - aus 90°-Stapelvorbereitung, Stapeleinschub, Hubmagazin, Gebindeformstation, Heißleimgerät und Bedienpult - zum Aufrichten und Zusammenkleben von Kartons aus bereits fertigen Kartonzuschnitten.
DEBTI22638/22-18441.30.00.00.0
Sog. Kartonaufrichtemaschine - aus mechanischem/pneumatischem Anleger, Formturm mit Faltrahmen, Formklötzen und Fixturm, Leimwerk, Riemen-, Rollen- und Ketten-Transportvorrichtung mit Elektroantrieb, Ausrichtsystem, Stapelheber, Controller mit Display und Touchscreen sowie Schaltschrank - zum Herstellen von Schachteln... Mehr anzeigen
DEM/4012/07-18441.30.00.00.0
Kartonaufrichter - aus Zuschnittzufuhr, Zuschnittmagazin, Linearseparierer, Auffaltstation, Schließstation, Heißleimgerät, Bedienpult und Schaltschrank - zum Aufrichten und Zusammenkleben von Kartons aus bereits fertigen Kartonzuschnitten.
DEM/4013/07-18441.30.00.00.0
Kartonaufrichter - aus 90°-Stapelvorbereitung, Schiebermagazin, Auffaltstation, Schließstation, Heißleimgerät, Bedienpult und Schaltschrank - zum Aufrichten und Zusammenkleben von Kartons aus bereits fertigen Kartonzuschnitten.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

1,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,7 %

Drittlandszoll

USA1,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Pappbecher-Maschine. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und ggf. anfallende Zusatzkosten ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pappbecher-Maschinen

Welche Zolltarifnummer hat eine Pappbecher-Maschine?

Eine Pappbecher-Maschine wird in die Zolltarifnummer 8441.30.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer umfasst Maschinen zum Herstellen von Schachteln, Hülsen, Trommeln oder ähnlichen, nicht durch Formpressen hergestellten Behältnissen. Die Einreihung basiert auf dem Herstellungsverfahren (Falten, Kleben, Heißsiegeln) und der Art des Endprodukts (Pappbecher).

Welchen HS-Code hat eine Pappbecher-Maschine?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für eine Pappbecher-Maschine lautet 8441.30. Dieser sechsstellige Code ist international gültig und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und im TARIC. Er fällt unter die Position 8441 (Maschinen zum Be- oder Verarbeiten von Papierhalbstoff, Papier oder Pappe).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Pappbecher-Maschine?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 8441.30.00.00.0 beträgt 1,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit der EU, wie z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich eine Pappbecher-Maschine zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt hauptsächlich zum Formpressen (8441.40) und zu Tüten-/Beutelmaschinen (8441.20). Eine Pappbecher-Maschine arbeitet durch Falten und Siegeln von Papierkarton, nicht durch Nasspressen von Faserbrei. Daher ist die Alternative 8441.40 ausgeschlossen. Auch die Abgrenzung zu flexiblen Behältnissen (Tüten) ist eindeutig, da Becher starre, konische Behältnisse sind.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Pappbecher-Maschine verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Es ist daher ratsam, die Einreihung durch ein Klassifizierungstool oder eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) absichern zu lassen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Pappbecher-Maschinen?

Für die Zolltarifnummer 8441.30.00.00.0 sind derzeit keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen oder besonderen Maßnahmen (z. B. Antidumpingzölle) in Kraft. Es gelten die allgemeinen Einfuhrbestimmungen der EU. Dennoch sollten Importeure die aktuellen Maßnahmen im TARIC prüfen, da sich die Lage jederzeit ändern kann.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Pappbecher-Maschine?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Pappbecher-Maschine ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8441.30.00.00.0. Die ersten sechs Stellen (8441.30) bilden den HS-Code, die achte Stelle (8441.30.00) den KN-Code und die zehnte Stelle (8441.30.00.00) den TARIC-Code. Die elfte Stelle (0) ist eine nationale Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Pappbecher-Maschinen?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle fünf Jahre) oder durch jährliche Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur der EU ändern. Die Position 8441.30 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um sicherzustellen, dass die verwendete Nummer noch gültig ist.

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