Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6114 - Andere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken
Zolltarifnummer: 6114 3000 00 0 - aus Chemiefasern
Hinweis zur Einreihung
Achtung: Die Einreihung von Maskenkostümen aus Spinnstoffen ist durch ständige vZTA-Rechtsprechung geklärt. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Maskottchen-Kostüm
Der HS-Code für Maskottchen-Kostüm lautet 6114.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6114.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6114.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6114.30.00.00.0.
Einreihung von Maskottchen-Kostüm nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitel-Anmerkungen. Maskottchen-Kostüme aus Gewirken oder Gestricken fallen unter Position 6114, da sie als 'andere Bekleidung' aus Chemiefasern einzureihen sind. Die vZTA-Entscheidungen bestätigen dies und schließen eine Einreihung als Karnevalsartikel (Position 9505) aus.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Maskottchen-Kostüm
Alternative Einreihung
Karnevalsartikel, Faschingsartikel – von vZTA explizit ausgeschlossen
Alternative Einreihung
Andere Bekleidung aus Gewirken - aus Baumwolle
Alternative Einreihung
Andere Bekleidung aus Gewirken - aus anderen Spinnstoffen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Maskottchen-Kostüm (6114) ≠ Karnevalsartikel, Faschingsartikel – von vZTA explizit ausgeschlossen (9505)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Maskottchen-Kostüm bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Maskottchen-Kostüm (6114) ≠ Andere Bekleidung aus Gewirken - aus Baumwolle (6114)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Maskottchen-Kostüm bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Maskottchen-Kostüm (6114) ≠ Andere Bekleidung aus Gewirken - aus anderen Spinnstoffen (6114)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Maskottchen-Kostüm bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist möglich, wenn das Produkt nicht als Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken angesehen wird.
Alternative Einreihung
Karnevalsartikel, Faschingsartikel – von vZTA explizit ausgeschlossen
Alternative Einreihung
Andere Bekleidung aus Gewirken - aus Baumwolle
Alternative Einreihung
Andere Bekleidung aus Gewirken - aus anderen Spinnstoffen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Maskottchen-Kostüm ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Maskottchen-Kostüm (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrbeschränkungen
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
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