Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2208.90.69.00.0 ist in der Zolltarifhierarchie wie folgt eingeordnet:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelGETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG22
- PositionEthylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere Spirituosen; zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art2208
- Unterpositionandere220890
- Kombinierte Nomenklatur2 l oder weniger22089041
- Kombinierte Nomenklaturandere22089045
- Zolltarifnummerandere alkoholhaltige Getränke
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Alkohol-Getränk
Der HS-Code für Alkohol-Getränk lautet 2208.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2208.90.69. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2208.90.69.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2208.90.69.00.0.
Einreihung von Alkohol-Getränk nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung eines Alkohol-Getränks folgt der AV 1 für die Position und der AV 6 für die Unterpositionen. Da die Bezeichnung als allgemeines alkoholisches Getränk keine spezifischere Beschreibung in den Kapiteln 22.03 bis 22.07 erlaubt, ist die Auffangposition 2208 maßgeblich. Die Unterposition 2208.90.69.00.0 erfasst alle alkoholhaltigen Getränke, die nicht als Branntwein, Likör oder andere Spirituosen in den spezifischeren Unterpositionen innerhalb der Position 2208 beschrieben sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Alkohol-Getränk
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunganderer Branntwein, in Behältnissen ≤ 2 l, anderer | 2208.90.56.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihung2 l oder weniger – Ouzo | 2208.90.41.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungLikör, ≤ 2 l | 2208.70.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAnderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, ≤ 2 l | 2206.00.59.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Alkohol-Getränk (2208) ≠ anderer Branntwein, in Behältnissen ≤ 2 l, anderer (2208) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Alkohol-Getränk bleibt die Zolltarifnummer 2208.90.69.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Alkohol-Getränk (2208) ≠ 2 l oder weniger – Ouzo (2208) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Alkohol-Getränk bleibt die Zolltarifnummer 2208.90.69.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Alkohol-Getränk (2208) ≠ Likör, ≤ 2 l (2208) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Alkohol-Getränk bleibt die Zolltarifnummer 2208.90.69.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Alkohol-Getränk (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI36004/23-1 | alkoholhaltiges, aromatisiertes, kohlensäurehaltiges Mischgetränk (Wodka + Traubenwein, 10,5 % vol, 0,25 l Dose) | 2208.90.69.00.0 |
| DEBTI44113/23-1 | Alkoholisches Mischgetränk aus Weißwein und Limoncello-Likör (10 % vol, < 2 l) | 2208.90.69.00.0 |
| DEBTI15633/24-1 | Alkoholhaltiges Mischgetränk aus Bitterlikör, Prosecco und Sodawasser (9 % vol, ≤ 2 l) | 2208.90.69.00.0 |
| DEBTI19997/22-1 | Alkoholisches Mischgetränk auf Wein-Sahne-Basis (12 % vol, 0,7 l Flasche) | 2208.90.69.00.0 |
| DEBTI4614/18-1 | Alkoholischer Cocktail, 12,7 % vol, 920 ml | 2208.90.69.00.0 |
| DEBTI2272/21-1 | Alkoholisches Mischgetränk auf Gin-Basis (14 % vol, 0,75 l Flasche) | 2208.90.69.00.0 |
| DEBTI28908/21-1 | Aromatisiertes alkoholhaltiges Mischgetränk aus vergorenem Apfelsaft + Kornbranntwein (4 % vol, 0,5 l) | 2208.90.69.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Alkohol-Getränk. Bei einem Drittlandszollsatz von 0 % fällt kein Zoll an. Dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Zusätzliche Abgaben wie Zusatzzölle oder Kosten für die Biokontrollbescheinigung können anfallen.