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Lebensmittel und GetränkeKapitel 07Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pilz-Pulver: 0712.39.00.39.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Pilz-Pulver (0712.39.00.39.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Pilz-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Pilz-Pulver Produktbild

Für Pilz-Pulver sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Pilz-Pulver leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmonisieren Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 07 - GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  • Position: 0712 - Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
  • Unterposition: 0712 31 - Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln
  • Unterposition: 0712 39 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0712 3900 39 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von der genauen Pilzart und dem Herstellungsprozess ab. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie über das Klassifizierungstool unter zur Einreihung

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pilz-Pulver

Der HS-Code für Pilz-Pulver lautet 0712.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0712.39.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0712.39.00.39. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0712.39.00.39.0.

Einreihung von Pilz-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Pilz-Pulver ist getrocknetes Gemüse der Position 0712, sofern es ausschließlich durch Trocknung und Vermahlung hergestellt wurde. Die AV des Kapitels 7 schließt Waren aus, die weiter zubereitet sind (z. B. durch Heißwasserextraktion oder Dampfbehandlung).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pilz-Pulver

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungPilz-Pulver aus Pilzen der Gattung Agaricus (Champignons, Mandelpilz/Agaricus blazei). vZTA DEBTI25199/20-1 und DE5173/15-1 bestätigen diese Einreihung für Agaricus-basierte Pulver.0712.31.00.00.0 12,8 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitPilze der Gattung Agaricus - getrocknet, als Pulver0712.31.00.00.0 12,8 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitPflanzensäfte und Pflanzenauszüge1302.19.70.00.0 12,8 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitChampignons, zubereitet/haltbar gemacht (nicht getrocknet)2003.10.30.00.0 12,8 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Pilz-Pulver (0712) ≠ Pilz-Pulver aus Pilzen der Gattung Agaricus (Champignons, Mandelpilz/Agaricus blazei). vZTA DEBTI25199/20-1 und DE5173/15-1 bestätigen diese Einreihung für Agaricus-basierte Pulver. (0712)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pilz-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Pilz-Pulver (0712) ≠ Pilze der Gattung Agaricus - getrocknet, als Pulver (0712)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Pilz-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Pilz-Pulver (0712) ≠ Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge (1302)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Pilz-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der zutreffenden Position 0712 könnten auch folgende Kapitel und Positionen in Betracht kommen – eine genaue Abgrenzung ist hier besonders wichtig:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungPilz-Pulver aus Pilzen der Gattung Agaricus (Champignons, Mandelpilz/Agaricus blazei). vZTA DEBTI25199/20-1 und DE5173/15-1 bestätigen diese Einreihung für Agaricus-basierte Pulver.0712.31.00.00.0 12,8 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitPilze der Gattung Agaricus - getrocknet, als Pulver0712.31.00.00.0 12,8 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitPflanzensäfte und Pflanzenauszüge1302.19.70.00.0 12,8 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitChampignons, zubereitet/haltbar gemacht (nicht getrocknet)2003.10.30.00.0 12,8 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pilz-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pilz-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE5513/11-1Pilzpulver - Maitake (Grifola frondosa). Gemüse, getrocknet, als Pulver, nicht weiter zubereitet.0712.39.00.39.0
DE5499/11-1Pilzpulver - Shiitake (Lentinula edodes). Gemüse, getrocknet, als Pulver, nicht weiter zubereitet.0712.39.00.39.0
DE5506/11-1Pilzpulver - Hericium erinaceus (Igelstachelbart). Gemüse, getrocknet, als Pulver, nicht weiter zubereitet.0712.39.00.39.0
DEBTI25199/20-1Pilzpulver - Agaricus blazei. Gemüse, getrocknet, als Pulver, nicht weiter zubereitet.0712.39.00.39.0
DE5173/15-1Mandelpilzpulver (Agaricus blazei). Gemüse, getrocknet, zerkleinert, nicht weiter zubereitet.0712.39.00.39.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze bei der Einfuhr (Drittland)

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China12,8 %Drittlandszoll
USA12,8 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz12,8 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien9,3 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand12,8 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Zollrechner für Pilz-Pulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Pilz-Pulver: Drittlandszollsatz 12,8 %, ermäßigter Einfuhrumsatzsteuersatz 7 %. Die endgültigen Kosten hängen vom Zollwert, Ursprungsland und geltenden Präferenzabkommen ab.

Zolldaten werden geladen…

Export

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pilz-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Pilz-Pulver?

Pilz-Pulver aus getrockneten, gemahlenen Speisepilzen (außer Agaricus) wird in die Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0 eingereiht. Für Pilz-Pulver aus der Gattung Agaricus (Champignons, Mandelpilz) gilt die spezifische Unterposition 0712.31.00.00.0. Maßgeblich ist stets die genaue Pilzart und dass das Pulver nicht weiter zubereitet ist als durch Trocknung und Vermahlung.

Welchen HS-Code hat Pilz-Pulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Pilz-Pulver lautet 0712.39. Dies ist ein 6-stelliger Code, der die Ware als „anderes Gemüse, getrocknet, als Pulver, nicht weiter zubereitet“ klassifiziert. Die ersten vier Stellen 0712 stehen für getrocknetes Gemüse, die Stellen 5 und 6 (39) für die Unterposition „andere“ innerhalb der Pilze.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Pilz-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Pilz-Pulver der Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0 beträgt 12,8 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit einem Freihandelsabkommen (z. B. Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden. Aus Indien beträgt der Präferenzzollsatz 9,3 %. Für Waren aus China, USA, Schweiz und Thailand gilt der Regelsatz von 12,8 %.

Wie unterscheidet sich Pilz-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Pilz-Pulver erfolgt entlang der Herstellungsweise. Reines Trocknen und Mahlen führt zur Position 0712 (Kapitel 7). Eine Alternative ist die Position 1302 (Pflanzenauszüge), wenn das Pulver durch Heißwasserextraktion gewonnen wird. Die Abgrenzung zu Kapitel 20 (zubereitete Pilze) ist gegeben, wenn eine Dampfbehandlung vor der Trocknung stattfindet.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Pilz-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Abfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen wegen Zollhinterziehung führen. Zudem kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell für einen reibungslosen Import.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Pilz-Pulver?

Ja, für Pilz-Pulver gelten besondere Maßnahmen. Dazu gehören die Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), die eine gültige Kontrollbescheinigung erfordert. Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen, und es gilt eine Beschränkung für Lebensmittel und Futtermittel (Code 722), die Sicherheitskontrollen vorsieht.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Pilz-Pulver?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Pilz-Pulver lautet 0712.39.00.39.0. Die nationale Zolltarifnummer für Deutschland setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (071239), dem 8-stelligen KN-Code (07123900), dem 10-stelligen TARIC-Code (0712390039) und einer zusätzlichen nationalen 11. Stelle (0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Pilz-Pulver?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC jährlich ändern. Der HS-Code ändert sich seltener im Rahmen von HS-Revisionen (etwa alle 5 Jahre). Für die aktuell gültige Nummer sollte die TARIC-Datenbank der EU-Kommission oder unser Tool konsultiert werden.

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