Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Pilz-Pulver leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmonisieren Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 07 - GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
- Position: 0712 - Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
- Unterposition: 0712 31 - Pilze, Judasohrpilze (Auricularia spp.), Zitterpilze (Tremella spp.) und Trüffeln
- Unterposition: 0712 39 - andere
Zolltarifnummer: 0712 3900 39 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer hängt von der genauen Pilzart und dem Herstellungsprozess ab. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie über das Klassifizierungstool unter zur Einreihung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pilz-Pulver
Der HS-Code für Pilz-Pulver lautet 0712.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0712.39.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0712.39.00.39. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0712.39.00.39.0.
Einreihung von Pilz-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Pilz-Pulver ist getrocknetes Gemüse der Position 0712, sofern es ausschließlich durch Trocknung und Vermahlung hergestellt wurde. Die AV des Kapitels 7 schließt Waren aus, die weiter zubereitet sind (z. B. durch Heißwasserextraktion oder Dampfbehandlung).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pilz-Pulver
Alternative Einreihung
Pilz-Pulver aus Pilzen der Gattung Agaricus (Champignons, Mandelpilz/Agaricus blazei). vZTA DEBTI25199/20-1 und DE5173/15-1 bestätigen diese Einreihung für Agaricus-basierte Pulver.
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Pilze der Gattung Agaricus - getrocknet, als Pulver
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Champignons, zubereitet/haltbar gemacht (nicht getrocknet)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Pilz-Pulver (0712) ≠ Pilz-Pulver aus Pilzen der Gattung Agaricus (Champignons, Mandelpilz/Agaricus blazei). vZTA DEBTI25199/20-1 und DE5173/15-1 bestätigen diese Einreihung für Agaricus-basierte Pulver. (0712)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pilz-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Pilz-Pulver (0712) ≠ Pilze der Gattung Agaricus - getrocknet, als Pulver (0712)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Pilz-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Pilz-Pulver (0712) ≠ Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge (1302)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Pilz-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.39.00.39.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der zutreffenden Position 0712 könnten auch folgende Kapitel und Positionen in Betracht kommen – eine genaue Abgrenzung ist hier besonders wichtig:
Alternative Einreihung
Pilz-Pulver aus Pilzen der Gattung Agaricus (Champignons, Mandelpilz/Agaricus blazei). vZTA DEBTI25199/20-1 und DE5173/15-1 bestätigen diese Einreihung für Agaricus-basierte Pulver.
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Pilze der Gattung Agaricus - getrocknet, als Pulver
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Champignons, zubereitet/haltbar gemacht (nicht getrocknet)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pilz-Pulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pilz-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei der Einfuhr (Drittland)
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Zollrechner für Pilz-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Pilz-Pulver: Drittlandszollsatz 12,8 %, ermäßigter Einfuhrumsatzsteuersatz 7 %. Die endgültigen Kosten hängen vom Zollwert, Ursprungsland und geltenden Präferenzabkommen ab.
Export
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel und Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Lebensmittel und Getränke mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
Fruchtmark
2007.99.50.89.0 · 24 %
Vorgelatinierte Stärke
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Mariendistel-Extrakt
1302.19.70.00.0 · 0 %
Pomelo
0805.40.00.39.0 · nicht ermittelt
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Lebensmittelzubereitung
2106.90.98.49.0 · 9 %
Proteinriegel
1806.31.00.00.0 · 8,3 %
Bier
2203.00.01.00.0 · 0 %
Reis
1006.30.98.16.0 · 175 EUR/t (spezifischer Zoll)
