Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7612.90.80.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) verortet:
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 76 - ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
- Position: 7612 - Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter (einschließlich Verpackungsröhrchen und Tuben), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von|300|l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung
- Unterposition: 7612 90 - andere
Zolltarifnummer: 7612 9080 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier angegebene Zolltarifnummer gilt für typische Aluminiumdosen ohne besondere Ausstattung. Für eine verbindliche Einreihung Ihrer konkreten Ware nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aluminium-Dose
Der HS-Code für Aluminium-Dose lautet 7612.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7612.90.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7612.90.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7612.90.80.00.0.
Einreihung von Aluminium-Dose nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Aluminiumdosen in die Position 7612 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b, wenn die Ware aus mehreren Bestandteilen besteht. Die Position 7612 erfasst Behälter aus Aluminium mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aluminium-Dose
Alternative Einreihung
Behälter von der für Aerosole verwendeten Art
Alternative Einreihung
aus Folie hergestellt, deren Dicke 0,2 mm oder weniger beträgt
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Aerosoldosen mit Treibgas-Mechanismus
Eine allgemeine Aluminiumdose (Getränkedose, Konservendose) ist keine Aerosoldose, da sie nicht für den Betrieb mit Treibgas ausgelegt ist.
Folienstärke ≤ 0,2 mm
Standard-Aluminiumdosen haben eine Wandstärke von mehr als 0,2 mm, daher fällt die typische Aluminiumdose nicht unter diese Unterposition.
Verschlüsse vs. Behälter
Diese Nummer erfasst ausschließlich Dosenverschlüsse und Deckel aus Aluminium, nicht die Dose selbst.
Andere Waren aus Aluminium
Waren, die nicht eindeutig als Behälter der Pos. 7612 einreibbar sind, fallen in die Auffangposition 7616 (andere Waren aus Aluminium). Dies ist nur dann relevant, wenn die Ware nicht als Dose/Behälter qualifiziert.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls Ihre Ware nicht als Aluminiumdose der Position 7612 einreibbar ist, kommen unter Umständen folgende Codes aus anderen Kapiteln in Betracht:
Alternative Einreihung
Behälter von der für Aerosole verwendeten Art
Alternative Einreihung
aus Folie hergestellt, deren Dicke 0,2 mm oder weniger beträgt
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aluminium-Dose ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Aluminium-Dose (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Es handelt sich um runde, schalenförmige und mit ringförmigen Vertiefungen geprägte Behältnisse (zweiteilig bestehend aus Bodenteil und Deckel) aus Aluminium, die für die Befüllung mit Rouge oder Lidschatten vorgesehen sind. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Dosen und... Mehr anzeigenEs handelt sich um runde, schalenförmige und mit ringförmigen Vertiefungen geprägte Behältnisse (zweiteilig bestehend aus Bodenteil und Deckel) aus Aluminium, die für die Befüllung mit Rouge oder Lidschatten vorgesehen sind. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Dosen und ähnliche Behälter, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, andere als solche der Unterposition 7612 9020 und 7612 9030 der Kombinierten Nomenklatur" zum TARIC-Code 7612 9080 00. Weniger anzeigen
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Kuhdarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf... Mehr anzeigenDose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Kuhdarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21339/23-1 und DEBTI-21339/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Löwendarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf... Mehr anzeigenDose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Löwendarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden (s. DEBTI-21332/23-1 und DEBTI-21332/23-2). Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Bienendarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf... Mehr anzeigenDose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Bienendarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21346/23-1 und DEBTI-21346/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Drachendarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf... Mehr anzeigenDose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Drachendarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21334/23-1 und DEBTI-21334/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Zebradarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf... Mehr anzeigenDose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Zebradarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21336/23-1 und DEBTI-21336/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Einhorndarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf... Mehr anzeigenDose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Einhorndarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21348/23-1 und DEBTI-21348/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Dose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Hundedarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf... Mehr anzeigenDose aus Metall - ungefähr rechteckig, in den Abmessungen von ca. 10 x 7 x 1,2 cm - aus Aluminiumblech hergestellt - mit einem Stülpdeckel mit einer Hundedarstellung - farbig gestaltet - innen ohne weitere Einteilung - gemeinsam mit einem Kartenspiel und einem Stickerbogen in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile des Sets werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Für das Kartenspiel und die Sticker siehe DEBTI-21320/23-1 und DEBTI-21320/23-2. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Dose aus Aluminium, für Stoffe aller Art, mit einem Fassungsvermögen von 300 Litern oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, nicht von den Unterpositionen (KN) 7612 9020 bis 7612 9030 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →
Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.
Zollrechner für Aluminiumdosen
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Aluminiumdose. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzstatus an.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Diese verwandten Produkte haben ähnliche Zolltarifnummern oder werden im gleichen Kontext eingereiht:
Zigarettenpapier
4813.10.00.00.0 · 0 %
Kunststoff Tank
3925.10.00.00.0 · 6,5 %
Seecontainer
8609.00.90.00.0 · 0 %
Liner
3923.90.00.00.0 · 6,5 %
Karton
4819.10.00.00.0 · 0 %
Kunststoff Kanister
3923.30.90.00.0 · 6,5 %
Selbstklebefolie
3919.90.80.99.0 · 6,5 %
Plastikflasche
3923.30.10.00.0 · 6,5 %
Spanngurt
6307.90.98.99.0 · 6,3 %
