Hierarchie der Zolltarifnummer
Der vollständige Einreihungsweg von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3925 - Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Zolltarifnummer: 3925 1000 00 0 - Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300|l
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung eines Kunststofftanks hängt entscheidend vom Fassungsvermögen und der Bauart ab. Nur Behälter mit mehr als 300 Litern gehören in die Position 3925. Bei kleineren Behältern oder Transportverpackungen prüfen Sie bitte die Alternativen. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool, um die richtige Nummer zu ermitteln.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Tank
Der HS-Code für Kunststoff-Tank lautet 3925.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3925.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3925.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3925.10.00.00.0.
Einreihung von Kunststoff-Tank nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kunststofftanks erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-Tank
Alternative Einreihung
Ballons, Flaschen aus Kunststoff >2 l
Alternative Einreihung
andere Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen
Alternative Einreihung
andere Waren aus Kunststoffen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kunststoff-Tank (3925) ≠ Ballons, Flaschen aus Kunststoff >2 l (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Tank bleibt die Zolltarifnummer 3925.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kunststoff-Tank (3925) ≠ andere Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Tank bleibt die Zolltarifnummer 3925.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kunststoff-Tank (3925) ≠ andere Waren aus Kunststoffen (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Tank bleibt die Zolltarifnummer 3925.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nur in seltenen Fällen kommen Positionen außerhalb des Kunststoff-Kapitels 39 in Betracht, etwa bei speziellen Ausrüstungen.
Alternative Einreihung
Ballons, Flaschen aus Kunststoff >2 l
Alternative Einreihung
andere Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen
Alternative Einreihung
andere Waren aus Kunststoffen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kunststoff-Tank ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-Tank (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Abbildungen handelt es sich bei dem sog. „Vielzweckfass mit Schwallwänden“ um einen Behälter aus Polyethylen (PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der Behälter ist in einem Stück ohne Schweißnähte gefertigt und ist in 3 verschiedenen Größen... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Abbildungen handelt es sich bei dem sog. „Vielzweckfass mit Schwallwänden“ um einen Behälter aus Polyethylen (PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der Behälter ist in einem Stück ohne Schweißnähte gefertigt und ist in 3 verschiedenen Größen erhältlich (1.000 Liter: 149 x 123 x 91 cm, 2.000 Liter: 196 x 147 x 109 cm, 5.000 Liter: 273 x 197 x 136 cm). An der Oberseite des Behälters befindet sich die Tanköffnung zum Befüllen des Tanks mit einem Durchmesser von 38 cm. Stirnseitig gegenüber der Tanköffnung befindet sich ein Auslaufstutzen, der durch eine Blindkappe verschlossen ist. Dem gegenüber, auf der andere Seite des Behälters, befinden sich 2 Anschlussmöglichkeiten in Form von Flansches. Im Behälter sind Schwallwände aus Polyethylen verbaut. Der Behälter dient zur Aufbewahrung von Flüssigkeiten. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l“ eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem sog. „Vielzweckfass“ handelt es sich um einen Behälter aus Polyethylen (PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der Behälter ist in einem Stück ohne Schweißnähte gefertigt und ist in 8 verschiedenen Größen erhältlich (500 Liter: 143 x 87 x 67 cm, 1.000 Liter: 149 x 123 x 91 cm, 2.000... Mehr anzeigenBei dem sog. „Vielzweckfass“ handelt es sich um einen Behälter aus Polyethylen (PE), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der Behälter ist in einem Stück ohne Schweißnähte gefertigt und ist in 8 verschiedenen Größen erhältlich (500 Liter: 143 x 87 x 67 cm, 1.000 Liter: 149 x 123 x 91 cm, 2.000 Liter: 196 x 147 x 109 cm, 3.000 Liter: 233 x 164 x 120 cm, 4.000 Liter: 289 x 171 x 121 cm, 5.000 Liter: 273 x 197 x 136 cm, 8.000 Liter: 300 x 220 x 201 cm). An der Oberseite des Behälters befindet sich die Tanköffnung zum Befüllen des Tanks mit einem Durchmesser von 38 cm. Stirnseitig gegenüber der Tanköffnung befindet sich ein Auslaufstutzen, der durch eine Blindkappe verschlossen ist. Dem gegenüber, auf der andere Seite des Behälters, befinden sich 2 Anschlussmöglichkeiten in Form von Flansches. Der Behälter dient zur Aufbewahrung von Flüssigkeiten. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l“ eingereiht. Weniger anzeigen
Nach Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sogenannten Intermediate Bulk Container (IBC). Das ca. 1,20 x 1,00 x 1,15 m (L x B x H) große Erzeugnis besteht aus einem Innenbehälter aus HDPE-Kunststoff (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit einem Fassungsvermögen von 1000 l, der in einem... Mehr anzeigenNach Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sogenannten Intermediate Bulk Container (IBC). Das ca. 1,20 x 1,00 x 1,15 m (L x B x H) große Erzeugnis besteht aus einem Innenbehälter aus HDPE-Kunststoff (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit einem Fassungsvermögen von 1000 l, der in einem Käfig aus Stahlrohren auf einer Palette aus Stahl- und Kunststoffelementen verbaut ist. Die Ware dient als wiederverwendbare Industrieverpackung dem Transport und der Lagerung von verschiedenen Flüssigkeiten. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung ist der Innenbehälter aus Kunststoff als charakterverleihend anzusehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Sammelbehälter und Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l" eingereiht. Weniger anzeigen
Sogenannte digitale Testkarte, im Wesentlichen bestehend mehreren mit aktiven und passiven Bauelementen und Speicherbauelementen bestückten Platinen, welche in einem Aluminiumrahmen mit elektrischen Kontakten und Kühlschläuchen montiert sind (siehe Abbildung in der Anlage). Innerhalb eines Testsystems (nicht... Mehr anzeigenSogenannte digitale Testkarte, im Wesentlichen bestehend mehreren mit aktiven und passiven Bauelementen und Speicherbauelementen bestückten Platinen, welche in einem Aluminiumrahmen mit elektrischen Kontakten und Kühlschläuchen montiert sind (siehe Abbildung in der Anlage). Innerhalb eines Testsystems (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) für anwendungsspezifische integrierte Schaltung (ASIC) und Prozessoren dient es im Rahmen von Testverfahren dem Vergleichen von Referenzspannungswerten in Volt, um so Rückschlüsse auf die Funktionsfähigkeit dieser Bauelemente zu erhalten. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, kein Zähler der Position 9028, anderes als Unterposition (HS) 9030 10 bis 9030 40, als Gerät zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei dem sogenannten „Flachtank“ um einen Sammelbehälter aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der schwarze, formstabile, annähernd rechteckige Tank ist in zwei unterschiedlichen Ausführungen... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei dem sogenannten „Flachtank“ um einen Sammelbehälter aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der schwarze, formstabile, annähernd rechteckige Tank ist in zwei unterschiedlichen Ausführungen (Abmessungen LBH etwa 240 x 200 x 100 cm sowie 300 x 245 x 120 cm) mit einem Fassungsvermögen von etwa 2.500 Liter sowie 5.000 Liter erhältlich. Die Ware zeichnet sich durch einen sogenannten „Mannlochdom“ (Einstiegsöffnung; Durchmesser etwa 55 cm) mit grünem Schraubdeckel und einem Verschlussriegel aus Edelstahl (laut Antragsangaben) sowie seitlich angebrachten Ein- bzw. Auslassöffnungen mit gelben Verschlusskappen aus. Der Flachtank wird in das Erdreich eingelassen und dient z. B. dem Speichern von Regenwasser. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l“. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei dem sogenannten „Flachtank“ (Art.-Nr. 08320 sowie 08338) um einen Sammelbehälter aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der schwarze, formstabile, annähernd rechteckige Tank ist in zwei... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei dem sogenannten „Flachtank“ (Art.-Nr. 08320 sowie 08338) um einen Sammelbehälter aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der schwarze, formstabile, annähernd rechteckige Tank ist in zwei unterschiedlichen Ausführungen (Abmessungen LBH etwa 240 x 200 x 100 cm sowie 300 x 245 x 120 cm) mit einem Fassungsvermögen von etwa 2.500 Liter sowie 5.000 Liter erhältlich. Die Ware zeichnet sich durch einen sogenannten „Mannlochdom“ (Einstiegsöffnung; Durchmesser etwa 55 cm) mit grünem Schraubdeckel und einem Verschlussriegel aus Edelstahl (laut Antragsangaben) sowie seitlich angebrachten Ein- bzw. Auslassöffnungen mit gelben Verschlusskappen aus. Der Flachtank wird in das Erdreich eingelassen und dient z. B. dem Speichern von Regenwasser. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l“. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei dem sogenannten „Schmaltank“ (Art.-Nr. 08350) um einen Sammelbehälter aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der schwarze, formstabile etwa 240 x 115 x 200 cm (L x B x H) große Tank weist ein... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei dem sogenannten „Schmaltank“ (Art.-Nr. 08350) um einen Sammelbehälter aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der schwarze, formstabile etwa 240 x 115 x 200 cm (L x B x H) große Tank weist ein Fassungsvermögen von etwa 3.000 Liter auf. Die Ware zeichnet sich durch einen ovalen sogenannten „Mannlochdom“ (Einstiegsöffnung; Abmessungen etwa 60 x 80 cm) mit grünem Schraubdeckel und einem Verschlussriegel aus Edelstahl (laut Antragsangaben) sowie seitlich angebrachten Ein- bzw. Auslassöffnungen mit gelben Verschlusskappen aus. Das Erzeugnis wird in das Erdreich besonders schmaler Grundstücke eingelassen und dient z. B. dem Speichern von Regenwasser. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l“. Weniger anzeigen
Es handelt sich um hohlzylindrische, stehende Behälter aus Stahl mit gewölbtem Boden, gewölbtem Behälterdach und angeschweißten Standfüßen. Die verschieden großen Erzeugnisse sind unter anderem mit verschiedenen Anschlussmöglichkeiten, mit Kranösen, mit einem Leitersicherungsbügel, mit einer Rohrleitung, mit einer... Mehr anzeigenEs handelt sich um hohlzylindrische, stehende Behälter aus Stahl mit gewölbtem Boden, gewölbtem Behälterdach und angeschweißten Standfüßen. Die verschieden großen Erzeugnisse sind unter anderem mit verschiedenen Anschlussmöglichkeiten, mit Kranösen, mit einem Leitersicherungsbügel, mit einer Rohrleitung, mit einer Auslauftasse und einem Auslaufrohr sowie mit einem sogenannten Mannloch ausgestattet. Wärmetechnische Einrichtungen sind nicht vorhanden. Die Waren sind zur Verwendung als Lagertanks insbesondere für Flüssigkeiten (kurzzeiterhitzte Frucht- und Gemüsesäfte) vorgesehen. Fassungsvermögen: 100.500 bis 123.000 Liter. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als „Sammelbehälter aus Stahl, für flüssige Stoffe, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 100 000 l“ zur Unterposition 7309 0051 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Sogenannte digitale Testkarte, im Wesentlichen bestehend mehreren mit aktiven und passiven Bauelementen und Speicherbauelementen bestückten Platinen, welche in einem Aluminiumrahmen mit elektrischen Kontakten und Kühlschläuchen montiert sind (siehe Abbildung in der Anlage). Innerhalb eines Testsystems (nicht... Mehr anzeigenSogenannte digitale Testkarte, im Wesentlichen bestehend mehreren mit aktiven und passiven Bauelementen und Speicherbauelementen bestückten Platinen, welche in einem Aluminiumrahmen mit elektrischen Kontakten und Kühlschläuchen montiert sind (siehe Abbildung in der Anlage). Innerhalb eines Testsystems (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) für anwendungsspezifische integrierte Schaltung (ASIC) und Prozessoren dient es im Rahmen von Testverfahren dem Vergleichen von Referenzspannungswerten in Volt, um so Rückschlüsse auf die Funktionsfähigkeit dieser Bauelemente zu erhalten. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, kein Zähler der Position 9028, anderes als Unterposition (HS) 9030 10 bis 9030 40, als Gerät zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei dem sogenannten „Schmaltank“ (Art.-Nr. 08350) um einen Sammelbehälter aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der schwarze, formstabile etwa 240 x 115 x 200 cm (L x B x H) große Tank weist ein... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei dem sogenannten „Schmaltank“ (Art.-Nr. 08350) um einen Sammelbehälter aus Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der schwarze, formstabile etwa 240 x 115 x 200 cm (L x B x H) große Tank weist ein Fassungsvermögen von etwa 3.000 Liter auf. Die Ware zeichnet sich durch einen ovalen sogenannten „Mannlochdom“ (Einstiegsöffnung; Abmessungen etwa 60 x 80 cm) mit grünem Schraubdeckel und einem Verschlussriegel aus Edelstahl (laut Antragsangaben) sowie seitlich angebrachten Ein- bzw. Auslassöffnungen mit gelben Verschlusskappen aus. Das Erzeugnis wird in das Erdreich besonders schmaler Grundstücke eingelassen und dient z. B. dem Speichern von Regenwasser. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, Sammelbehälter, Tanks, Bottiche und ähnliche Behälter, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l“. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zoll- und Abgabenrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Kunststofftank. Geben Sie den Warenwert ein und wählen Sie das Ursprungsland. Der Rechner ermittelt den Regelzollsatz plus Einfuhrumsatzsteuer.
Export
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Prüfen Sie auch die Einreihung verwandter Erzeugnisse aus Kunststoff und anderen Materialien.
