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Bau & InstallationKapitel 76Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Aluminium-Verbundplatte: 7606.12.30.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Aluminium-Verbundplatte (7606.12.30.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Aluminium-Verbundplatte unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Aluminium-Verbundplatte Produktbild

Aluminium-Verbundplatten bestehen aus zwei Aluminiumdeckschichten und einem Kunststoffkern. Die korrekte Einreihung hängt von der Dicke der Aluminiumschicht ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Aluminium-Verbundplatte beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0 ist in der Nomenklatur wie folgt eingeordnet:

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 76 - ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  • Position: 7606 - Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2|mm
  • Unterposition: 7606 11 - quadratisch oder rechteckig
  • Unterposition: 7606 12 - aus Aluminiumlegierungen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7606 1230 00 0 - Aluminium-Verbundplatte

Hinweis zur Einreihung

Achtung: Die Einreihung kann von der Dicke der Aluminiumschicht abhängen. Nutzen Sie unseren Klassifizierer für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Aluminium-Verbundplatte

Der HS-Code für Aluminium-Verbundplatte lautet 7606.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7606.12.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7606.12.30.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7606.12.30.00.0.

Einreihung von Aluminium-Verbundplatte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Aluminium-Verbundplatte ist nach AV 3b einzureihen, da die Aluminiumdeckschichten den charakterbestimmenden Bestandteil bilden. Die Ware besteht aus verschiedenen Materialien (Aluminium und Kunststoff), wobei das Aluminium der Platte ihren wesentlichen Charakter verleiht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Aluminium-Verbundplatte

Alternative Einreihung

7607.20.91.00.0 7,5 %

Aluminium-Verbundplatte als Folie (Aluminiumdicke ≤ 0,2 mm, auf Unterlage) — nicht einschlägig für den Bausektor mit Blechdicken > 0,2 mm

Alternative Einreihung

7606.11.30.00.0 7,5 %

Aluminium-Verbundplatte aus nicht legiertem Aluminium

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Aluminium-Verbundplatte (7606) ≠ Aluminium-Verbundplatte als Folie (Aluminiumdicke ≤ 0,2 mm, auf Unterlage) — nicht einschlägig für den Bausektor mit Blechdicken > 0,2 mm (7607)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminium-Verbundplatte bleibt die Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Aluminium-Verbundplatte (7606) ≠ Aluminium-Verbundplatte aus nicht legiertem Aluminium (7606)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Aluminium-Verbundplatte bleibt die Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einreihung in ein anderes Kapitel ist möglich, wenn der Kunststoffkern den wesentlichen Charakter bestimmt:

Alternative Einreihung

7607.20.91.00.0 7,5 %

Aluminium-Verbundplatte als Folie (Aluminiumdicke ≤ 0,2 mm, auf Unterlage) — nicht einschlägig für den Bausektor mit Blechdicken > 0,2 mm

Alternative Einreihung

7606.11.30.00.0 7,5 %

Aluminium-Verbundplatte aus nicht legiertem Aluminium

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Aluminium-Verbundplatte ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Aluminium-Verbundplatte (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI61372/24-17606.12.30.00.0
Aluminium-Verbundplatten, Kern (Polyethylen/mineralisch), beidseitig Alublech 0,5 mm, Fassadenelemente
DEBTI46480/21-17606.12.30.00.0
Aluminium-Verbundplatten, Kern (Polyethylen/mineralisch), Alublech 0,5 mm, Baubereich
DEBTI61370/24-17606.12.30.00.0
Aluminium-Verbundplatten, PE-Kern, Alublech 0,28 mm, Schilder/Messebau
DEBTI45857/21-17606.12.30.00.0
Aluminium-Verbundplatten, PE-Kern, Alublech 0,28 mm, Displaybereich
DEBTI43313/21-17606.12.30.00.0
Aluminium-Verbundplatte, PP-Kern, Alublech 0,8 mm, Laserschutzplatten
DEBTI27072/24-17606.12.30.00.0
Aluminiumverbundplatte, Alu auf Kunststoff-Wabenkern, Laserschutzplatten
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

7,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,5 %

Drittlandszoll

USA7,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien7,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0,9 %

EVFTA

Thailand7,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig.

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Präferenzzollkontingent

Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Aluminium-Verbundplatte mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Aluminium-Verbundplatten

Welche Zolltarifnummer hat Aluminium-Verbundplatte?

Die Zolltarifnummer für Aluminium-Verbundplatte lautet 7606.12.30.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Verbundplatten mit Aluminiumdeckschichten (Dicke > 0,2 mm) und einem Kern aus Kunststoff oder mineralischen Komponenten, wie sie typischerweise im Fassadenbau eingesetzt werden.

Welchen HS-Code hat Aluminium-Verbundplatte?

Der HS-Code (6-stellig) für Aluminium-Verbundplatte lautet 760612. Er umfasst Bleche und Bänder aus Aluminiumlegierungen mit einer Dicke von mehr als 0,2 mm, quadratisch oder rechteckig. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0 entsprechen diesem HS-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Aluminium-Verbundplatte?

Der Drittlandszollsatz für Aluminium-Verbundplatte (Zolltarifnummer 7606.12.30.00.0) beträgt 7,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Aluminium-Verbundplatte zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt primär zur Position 7607 (Aluminiumfolien, Dicke ≤ 0,2 mm). Liegt die Aluminiumschicht als Folie vor, ist 7607.20.91.00.0 die korrekte Alternative. Eine weitere Abgrenzung besteht zu Kunststoffplatten des Kapitels 39, wenn der Kunststoffkern den wesentlichen Charakter verleiht – dies ist bei marktüblichen Fassadenplatten jedoch nicht der Fall.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Aluminium-Verbundplatte verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Zudem können Präferenzabkommen nicht genutzt werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Aluminium-Verbundplatte?

Ja, für Aluminium-Verbundplatte (7606.12.30.00.0) gelten folgende Maßnahmen: CBAM-Berichtspflicht (CO2-Grenzausgleich), eine Beschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr (Code 475) sowie eine Zollaussetzung für Luftfahrzeugteile (bei Vorlage einer Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung). Zudem besteht ein Präferenzzollkontingent für bestimmte Herkunftsländer.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Aluminium-Verbundplatte?

Die Zolltarifnummer für Aluminium-Verbundplatte ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 7606.12.30.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (760612), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (76061230) und dem 10-stelligen TARIC-Code (7606123000) sowie einer elften Prüfziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Aluminium-Verbundplatte?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Aluminium-Verbundplatte ist die Position 7606 seit Jahren stabil. Dennoch empfiehlt es sich, die Aktualität der Nummer regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei neuen technischen Entwicklungen oder Änderungen der EU-Handelsabkommen.

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