Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren hierarchischen Ebenen zusammen:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelMÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN11
- PositionMehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714; Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 81106
- UnterpositionMehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8110630
- Kombinierte Nomenklaturandere11063090
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Amla-Pulver
Der HS-Code für Amla-Pulver lautet 1106.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1106.30.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1106.30.90.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1106.30.90.80.0.
Einreihung von Amla-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Amla-Pulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitte) sowie AV 3 b, da das Pulver als Mischung aus verschiedenen Fruchtbestandteilen (Fruchtfleisch, Schale) angesehen werden kann. Die Position 1106 erfasst Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8, sofern keine andere Zubereitung (z. B. Zuckerzusatz) vorliegt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Amla-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFrüchte, anders zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, Flocken und Pulver, in Umschließungen <=1 kg | 2008.80.70.10.0 | 8,3 % |
| Alternative EinreihungFrüchte, anders zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, Flocken und Pulver, in Umschließungen >1 kg | 2008.80.50.10.0 | 8,3 % |
| Alternative EinreihungPflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere | 1302.19.70.00.0 | 8,3 % |
| Alternative EinreihungGotu Kola (Centella asiatica) | 1211.90.86.60.0 | 8,3 % |
| Alternative Einreihunggetrocknetes Gemüse, andere | 0712.90.90.90.0 | 8,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Amla-Pulver (1106) ≠ Früchte, anders zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, Flocken und Pulver, in Umschließungen <=1 kg (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Amla-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Amla-Pulver (1106) ≠ Früchte, anders zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, Flocken und Pulver, in Umschließungen >1 kg (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Amla-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Amla-Pulver (1106) ≠ Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere (1302) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Amla-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist möglich, wenn die Ware anders aufgemacht oder weiterverarbeitet ist:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFrüchte, anders zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, Flocken und Pulver, in Umschließungen <=1 kg | 2008.80.70.10.0 | 8,3 % |
| Alternative EinreihungFrüchte, anders zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, Flocken und Pulver, in Umschließungen >1 kg | 2008.80.50.10.0 | 8,3 % |
| Alternative EinreihungPflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere | 1302.19.70.00.0 | 8,3 % |
| Alternative EinreihungGotu Kola (Centella asiatica) | 1211.90.86.60.0 | 8,3 % |
| Alternative Einreihunggetrocknetes Gemüse, andere | 0712.90.90.90.0 | 8,3 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Amla-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI54530/19-1 | Bio Amla Pulver; Herstellung: Vermahlung von getrockneten, entsteinten Früchten | 1106.30.90.80.0 |
| DEBTI12960/23-1 | Bio Amla Pulver; Herstellung: Vermahlung von getrockneten, entsteinten Früchten | 1106.30.90.80.0 |
| DEBTI7041/24-1 | Bio Amlapulver; Herstellung: Vermahlung von getrockneten Früchten | 1106.30.90.80.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
8,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | 8,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Amla-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Amla-Pulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte mit ihren Zolltarifnummern: