Zum Hauptinhalt springen
Lebensmittel & GetränkeKapitel 11Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Amla-Pulver: 1106.30.90.80.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Amla-Pulver (1106.30.90.80.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Amla-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Amla-Pulver Produktbild

Amla-Pulver ist ein reines Fruchtpulver ohne Zusätze. Die korrekte Einreihung hängt von der Herstellungsweise und der Zusammensetzung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Amla-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren hierarchischen Ebenen zusammen:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 11 - MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
  • Position: 1106 - Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position||0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position||0714; Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8
  • Unterposition: 1106 30 - Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1106 3090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1106 3090 80 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die angegebene Zolltarifnummer gilt für reines Amla-Pulver ohne Zusätze. Bei abweichender Zusammensetzung (z. B. Zuckerzusatz, Mischungen) kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Amla-Pulver

Der HS-Code für Amla-Pulver lautet 1106.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1106.30.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1106.30.90.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1106.30.90.80.0.

Einreihung von Amla-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Amla-Pulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitte) sowie AV 3 b, da das Pulver als Mischung aus verschiedenen Fruchtbestandteilen (Fruchtfleisch, Schale) angesehen werden kann. Die Position 1106 erfasst Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8, sofern keine andere Zubereitung (z. B. Zuckerzusatz) vorliegt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Amla-Pulver

Alternative Einreihung

2008.80.70.10.0 8,3 %

Früchte, anders zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, Flocken und Pulver, in Umschließungen <=1 kg

Alternative Einreihung

2008.80.50.10.0 8,3 %

Früchte, anders zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, Flocken und Pulver, in Umschließungen >1 kg

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 8,3 %

Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere

Alternative Einreihung

1211.90.86.60.0 8,3 %

Gotu Kola (Centella asiatica)

Alternative Einreihung

0712.90.90.90.0 8,3 %

getrocknetes Gemüse, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Amla-Pulver (1106) ≠ Früchte, anders zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, Flocken und Pulver, in Umschließungen <=1 kg (2008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Amla-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Amla-Pulver (1106) ≠ Früchte, anders zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, Flocken und Pulver, in Umschließungen >1 kg (2008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Amla-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Amla-Pulver (1106) ≠ Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere (1302)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Amla-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel ist möglich, wenn die Ware anders aufgemacht oder weiterverarbeitet ist:

Alternative Einreihung

2008.80.70.10.0 8,3 %

Früchte, anders zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, Flocken und Pulver, in Umschließungen <=1 kg

Alternative Einreihung

2008.80.50.10.0 8,3 %

Früchte, anders zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, Flocken und Pulver, in Umschließungen >1 kg

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 8,3 %

Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge, andere

Alternative Einreihung

1211.90.86.60.0 8,3 %

Gotu Kola (Centella asiatica)

Alternative Einreihung

0712.90.90.90.0 8,3 %

getrocknetes Gemüse, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Amla-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Amla-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI54530/19-11106.30.90.80.0
Bio Amla Pulver; Herstellung: Vermahlung von getrockneten, entsteinten Früchten
DEBTI12960/23-11106.30.90.80.0
Bio Amla Pulver; Herstellung: Vermahlung von getrockneten, entsteinten Früchten
DEBTI7041/24-11106.30.90.80.0
Bio Amlapulver; Herstellung: Vermahlung von getrockneten Früchten
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

8,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USA8,3 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,8 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand8,3 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Amla-Pulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Amla-Pulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Amla-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Amla-Pulver?

Die zolltarifliche Einreihung von Amla-Pulver erfolgt unter der Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für reines, getrocknetes und gemahlenes Fruchtpulver aus Amla-Früchten (Phyllanthus emblica) ohne Zusätze. Die Einreihung basiert auf der Position 1106 für Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8.

Welchen HS-Code hat Amla-Pulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Amla-Pulver lautet 110630. Er umfasst Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 entsprechen diesem HS-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Amla-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Amla-Pulver unter der Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 beträgt 8,3 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Präferenzabkommen (z. B. Indien: 4,8 %) oder Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien: 0 %) kann der Zollsatz reduziert sein.

Wie unterscheidet sich Amla-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Amla-Pulver erfolgt gegenüber Fruchtzubereitungen mit Zuckerzusatz (Kapitel 20), Pflanzenauszügen (Position 1302) und Arzneiwaren (Kapitel 30). Eine Alternative zur Hauptposition 1106 ist die Einreihung als Fruchtzubereitung, wenn Zucker zugesetzt wurde. Reines Pulver ohne Zusätze bleibt jedoch in Position 1106.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Amla-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Präferenzvorteile verloren gehen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Amla-Pulver?

Ja, für Amla-Pulver gelten besondere Maßnahmen: Bei Bio-Ware ist eine Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750) erforderlich. Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt und müssen bei der Einfuhr beachtet werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Amla-Pulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Amla-Pulver ist 11-stellig: 1106.30.90.80.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (110630), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (11063090) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1106309080) zusammen. Die 11. Stelle ist eine nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Amla-Pulver?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Amla-Pulver ist die Position 1106 stabil, aber die nationale 11. Stelle kann sich ändern. Es empfiehlt sich, die Aktualität der Nummer regelmäßig zu prüfen, z. B. über den TARIC der EU.

Lassen Sie Ihre Amla-Pulver in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle und zuverlässige Einreihung.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer