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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Sternanis: 0909.61.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Sternanis (0909.61.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Sternanis unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Sternanis Produktbild

Sternanis (Illicium verum Hook.) sind die getrockneten, sternförmigen Früchte des Sternanisbaums. Sie werden als Gewürz in der Lebensmittel- und Getränkeherstellung sowie zu Dekorationszwecken verwendet. Die Ware kommt typischerweise als ganze, getrocknete Frucht in den Verkehr. Die zolltarifliche Einreihung richtet sich nach dem Verarbeitungszustand. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Sternanis beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Sternanis ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingegliedert:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0909 - Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
  • Unterposition: 0909 61 - Anis-, Sternanis-, Kümmel- oder Fenchelfrüchte; Wacholderbeeren
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0909 6100 00 0 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer ist entscheidend für die reibungslose Zollabwicklung. Bei falscher Einreihung drohen Nachzahlungen und Verzögerungen. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool, um die richtige Nummer für Ihre Ware zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sternanis

Der HS-Code für Sternanis lautet 0909.61 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0909.61.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0909.61.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0909.61.00.00.0.

Einreihung von Sternanis nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Sternanis erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Danach sind für die tarifliche Einreihung der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln maßgebend. Für Sternanis ist Position 0909 einschlägig, die Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte sowie Wacholderbeeren umfasst. Die Unterteilung in 0909.61 (weder gemahlen noch sonst zerkleinert) und 0909.62 (gemahlen oder sonst zerkleinert) folgt dem Verarbeitungszustand. Anmerkung 1 b) zu Kapitel 09 stellt klar, dass Gewürzmischungen in Position 0910 einzureihen sind.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sternanis

Alternative Einreihung

0909.62.00.00.0 0 %

Sternanis, gemahlen oder sonst zerkleinert

Alternative Einreihung

0910.99.10.00.0 0 %

Gewürzmischungen mit Sternanisanteil

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Sternanis (0909) ≠ Sternanis, gemahlen oder sonst zerkleinert (0909)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sternanis bleibt die Zolltarifnummer 0909.61.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sternanis (0909) ≠ Gewürzmischungen mit Sternanisanteil (0910)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sternanis bleibt die Zolltarifnummer 0909.61.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nur bei erheblicher Abweichung in der Beschaffenheit in Betracht, z. B. bei Verwendung als Duftstoff oder in pharmazeutischen Zubereitungen.

Alternative Einreihung

0909.62.00.00.0 0 %

Sternanis, gemahlen oder sonst zerkleinert

Alternative Einreihung

0910.99.10.00.0 0 %

Gewürzmischungen mit Sternanisanteil

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sternanis ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Sternanis (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI20942/19-10909.61.00.00.0
Ganze, getrocknete Sternanisfrüchte (Illicium verum Hook.) ohne weitere Zusätze
DEBTI13768/22-10909.61.00.00.0
Ganze, getrocknete Sternanisfrüchte (Illicium verum Hook.) ohne weitere Zusätze
DE24992/11-10909.61.00.00.0
Getrocknete, ganze (teilweise zerbrochene) Sternanisfrüchte
DE4059/16-10909.61.00.00.0
Getrocknete, ganze Sternanisfrüchte auch zu Dekorationszwecken
DE8114/12-10909.61.00.00.0
Getrocknete, ganze Sternanisfrüchte zu Dekorationszwecken
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Import

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Sternanis

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Sternanis (0909.61.00.00.0) mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Export

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Sternanisfrüchte

Welche Zolltarifnummer hat Sternanis?

Die zolltarifliche Einreihung von Sternanis (Illicium verum Hook.) erfolgt unter der Zolltarifnummer 0909.61.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für ganze, getrocknete Sternanisfrüchte, die weder gemahlen noch sonst zerkleinert sind. Die Ware fällt in die Position 0909 (Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren) und dort in die Unterposition 0909 61 (weder gemahlen noch sonst zerkleinert).

Welchen HS-Code hat Sternanis?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Sternanis lautet 090961. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und klassifiziert die Ware international als Anis-, Sternanis-, Kümmel- oder Fenchelfrüchte; Wacholderbeeren, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Auf EU-Ebene wird der Code um zwei Stellen zur Kombinierten Nomenklatur (KN-Code 09096100) und um weitere drei Stellen zur vollständigen Zolltarifnummer 0909.61.00.00.0 ergänzt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Sternanis?

Der Drittlandszollsatz für Sternanis (Zolltarifnummer 0909.61.00.00.0) beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China, Indien oder den USA kein Zoll anfällt. Zusätzlich zur Einfuhr fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 7 % an, die auf den Zollwert berechnet wird. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea) kann ebenfalls ein Zollsatz von 0 % gelten.

Wie unterscheidet sich Sternanis zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Sternanis erfolgt hauptsächlich zum gemahlenen oder zerkleinerten Sternanis (0909.62.00.00.0) sowie zu Gewürzmischungen mit Sternanisanteil (Position 0910). Während ganze, unzerkleinerte Früchte unter 0909.61.00.00.0 fallen, ist für gemahlene Ware die Unterposition 0909.62 maßgeblich. Eine Alternative stellt die Einreihung als Gewürzmischung dar, wenn Sternanis mit anderen Gewürzen vermischt ist – dann greift Anmerkung 1 b) zu Kapitel 09 und die Ware wird in Position 0910 eingereiht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Sternanis verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Sternanis kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen wegen Zollhinterziehung führen. Bei gemahlenem Sternanis (0909.62) oder Gewürzmischungen (0910) gelten abweichende Zollsätze und Maßnahmen. Eine korrekte Einreihung nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) anhand des Wortlauts der Positionen und Anmerkungen ist daher zwingend erforderlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Sternanis?

Ja, für Sternanis (0909.61.00.00.0) gelten besondere Maßnahmen. Dazu gehören die Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse (Code 750) – Bio-Ware benötigt eine gültige Kontrollbescheinigung. Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Für bestimmte Ursprungsländer wie Indien besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Code 731). Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt und müssen bei der Anmeldung beachtet werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Sternanis?

Die vollständige Zolltarifnummer für Sternanis ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 0909.61.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (090961), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (09096100) und dem 10-stelligen TARIC-Code (0909610000) sowie einer weiteren Stelle für die deutsche Zolltarifnummer. Die formatierte Schreibweise mit Punkten erleichtert die Lesbarkeit, für die elektronische Anmeldung wird die Nummer ohne Punkte als 0909.61.00.00.0 verwendet.

Ändern sich Zolltarifnummern für Sternanis?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC. Für Sternanis (0909.61.00.00.0) ist die Position 0909 seit Jahren stabil, jedoch können sich Unterpositionen oder Zollsätze ändern. Es empfiehlt sich, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung im TARIC zu prüfen. Die hier genannte Nummer gilt für das Jahr 2025. Bei längerer Lagerung oder Wiederholungssendungen ist eine erneute Prüfung ratsam.

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