Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Palmstearin ist in die folgende hierarchische Struktur des Zolltarifs eingebettet:
- AbschnittKap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen UrprungsIII
- KapitelTIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS15
- PositionPalmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert1511
- Unterpositionandere151190
- Kombinierte Nomenklaturfeste Fraktionen15119011
- Kombinierte Nomenklaturin anderer Aufmachung15119019
- TARICanderes1511901990
- Zolltarifnummer, genießbar
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Palmstearin
Der HS-Code für Palmstearin lautet 1511.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1511.90.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1511.90.19.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1511.90.19.90.1.
Einreihung von Palmstearin nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Palmstearin erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Palmstearin als feste Fraktion von Palmöl fällt unter Position 1511, da es weder chemisch modifiziert ist (AV 1 i. V. m. Anmerkung 3 zu Kapitel 15) noch als genießbare Fettmischung (Position 1517) vorliegt. Die Unterposition 1511.90 (andere) und die weitere Unterteilung nach Aufmachung und Genießbarkeit folgen den Kriterien der AV 3a (spezifischste Beschreibung) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Palmstearin
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunganderes als genießbar – für Palmstearin, das nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist (Kosmetik, Chemie) | 1511.90.19.90.9 | 10,9 % |
| Alternative Einreihunggenießbar, in unmittelbaren Umschließungen ≤1 kg – für Palmstearin in Kleinpackungen (Einzelhandelsgebinde) | 1511.90.11.00.1 | 10,9 % |
| Alternative Einreihungchemisch modifizierte Fette und Öle – für texturiertes Palmstearin (z.B. Futterfett-Granulat) | 1518.00.99.90.0 | 10,9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Palmstearin (1511) ≠ anderes als genießbar – für Palmstearin, das nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist (Kosmetik, Chemie) (1511) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmstearin bleibt die Zolltarifnummer 1511.90.19.90.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Palmstearin (1511) ≠ genießbar, in unmittelbaren Umschließungen ≤1 kg – für Palmstearin in Kleinpackungen (Einzelhandelsgebinde) (1511) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmstearin bleibt die Zolltarifnummer 1511.90.19.90.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Palmstearin (1511) ≠ chemisch modifizierte Fette und Öle – für texturiertes Palmstearin (z.B. Futterfett-Granulat) (1518) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmstearin bleibt die Zolltarifnummer 1511.90.19.90.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Palmstearin (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE2876/11-1 | Raffiniertes Palmstearin; Verwendung in Lebensmittel-, Kosmetik-, Chemie-Industrie | 1511.90.19.90.9 |
| DEHH/86/06-1 | Genießbare Fraktion von raffiniertem Palmöl (festes, weißes Fett, Schmelzpunkt ca. 35°C) | 1511.90.19.90.1 |
| DEHH/88/06-1 | Genießbare Fraktion von raffiniertem Palmöl (festes, weißes Fett, Schmelzpunkt ca. 78°C) | 1511.90.19.90.1 |
| DEHH/699/08-1 | Genießbare Fraktion von raffiniertem Palmöl | 1511.90.19.90.1 |
| DE20051/09-1 | Ungenießbares Palmstearin mit TBHQ-Zusatz | 1518.00.99.90.0 |
| DE10979/14-1 | Texturiertes raffiniertes Palmstearin als Futterfett | 1518.00.99.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
10,9 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 10,9 % | Drittlandszoll |
| USA | 10,9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 10,9 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 10,9 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Palmstearin
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Palmstearin aus Ihrem Ursprungsland. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an, um Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Palmstearin importiert oder unterliegen ähnlichen zolltariflichen Bestimmungen.