Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6117 - Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken
- Unterposition: 6117 80 - anderes Bekleidungszubehör
Zolltarifnummer: 6117 8080 00 0 - anderes
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Beschaffenheit abweichen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Armstulpe
Der HS-Code für Armstulpe lautet 6117.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6117.80.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6117.80.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6117.80.80.00.0.
Einreihung von Armstulpe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach AV 1 und AV 3b, da Armstulpen als konfektioniertes Bekleidungszubehör der Position 6117 zuzuweisen sind. Die Position 6116 (Handschuhe) ist ausgeschlossen, da Armstulpen keine ausgearbeiteten Finger oder Daumen aufweisen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Armstulpe
Alternative Einreihung
aus elastischen oder kautschutierten Gewirken oder Gestricken – für gummielastische oder kautschutierte Armstulpen
Alternative Einreihung
Handschuhe Pos. 6116
Alternative Einreihung
Kapitel 6111 (Bekleidungszubehör für Kleinkinder)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Armstulpe (6117) ≠ aus elastischen oder kautschutierten Gewirken oder Gestricken – für gummielastische oder kautschutierte Armstulpen (6116)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Armstulpe bleibt die Zolltarifnummer 6117.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Armstulpe (6117) ≠ Handschuhe Pos. 6116 (6116)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Armstulpe bleibt die Zolltarifnummer 6117.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Armstulpe (6117) ≠ Kapitel 6111 (Bekleidungszubehör für Kleinkinder) (6111)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Armstulpe bleibt die Zolltarifnummer 6117.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt nur bei abweichender Beschaffenheit in Betracht:
Alternative Einreihung
aus elastischen oder kautschutierten Gewirken oder Gestricken – für gummielastische oder kautschutierte Armstulpen
Alternative Einreihung
Handschuhe Pos. 6116
Alternative Einreihung
Kapitel 6111 (Bekleidungszubehör für Kleinkinder)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Armstulpe ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Armstulpe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
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