Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Trim-Karten leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS) der Position 6307 (Andere konfektionierte Waren) ab:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN63
- PositionAndere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung6307
- Unterpositionandere630790
- Kombinierte Nomenklaturandere63079091
- Kombinierte Nomenklaturandere63079092
- Kombinierte Nomenklaturandere63079098
- TARICandere6307909891
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Trim-Karte
Der HS-Code für Trim-Karte lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.98.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.98.99.0.
Einreihung von Trim-Karte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Ausfuhr von Trim-Karten gelten die allgemeinen Bestimmungen für konfektionierte Spinnstoffwaren. Sofern die Karte ausschließlich Textilmuster und keine geschützten Arten (CITES) oder Dual-Use-Güter enthält, ist keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Trim-Karte
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMuster von Textilien, auch auf Karten oder in Katalogen | 9990.63.00.00.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungAndere konfektionierte Waren - andere - aus Gewirken oder Gestricken | 6307.90.10.00.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör | 6217.10.00.90.0 | 6,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Trim-Karte (6307) ≠ Muster von Textilien, auch auf Karten oder in Katalogen (9990) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trim-Karte bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Trim-Karte (6307) ≠ Andere konfektionierte Waren - andere - aus Gewirken oder Gestricken (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trim-Karte bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Trim-Karte (6307) ≠ Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (6217) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trim-Karte bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.98.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Andere Kapitel und Positionen können relevant sein, wenn die Trim-Karte aus einer anderweitigen Kombination von Materialien besteht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMuster von Textilien, auch auf Karten oder in Katalogen | 9990.63.00.00.0 | 6,3 % |
| Alternative EinreihungAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör | 6217.10.00.90.0 | 6,3 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Trim-Karte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI5005/20-1 | Produktmusterkarte mit Bändern (Gewebe) und Bindfäden auf Pappmappe; eingereiht als 'andere konfektionierte Ware' 6307.90.98.99.0 | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI56331/19-1 | Warenmusterkarte mit Geweben und Gewirken; ebenfalls 6307.90.98.99.0 | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI46217/22-1 | Stoffmusterkarte mit Zuschnitten aus Gewirken auf Pappkarte; eingereiht in 6307.90.10.00.0 | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI52368/19-1 | Stoffmusterkarte mit Gewirken auf Pappkarte; bestätigt Abgrenzung: Gewirke → 6307.90.10.00.0 | 6307.90.98.99.0 |
| DEBTI35370/24-1 | Stoffmusterkarte mit Gewebe-Zuschnitten aus Baumwolle; bestätigt 6307.90.98.99.0 für Gewebe-basierte Musterkarten | 6307.90.98.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,3 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
Zollrechner für Ihre Trim-Karte
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Trim-Karte. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und die zutreffende Zolltarifnummer ein. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Abhängig vom Ursprungsland können Präferenzabkommen zu einem ermäßigten Satz von 0 % führen.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |