Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Einreihungshierarchie der Zolltarifnummer zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelWAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN68
- PositionBearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt6802
- Unterpositionandere680291
- UnterpositionMarmor, Travertin und Alabaster680291
- Zolltarifnummerhandgearbeitet, mit Bildhauerarbeit
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Marmor-Statue
Der HS-Code für Marmor-Statue lautet 6802.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6802.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6802.91.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6802.91.00.10.0.
Einreihung von Marmor-Statue nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung in die Position 6802 als bearbeiteter Werkstein ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Naturstein (Marmor) und der Bildhauerarbeit. Die Unterposition 680291 umfasst Marmor, Travertin und Alabaster. Das Unterscheidungsmerkmal auf der 11-stelligen Ebene ist das Vorliegen von Handarbeit/Bildhauerarbeit (Code 100) gegenüber anderen Bearbeitungen (Code 900).
Fachlich gestützt wird diese Einreihung durch die verbindlichen Zolltarifauskünfte (vZTA) DE21546/17-1 (handgearbeitete Kugeln aus Travertin) und DE24878/09-1 (Granit-Steinfigur), die das Prinzip „Steinfigur + Bildhauerarbeit = Unterposition handgearbeitet“ bestätigen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Marmor-Statue
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Marmor) | 6802.91.00.90.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungGranit - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit | 6802.93.90.10.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Marmor-Statue (6802) ≠ andere (Marmor) (6802) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Marmor-Statue bleibt die Zolltarifnummer 6802.91.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Marmor-Statue (6802) ≠ Granit - handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit (6802) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Marmor-Statue bleibt die Zolltarifnummer 6802.91.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Marmor-Statue (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE21546/17-1 | Handgearbeitete Kugeln aus Travertin (Marmorart) - bestätigt handgearbeitete Marmor-Waren unter 6802.91.00.10.0 | 6802.91.00.10.0 |
| DE24878/09-1 | Steinfigur 'Maulwurf' aus Granit mit Bildhauerarbeit unter 6802.93.90.10.0 | 6802.93.90.10.0 |
| DE5083/12-2 | Bearbeitete Werksteine aus Jura Marmor ohne Bildhauerarbeit | 6802.91.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr | Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Marmor-Statue mit unserem interaktiven Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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