Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Einreihung von Ascorbinsäure folgt dem nachstehenden Hierarchiebaum vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
- Position: 2936 - Natürliche, auch synthetisch hergestellte Provitamine und Vitamine (einschließlich natürliche Konzentrate) und ihre hauptsächlich als Vitamine gebrauchten Derivate, auch untereinander gemischt, auch in Lösemitteln aller Art
- Unterposition: 2936 21 - Vitamine und ihre Derivate, ungemischt
Zolltarifnummer: 2936 2700 00 0 - Vitamin C und seine Derivate
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 2936.27.00.00.0 gilt nur für Ascorbinsäure mit einem Reinheitsgrad von mindestens 99 %, die als Vitamin C vorliegt. Abweichende Reinheiten oder Mischungen können in andere Positionen eingereiht werden. Nutzen Sie das für Ihre spezifische Ware.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ascorbinsäure
Der HS-Code für Ascorbinsäure lautet 2936.27 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2936.27.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2936.27.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2936.27.00.00.0.
Einreihung von Ascorbinsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Ascorbinsäure in die Position 2936 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV 1 und AV 6). Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts-/Kapitelvorschriften maßgeblich. Position 2936 erfasst ausdrücklich „Natürliche, auch synthetisch hergestellte Provitamine und Vitamine (einschließlich natürliche Konzentrate) und ihre hauptsächlich als Vitamine gebrauchten Derivate“. Ascorbinsäure ist Vitamin C und fällt daher direkt unter diesen Wortlaut. Nach AV 6 ist auf der dritten Gliederungsebene der KN die Unterposition 2936 27 (Vitamin C und seine Derivate) zutreffend. Eine Einreihung als Carbonsäure der Position 2918 ist ausgeschlossen, weil die spezifischere Vitamin-Benennung vorgeht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ascorbinsäure
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungVitamin A und seine Derivate | 2936.21.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungVitamin E und seine Derivate | 2936.28.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungVitamin B6 und seine Derivate | 2936.25.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Ascorbinsäure (2936) ≠ Vitamin A und seine Derivate (2936) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ascorbinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2936.27.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ascorbinsäure (2936) ≠ Vitamin E und seine Derivate (2936) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ascorbinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2936.27.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ascorbinsäure (2936) ≠ Vitamin B6 und seine Derivate (2936) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ascorbinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2936.27.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Liegt ein anderer chemischer Stoff vor, der nicht in Kapitel 29 fällt, kommen abweichende Kapitel in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungVitamin A und seine Derivate | 2936.21.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungVitamin E und seine Derivate | 2936.28.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungVitamin B6 und seine Derivate | 2936.25.00.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ascorbinsäure ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ascorbinsäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEK/1179/05-1 | Ascorbinsäure (E300), Vitamin C, Reinheit > 99 %, weißes kristallines Pulver | 2936.27.00.00.0 |
| DEBTI21037/20-1 | Vitamin C; Ascorbinsäure, CAS 50-81-7, Reinheit mind. 99% | 2936.27.00.00.0 |
| DEBTI54353/23-1 | Mit hydriertem Palmöl mikroverkapselte Ascorbinsäure | 2936.27.00.00.0 |
| DEBTI57108/24-1 | Vitamin C; Ascorbinsäure, CAS 50-81-7, Reinheit mind. 99% | 2936.27.00.00.0 |
| DEBTI42682/21-1 | Vitamin C; Ascorbinsäure, CAS 50-81-7, Reinheit mind. 99% | 2936.27.00.00.0 |
| DEBTI22747/23-1 | Vitamin C; Ascorbinsäure, CAS 50-81-7, Reinheit mind. 99% | 2936.27.00.00.0 |
| DEBTI38458/21-1 | Vitamin C; Ascorbinsäure, CAS 50-81-7, Reinheit mind. 99% | 2936.27.00.00.0 |
| DE9853/09-1 | Ascorbinsäure, weißes kristallines Pulver | 2936.27.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zoll bei Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Sendung mit unserem Zollrechner. Berücksichtigt werden der Drittlandszollsatz von 0 % und die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Zoll bei Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese Erzeugnisse werden ebenfalls im Kapitel 29 oder in benachbarten Kapiteln des Zolltarifs eingereiht.
Füllstoff
3824.99.96.99.0 · 6,5 %
Lithium-Eisenphosphat
2835.29.90.00.0 · 5,5 %
Zelluloseacetat
3912.11.00.20.0 · 6,5 %
Natriumlactat
2918.11.00.00.0 · 0 %
Perl-Pigment
3206.19.00.90.0 · 6,5 %
Calciumphosphat
2835.26.00.00.0 · 5,5 %
Xylol-Gemisch
2902.44.00.00.0 · 0 %
Carbid
2849.10.00.00.0 · 5,5 %
Reagenz
3822.19.00.90.0 · 0 %
