Hierarchie der Zolltarifnummer
Der zolltarifliche Weg von Lithium-eisenphosphat gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN28
- PositionPhosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch nicht einheitlich2835
- UnterpositionPhosphate283522
- Unterpositionandere283529
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lithium-eisenphosphat
Der HS-Code für Lithium-eisenphosphat lautet 2835.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2835.29.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2835.29.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2835.29.90.00.0.
Einreihung von Lithium-eisenphosphat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt: Maßgebend ist der Wortlaut der Positionen. Position 2835 erfasst Phosphate. Lithium-eisenphosphat ist ein Phosphat, daher ist die Position einschlägig. AV 6 schreibt vor, dass innerhalb der Position die Unterpositionen derselben Stufe verglichen werden. Die spezifischen Unterpositionen für Kalium- und Natriumphosphate (2835.24 und 2835.22) sind nicht anwendbar, weil LiFePO4 weder Kalium noch Natrium enthält. Daher fällt es in die Auffangunterposition 2835.29 – andere Phosphate.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lithium-eisenphosphat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungChemische Erzeugnisse und Zubereitungen – Auffangposition, z.B. für NMC-Kathodenmaterial (Gemische) | 3824.99.96.99.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungPhosphate des Kaliums | 2835.24.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungMononatriumdihydrogenphosphat oder Dinatriumhydrogenphosphat | 2835.22.00.00.0 | 5,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Abgrenzung zu 3824 (chemische Zubereitungen) | Chemisch definierte anorganische Verbindungen fallen in Kapitel 28 (hier 2835), Gemische und Zubereitungen in 3824. LiFePO4 ist eine definierte Verbindung. |
| Abgrenzung zu 2835.24 (Kaliumphosphate) | LiFePO4 enthält Lithium und Eisen, kein Kalium. |
| Abgrenzung zu 2835.22 (Natriumphosphate) | LiFePO4 enthält kein Natrium. |
| Abgrenzung zu 2826 (Fluoride/Fluorosilicate) | LiFePO4 ist kein Fluorid oder Fluorosalz, sondern ein Phosphat. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungChemische Erzeugnisse und Zubereitungen – Auffangposition, z.B. für NMC-Kathodenmaterial (Gemische) | 3824.99.96.99.0 | 5,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Lithium-eisenphosphat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI46402/21-1 | Aktives Kathodenmaterial (NMC) | 3824.99.96.99.0 |
| DEBTI55142/24-1 | Lithium-Nickel-Cobalt-Manganoxid (NMC) | 3824.99.96.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |