Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Drucksache ist Teil dieser Hierarchie:
- AbschnittKap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren darausX
- KapitelBÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE49
- PositionAndere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien4911
- UnterpositionWerbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen491110
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Drucksache
Der HS-Code für Drucksache lautet 4911.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.10.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.10.90.00.0.
Einreihung von Drucksache nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung einer Drucksache erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Reihenfolge der Unterpositionen). Maßgeblich ist Kapitel 49, Position 4911 (Andere Drucke).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Drucksache
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Drucksache dient überwiegend Werbezwecken (Flyer, Prospekt, Faltblatt)Werbedrucksachen, Faltblätter, Prospekte, Flyer (andere als Verkaufskataloge) | 4911.10.90.0 | 0 % |
| Drucksache ist ein Verkaufskatalog mit Preis- und ArtikelangabenVerkaufskataloge – Druckerzeugnisse mit Artikelnummern, Beschreibungen und Preisangaben | 4911.10.10.0 | 0 % |
| Drucksache ist nicht werbend und kein Buch/Broschüre (z.B. Besucherausweise, Formulare)Andere Drucke (Formulare, Druckschriften, Bürodrucksachen ohne Werbecharakter) | 4911.99.00.0 | 0 % |
| Drucksache enthält überwiegend zu lesenden Text (Anleitungen, Informationsbroschüren)Broschüren und ähnliche Drucke, die überwiegend durch ihren Textinhalt charakterisiert sind | 4901.99.00.9 | 0 % |
| Unbedrucktes oder schwach bedrucktes Formular-Papier in BogenformBedrucktes Papier für Bürozwecke (Briefbögen, Formulare) | 4802.55.15.10.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Drucksache (4911) ≠ Werbedrucksachen, Faltblätter, Prospekte, Flyer (andere als Verkaufskataloge) (4911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Drucksache dient überwiegend Werbezwecken (Flyer, Prospekt, Faltblatt). Für Drucksache bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Drucksache (4911) ≠ Verkaufskataloge – Druckerzeugnisse mit Artikelnummern, Beschreibungen und Preisangaben (4911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Drucksache ist ein Verkaufskatalog mit Preis- und Artikelangaben. Für Drucksache bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Drucksache (4911) ≠ Andere Drucke (Formulare, Druckschriften, Bürodrucksachen ohne Werbecharakter) (4911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Drucksache ist nicht werbend und kein Buch/Broschüre (z.B. Besucherausweise, Formulare). Für Drucksache bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Liegt kein Werbezweck vor, kann die Ware auch in andere Kapitel eingeordnet werden.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Unbedrucktes oder schwach bedrucktes Formular-Papier in BogenformBedrucktes Papier für Bürozwecke (Briefbögen, Formulare) | 4802.55.15.10.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Drucksache (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE3733/15-1 | Werbeprospekt (Broschüre, 12 Seiten, Wendeheft) als Werbedruck | 4911.10.90.00.0 |
| DEBTI58430/18-1 | Faltblatt, farbig bedruckt, Werbung für ein Gerät | 4911.10.90.00.0 |
| DE177/12-1 | Prospekte (Broschüren DIN A4, 12-36 Seiten) mit Produktübersicht | 4911.10.90.00.0 |
| DEBTI9294/23-1 | Plakat, einseitig bedruckt, zu Werbezwecken | 4911.10.90.00.0 |
| DEBTI58431/18-1 | Broschüre DIN A5, 20 Seiten, Werbung für Luftreinigungsgeräte | 4911.10.90.00.0 |
| DEK/462/05-5 | Broschüre (8 Seiten) mit Werbung für optische Geräte | 4911.10.90.00.0 |
| DEBTI39759/24-1 | Personalisierter Werbebrief mit Fensterbriefumschlag und Prospekt | 4911.10.90.00.0 |
| DEK/462/05-3 | Flyer/Faltblatt zur LASIK-Behandlung, Werbezwecke | 4911.10.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Drucksache. Der Zollsatz beträgt 0 %; hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Geben Sie den Warenwert ein, um die Gesamtbelastung zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist eine Genehmigung des BAFA oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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