Hierarchie der Zolltarifnummer
Die nachfolgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer – jede Ebene präzisiert die Wareneigenschaften.
- AbschnittKap. 86 bis 89: BeförderungsmittelXVII
- KapitelZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR87
- PositionPersonenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen8703
- Unterpositionandere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung870321
- Unterpositionmit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm$3 bis 3 000 cm$3870323
- Kombinierte Nomenklaturneu87032311
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Auto
Der HS-Code für Auto lautet 8703.23 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8703.23.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8703.23.19.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8703.23.19.00.0.
Einreihung von Auto nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einreihung eines Autos in die Position 8703 sind die Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur maßgeblich.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Auto
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Neues Benzin-Fahrzeug, Hubraum über 1500 bis 3000 cm³, kein WohnmobilPKW mit Benzinmotor, Hubraum 1500–3000 cm³, neu (häufigste Kategorie: Mittelklasse, Oberklasse, SUV) | 8703.23.19.00.0 | 10 % |
| Gebrauchtes Benzin-Fahrzeug, Hubraum über 1500 bis 3000 cm³PKW mit Benzinmotor, Hubraum 1500–3000 cm³, gebraucht | 8703.23.90.00.0 | 10 % |
| Neues Benzin-Fahrzeug, Hubraum über 1000 bis 1500 cm³PKW mit Benzinmotor, Hubraum über 1000 bis 1500 cm³, neu (Kleinwagen, Kompaktklasse) | 8703.22.10.00.0 | 10 % |
| Neues Diesel-Fahrzeug, Hubraum über 1500 bis 2500 cm³PKW mit Dieselmotor, Hubraum über 1500 bis 2500 cm³, neu | 8703.32.19.00.0 | 10 % |
| Reines Elektrofahrzeug, ausschließlich von Elektromotor angetrieben, neuBatterieelektrisches Neufahrzeug (BEV), bis 9 Personen, kein Kraftrad | 8703.80.10.10.0 | 10 % |
| Fahrzeug seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Warentransport bestimmt → Position 8704!Lieferwagen / Kleintransporter mit Benzinmotor (Kapitel 87, andere Position) | 8704.31.91.00.0 | 10 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Auto (8703) ≠ PKW mit Benzinmotor, Hubraum 1500–3000 cm³, gebraucht (8703) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Gebrauchtes Benzin-Fahrzeug, Hubraum über 1500 bis 3000 cm³. Für Auto bleibt die Zolltarifnummer 8703.23.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Auto (8703) ≠ PKW mit Benzinmotor, Hubraum über 1000 bis 1500 cm³, neu (Kleinwagen, Kompaktklasse) (8703) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Neues Benzin-Fahrzeug, Hubraum über 1000 bis 1500 cm³. Für Auto bleibt die Zolltarifnummer 8703.23.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Auto (8703) ≠ PKW mit Dieselmotor, Hubraum über 1500 bis 2500 cm³, neu (8703) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Neues Diesel-Fahrzeug, Hubraum über 1500 bis 2500 cm³. Für Auto bleibt die Zolltarifnummer 8703.23.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Auto (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI49155/22-1 | PKW/Cabriolet, 1991 cm³, 190 kW, Benzin, neu | 8703.23.19.00.0 |
| DEBTI49129/22-1 | PKW/Cabriolet, 2999 cm³, 270 kW, Benzin, 48V-Mildhybrid, neu | 8703.23.19.00.0 |
| DEBTI44117/21-1 | Pick-up Ford Ranger Raptor, 2956 cm³, Benzin, hauptsächlich Personenbeförderung | 8703.23.19.00.0 |
| DEBTI3419/23-1 | PKW Kombi, 2998 cm³, 280 kW, Benzin, 48V-Mildhybrid, 7 Sitzplätze, neu | 8703.23.19.00.0 |
| DE9047/10-1 | PKW Hybrid, 2995 cm³, Benzin+Elektro, Hauptantrieb Verbrennungsmotor, neu | 8703.23.19.00.0 |
| DEBTI45905/22-1 | PKW Kombi, 5 Sitzplätze, Benzin+Elektro, nicht aufladbar, neu | 8703.23.19.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
10 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 10 % | Drittlandszoll |
| USA | 10 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 10 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 1,2 % | EVFTA |
| Thailand | 10 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ozonabbauende Stoffe | Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die ozonabbauende Kältemittel enthalten, unterliegen besonderen Einfuhrkontrollen gemäß EU-Verordnung. |
| Kontrolle fluorierter Treibhausgase | Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten, unterliegen der EU-F-Gase-Verordnung (Quotenregelung, Meldepflicht). |
Zollrechner für Auto
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Auto. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und ggf. weitere Kosten ein, um den Zollbetrag zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export bestimmter Kraftfahrzeuge unterliegt Ausfuhrbeschränkungen (z.B. bei Sanktionen gegen bestimmte Länder oder Empfänger). |
| Ausfuhrgenehmigung erforderlich | Für den Export von Kraftfahrzeugen in bestimmte Drittländer ist eine Ausfuhrgenehmigung des BAFA oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle ozonabbauende Stoffe | Der Export von Fahrzeugen mit ozonabbauenden Kältemitteln in der Klimaanlage ist reguliert. |
| Ausfuhrkontrolle fluorierte Treibhausgase | Der Export von Fahrzeugen mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) in der Klimaanlage ist meldepflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
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