Hierarchie der Zolltarifnummer
Personenkraftwagen werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVII, Kapitel 87 eingereiht. Die Position 8703 umfasst alle Personenkraftwagen und anderen Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung (ausgenommen Busse der Position 8702):
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8703 - Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen
- Unterposition: 8703 21 - andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung
- Unterposition: 8703 23 - mit einem Hubraum von mehr als 1 500 cm³ bis 3 000 cm³
Kombinierte Nomenklatur: 8703 2311 - neu
Zolltarifnummer: 8703 2319 00 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Auto kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Auto
Der HS-Code für Personenkraftwagen (Benzin, 1500–3000 cm³) ist 8703.23 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8703.23.19 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8703.23.19.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8703.23.19.00.0 .
Einreihung von Auto nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Autos werden je nach Motorart (Benzin, Diesel, Elektro, Hybrid), Hubraum und Fahrzeugalter (neu/gebraucht) unter verschiedene Unterpositionen eingereiht. Die richtige Zolltarifnummer hängt von diesen drei Faktoren ab.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Auto
Neues Benzin-Fahrzeug, Hubraum über 1500 bis 3000 cm³, kein Wohnmobil
PKW mit Benzinmotor, Hubraum 1500–3000 cm³, neu (häufigste Kategorie: Mittelklasse, Oberklasse, SUV)
Gebrauchtes Benzin-Fahrzeug, Hubraum über 1500 bis 3000 cm³
PKW mit Benzinmotor, Hubraum 1500–3000 cm³, gebraucht
Neues Benzin-Fahrzeug, Hubraum über 1000 bis 1500 cm³
PKW mit Benzinmotor, Hubraum über 1000 bis 1500 cm³, neu (Kleinwagen, Kompaktklasse)
Neues Diesel-Fahrzeug, Hubraum über 1500 bis 2500 cm³
PKW mit Dieselmotor, Hubraum über 1500 bis 2500 cm³, neu
Reines Elektrofahrzeug, ausschließlich von Elektromotor angetrieben, neu
Batterieelektrisches Neufahrzeug (BEV), bis 9 Personen, kein Kraftrad
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
PKW (8703) ≠ Kleintransporter (8704)
Position 8704 gilt für Fahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Warentransport bestimmt sind. Entscheidend ist nicht die Bauart, sondern der objektive Zweck des Fahrzeugs.
PKW (8703) ≠ Bus (8702)
Fahrzeuge zur Beförderung von 10 oder mehr Personen (einschließlich Fahrer) fallen unter Position 8702, nicht unter 8703.
Mild-Hybrid (8703.23) ≠ Plug-in-Hybrid (8703.60/70)
Plug-in-Hybride werden unter 8703.60 (Benzin) oder 8703.70 (Diesel) eingereiht. Mild-Hybride ohne externen Ladeeingang fallen dagegen unter die normale Verbrennungsmotorposition.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht jedes Fahrzeug auf vier Rädern ist ein Personenkraftwagen der Position 8703. Fahrzeuge zum Warentransport werden unter einer anderen Position eingereiht:
Fahrzeug seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Warentransport bestimmt → Position 8704!
Lieferwagen / Kleintransporter mit Benzinmotor (Kapitel 87, andere Position)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Auto ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Fahrzeug ab – Motorart, Hubraum, Baujahr und Antriebsart. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Fahrzeug und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Auto (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Autos entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Personenkraftwagen, sog. PKW/Cabriolet, zweitüriges Cabriolet mit Sechszylinder-Benzinmotor, 2999 cm³, 270 kW, 48V-Mild-Hybrid mit integriertem Startergenerator, kein Plug-in, neu, Allradantrieb
AV 1, Pos. 8703.23
Personenkraftwagen, fünftüriger Kombinationskraftwagen, Sechszylinder-Benzinmotor, 2998 cm³, 280 kW, 48V-Mild-Hybrid mit Startergenerator, bis 7 Sitzplätze, neu
AV 1, Pos. 8703.23
Personenkraftwagen Ford Ranger Raptor P703, zweiachsiger Pick-up, viertürige Fahrerkabine, Benzinmotor 2956 cm³, Ladefläche kürzer als 50 % des Radstands, hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, neu
AV 1, Pos. 8703.23
Hybridfahrzeug zur Personenbeförderung, Hubraum 2995 ccm, Benzinmotor als Hauptantrieb, Elektromotor als Unterstützung, Neuwagen – Hauptantrieb ist der Verbrennungsmotor
AV 1, Pos. 8703.23
Personenkraftwagen T5 Caravelle Comfortline, viertüriger Kleintransporter, Dieselmotor, 1968 cm³, 132 kW, 7 Sitzplätze, Neuwagen
AV 1, Pos. 8703.32
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
10,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China10 %Drittlandszoll
USA10 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei10 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien10 %Drittlandszoll
Vietnam1,2 %EVFTA
Thailand10 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die ozonabbauende Kältemittel enthalten, unterliegen besonderen Einfuhrkontrollen gemäß EU-Verordnung.
Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten, unterliegen der EU-F-Gase-Verordnung (Quotenregelung, Meldepflicht).
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Der Export bestimmter Kraftfahrzeuge unterliegt Ausfuhrbeschränkungen (z.B. bei Sanktionen gegen bestimmte Länder oder Empfänger).
Für den Export von Kraftfahrzeugen in bestimmte Drittländer ist eine Ausfuhrgenehmigung des BAFA oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Fahrzeugen mit ozonabbauenden Kältemitteln in der Klimaanlage ist reguliert.
Der Export von Fahrzeugen mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) in der Klimaanlage ist meldepflichtig.
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