Zum Hauptinhalt springen
Fahrzeug- & MotorenteileKapitel 87Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Fahrradteil: 8714.99.90.89.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Fahrradteil (8714.99.90.89.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Fahrradteil unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Fahrradteil Produktbild

Fahrradteile umfassen ein breites Spektrum an Komponenten – von Schaltwerken über Bremsen bis hin zu Schutzblechen. Die korrekte Einreihung hängt von der genauen Funktion und Bauart des jeweiligen Teils ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8714.99.90.89.0 ist in folgende Hierarchiestufen eingebettet:

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 8714 - Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen|8711|bis 8713
  • Unterposition: 8714 91 - andere
  • Unterposition: 8714 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8714 9990 - andere; Teile
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8714 9990 89 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fahrradteil

Der HS-Code für Fahrradteil lautet 8714.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8714.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8714.99.90.89. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8714.99.90.89.0.

Einreihung von Fahrradteil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fahrradteil

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Fahrradteile die keiner speziellen Unterposition zuzuordnen sindSonstige Fahrradteile und Zubehör (Sattelstützen, Schnellspanner, Vorbauten, Steuersätze u. a.)8714.99.90.89.0 4,7 %
Fahrradrahmen, Vorderradgabeln und deren EinzelteileRahmen und Gabeln sowie Teile davon8714.91.00.00.0 4,7 %
Laufradfelgen und Speichen für FahrräderFelgen und Speichen8714.92.00.00.0 4,7 %
Scheibenbremsen, Felgenbremsen, Bremshebel und BremsbelägeBremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon8714.94.00.00.0 4,7 %
Fahrradpedale für die Erstausrüstung (Herstellungspedale)Pedale zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern8714.96.10.00.0 4,7 %
Fahrradlenker aller Art — eigene UnterpositionLenker8714.99.10.00.0 4,7 %
Schaltwerke, Umwerfer, Schalthebel und komplette SchaltgruppenKettenschaltungen8714.99.50.00.0 4,7 %
Nicht für Fahrräder bestimmt, sondern für Kraftfahrzeuge — anderes Kapitel!Teile für Kraftfahrzeuge (Position 8701–8705)8708.99.97.10.0 2,7 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Fahrradteil (8714) ≠ Rahmen und Gabeln sowie Teile davon (8714)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Fahrradrahmen, Vorderradgabeln und deren Einzelteile. Für Fahrradteil bleibt die Zolltarifnummer 8714.99.90.89.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fahrradteil (8714) ≠ Felgen und Speichen (8714)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Laufradfelgen und Speichen für Fahrräder. Für Fahrradteil bleibt die Zolltarifnummer 8714.99.90.89.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fahrradteil (8714) ≠ Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon (8714)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Scheibenbremsen, Felgenbremsen, Bremshebel und Bremsbeläge. Für Fahrradteil bleibt die Zolltarifnummer 8714.99.90.89.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Fahrradrahmen, Vorderradgabeln und deren EinzelteileRahmen und Gabeln sowie Teile davon8714.91.00.00.0 4,7 %
Laufradfelgen und Speichen für FahrräderFelgen und Speichen8714.92.00.00.0 4,7 %
Scheibenbremsen, Felgenbremsen, Bremshebel und BremsbelägeBremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon8714.94.00.00.0 4,7 %
Fahrradpedale für die Erstausrüstung (Herstellungspedale)Pedale zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern8714.96.10.00.0 4,7 %
Fahrradlenker aller Art — eigene UnterpositionLenker8714.99.10.00.0 4,7 %
Schaltwerke, Umwerfer, Schalthebel und komplette SchaltgruppenKettenschaltungen8714.99.50.00.0 4,7 %
Nicht für Fahrräder bestimmt, sondern für Kraftfahrzeuge — anderes Kapitel!Teile für Kraftfahrzeuge (Position 8701–8705)8708.99.97.10.0 2,7 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fahrradteil ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Fahrradteil (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE14448/12-1Teil für ein Fahrrad, sog. ausfallendes Schaltauge8714.99.90.89.0
DE2650/11-1Teil für Fahrrad, sog. Bowdenzughülle8714.99.90.89.0
DE16553/12-1Teil für Fahrräder, sog. Freilaufkörper8714.99.90.89.0
DE11749/12-1Teil für Fahrräder, sog. Freilauf8714.99.90.89.0
DE11748/12-1Teil für Fahrräder, sog. Freilauf8714.99.90.89.0
DEBTI13665/18-5Teil (Steckachse) für Fahrräder8714.99.90.89.0
DE7569/16-1Teil (Freilaufritzel) für Fahrräder8714.99.90.89.0
DEBTI10984/22-1Teil für Fahrräder (Schnellspanner)8714.99.90.89.0
DEBTI13672/18-9Zusammenstellung Fahrradteile - Schnellspanner8714.99.90.89.0
DEBTI41941/18-2Zusammenstellung - Steckachse8714.99.90.89.0
DE18728/10-1Fahrradlenkerkorb mit Lampenhalterung8714.99.90.89.0
DE2661/11-1Teil für Fahrrad, Steuersatz/Lenkkopflager8714.99.90.89.0
DE2784/11-1Teil für Fahrräder, Schalthebel8714.99.90.89.0
DE2655/11-1Teil für Fahrräder, vollständige Laufräder8714.99.90.89.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

4,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China4,7 %Drittlandszoll
USA4,7 %Drittlandszoll
Großbritannien4,7 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien4,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand4,7 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Fahrradteile

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Fahrradteil mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
AusfuhrgenehmigungFür den Export bestimmter Fahrradteile kann eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich sein.
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Ausfuhrkontrolle bei KulturgüternZum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Fahrradteile

Welche Zolltarifnummer hat Fahrradteil?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Fahrradteile, die nicht in spezifischeren Unterpositionen genannt sind, lautet 8714.99.90.89.0. Diese Auffangposition erfasst Teile und Zubehör für Fahrräder der Position 8712, die nicht unter Rahmen, Gabeln, Felgen, Naben, Bremsen, Sättel, Pedale, Lenker, Gepäckträger oder Kettenschaltungen fallen.

Welchen HS-Code hat Fahrradteil?

Der HS-Code (6-stellig) für Fahrradteile lautet 8714.99. Er umfasst die Unterpositionen für Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Positionen 8711 bis 8713, soweit sie nicht in den spezifischeren Unterpositionen 8714.91 bis 8714.96 erfasst sind.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Fahrradteil?

Der Drittlandszollsatz für Fahrradteile der Zolltarifnummer 8714.99.90.89.0 beträgt 4,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA, Indien oder Thailand. Bei Einfuhren aus der Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea oder Vietnam kann der Zollsatz aufgrund von Freihandelsabkommen auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Fahrradteil zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Fahrradteilen erfolgt nach ihrer spezifischen Funktion. Ein Fahrradlenker fällt unter 8714.99.10, ein Sattel unter 8714.95. Die Alternative zur Auffangposition 8714.99.90.89.0 ist immer eine spezifischere Unterposition, wenn das Teil genau einer dieser Kategorien zugeordnet werden kann. Fahrradketten werden dagegen als Gelenkketten in Position 7315 eingereiht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Fahrradteil verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Zudem können Präferenzvorteile verloren gehen, wenn die Nummer nicht zum Ursprungsland passt. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Fahrradteil?

Für die Einfuhr von Fahrradteilen in die EU gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es fallen der Drittlandszollsatz von 4,7 % sowie die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an. Bei der Ausfuhr können jedoch Genehmigungspflichten durch das BAFA bestehen, insbesondere wenn die Teile für militärische Zwecke verwendet werden könnten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Fahrradteil?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Fahrradteile lautet 8714.99.90.89.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 8714.99, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 8714.99.90, dem 10-stelligen TARIC-Code 8714.99.90.89 und der 11-stelligen nationalen Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Fahrradteil?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 8714 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere wenn neue Unterpositionen eingeführt werden. Eine vZTA bleibt in der Regel sechs Jahre gültig.

Lassen Sie Ihre Fahrradteile in Sekunden klassifizieren

Ermitteln Sie die passende Zolltarifnummer mit Begründung, vZTA-Vergleich und aktuellen Maßnahmen.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer