Hierarchie der Zolltarifnummer
Fahrradteile werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVII, Kapitel 87 eingereiht. Die Position 8714 umfasst alle Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713 (Krafträder, Fahrräder, Rollstühle):
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8714 - Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
- Unterposition: 8714 91 - andere
- Unterposition: 8714 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 8714 9990 - andere; Teile
Zolltarifnummer: 8714 9990 89 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Fahrradteil kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fahrradteil
Der HS-Code für Fahrradteile ist 8714.99 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8714.99.90 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8714.99.90.89 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8714.99.90.89.0 .
Einreihung von Fahrradteil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Fahrradteile können je nach Bauteilart unter verschiedene Unterpositionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen Rahmen, eine Bremse, einen Lenker, Pedale oder ein nicht gesondert genanntes Bauteil handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fahrradteil
Fahrradteile die keiner speziellen Unterposition zuzuordnen sind
Sonstige Fahrradteile und Zubehör (Sattelstützen, Schnellspanner, Vorbauten, Steuersätze u. a.)
Fahrradrahmen, Vorderradgabeln und deren Einzelteile
Rahmen und Gabeln sowie Teile davon
Laufradfelgen und Speichen für Fahrräder
Felgen und Speichen
Scheibenbremsen, Felgenbremsen, Bremshebel und Bremsbeläge
Bremsen, einschließlich Bremsnaben, und Teile davon
Fahrradpedale für die Erstausrüstung (Herstellungspedale)
Pedale zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern
Fahrradlenker aller Art — eigene Unterposition
Lenker
Schaltwerke, Umwerfer, Schalthebel und komplette Schaltgruppen
Kettenschaltungen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Fahrradteil (8714) ≠ Kraftfahrzeugteil (8708)
Kraftfahrzeugteile der Position 8708 sind für Pkw, Lkw und andere Kraftfahrzeuge bestimmt. Die Abgrenzung erfolgt über die erkennbare Zweckbestimmung des Bauteils.
Fahrradteil (8714) ≠ Motorradzubehör (8714.10)
Teile für Krafträder und Mopeds fallen unter die Unterposition 8714.10. Entscheidend ist ob das Teil für ein motorisiertes oder nicht motorisiertes Zweirad bestimmt ist.
Fahrradteil (8714) ≠ Rollstuhlteil (8714.20)
Rollstuhlteile haben eine eigene Unterposition 8714.20. Teile die sowohl für Fahrräder als auch für Rollstühle geeignet sind, werden nach ihrer Hauptverwendung eingereiht.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Teile die am Fahrrad verbaut werden, fallen unter Position 8714. Teile ohne erkennbare Fahrrad-Spezifität können unter anderen Positionen eingereiht werden:
Nicht für Fahrräder bestimmt, sondern für Kraftfahrzeuge — anderes Kapitel!
Teile für Kraftfahrzeuge (Position 8701–8705)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fahrradteil ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Bauteil ab – Art, Material, erkennbare Zweckbestimmung und ob es sich um ein Fahrrad- oder Kraftfahrzeugteil handelt. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fahrradteil (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Fahrradteilen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Teil für Fahrräder, sog. "Freilauf, Art. 0041245.0001" — zylinderförmiges Element aus Sintermetall, wird mit der Nabe des Hinterrades verbunden, entkoppelt Pedale und Kette von der Drehbewegung des Rades.
AV 1, Pos. 8714.99
Teil für Fahrrad, sog. Bowdenzughülle — aus dicht gewickelter druckfester flexibler Metallspirale mit Kunststoffummantelung, erkennbar zur Montage in der Schaltung eines Fahrrades bestimmt.
AV 1, Pos. 8714.99
Zusammenstellung aus Fahrradteilen (Rahmen, Kettenschaltung, Bremse, Steckachse, Lenker, Vorbau, Steuersatz) — getrennte Einreihung; Steckachse ca. 23 cm aus unedlem Metall, erkennbar für Fahrräder bestimmt.
AV 1, Pos. 8714.99
Zusammenstellung aus Fahrradrahmen, Sattelstütze, Sattelstützklemme und Steuersatz — Lenkkopflager (Steuersatz) in Ahead-Bauart aus unedlem Metall, dient zur drehbaren Verbindung der Vorderradgabel mit dem Rahmen.
AV 1, Pos. 8714.99
Erkennbares Teil einer Kettenschaltung für Fahrräder — Fahrradschalter für die Gangschaltung, bestehend aus Schaltelement mit drehbarem Schalthebel aus Kunststoff und Seilzug aus unedlem Metall.
AV 1, Pos. 8714.99
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
4,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China4,7 %Drittlandszoll
USA4,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei4,7 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien4,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand4,7 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Für den Export bestimmter Fahrradteile kann eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich sein.
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