Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige hierarchische Gliederung der Zolltarifnummer für Auto-Sitzkissen zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 63 - ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- Position: 6304 - Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404
- Unterposition: 6304 91 - andere
Zolltarifnummer: 6304 9100 00 0 - aus Gewirken oder Gestricken
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Auto-Sitzkissen erfordert eine genaue Prüfung des Materials und der Konstruktion. Mit unserem Klassifizierungstool erhältst du in wenigen Schritten die rechtssichere Zolltarifnummer – jetzt prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Auto-Sitzkissen
Der HS-Code für Auto-Sitzkissen lautet 6304.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6304.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6304.91.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6304.91.00.00.0.
Einreihung von Auto-Sitzkissen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einreihung von Auto-Sitzkissen sind die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) maßgeblich. Insbesondere die AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3 b (charakterbestimmender Bestandteil) sind zu beachten.
Die Position 6304 erfasst andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404. Auto-Sitzkissen fallen hierunter, sofern sie nicht als Sitzmöbelteile (Position 9401) oder als Bettausstattungen (Position 9404) qualifizieren. Die vZTA DEBTI45658/24-1 bestätigt diese Einreihung für ein typisches Auto-Sitzkissen aus Gewirken.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Auto-Sitzkissen
Alternative Einreihung
6304.93.00.90.0 – aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken), andere – für Sitzkissen aus Geweben (Varianten aus Synthetikgewebe)
Alternative Einreihung
9404.90.90.00.0 – Bettausstattungen und ähnliche Waren, andere – nur bei Sitzkissen mit Heizelement oder als ‚den Bettausstattungen ähnliche Ware‘ (vZTA DEB/454/06-1, DEB/30/05-1)
Alternative Einreihung
9401.99.20.90.0 – Teile von Sitzen für Kfz, andere – nur bei erkennbarem Teil des Sitzmöbels (z. B. PU-Schaum-Zuschnitt unter dem Bezug, vZTA DEBTI1985/25-1)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Auto-Sitzkissen (6304) ≠ 6304.93.00.90.0 – aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken), andere – für Sitzkissen aus Geweben (Varianten aus Synthetikgewebe) (6304)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Auto-Sitzkissen bleibt die Zolltarifnummer 6304.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Auto-Sitzkissen (6304) ≠ 9404.90.90.00.0 – Bettausstattungen und ähnliche Waren, andere – nur bei Sitzkissen mit Heizelement oder als ‚den Bettausstattungen ähnliche Ware‘ (vZTA DEB/454/06-1, DEB/30/05-1) (9404)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Auto-Sitzkissen bleibt die Zolltarifnummer 6304.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Auto-Sitzkissen (6304) ≠ 9401.99.20.90.0 – Teile von Sitzen für Kfz, andere – nur bei erkennbarem Teil des Sitzmöbels (z. B. PU-Schaum-Zuschnitt unter dem Bezug, vZTA DEBTI1985/25-1) (9401)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Auto-Sitzkissen bleibt die Zolltarifnummer 6304.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte die Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht in die Position 6304 fallen, sind folgende Kapitelpositionen zu prüfen:
Alternative Einreihung
6304.93.00.90.0 – aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken), andere – für Sitzkissen aus Geweben (Varianten aus Synthetikgewebe)
Alternative Einreihung
9404.90.90.00.0 – Bettausstattungen und ähnliche Waren, andere – nur bei Sitzkissen mit Heizelement oder als ‚den Bettausstattungen ähnliche Ware‘ (vZTA DEB/454/06-1, DEB/30/05-1)
Alternative Einreihung
9401.99.20.90.0 – Teile von Sitzen für Kfz, andere – nur bei erkennbarem Teil des Sitzmöbels (z. B. PU-Schaum-Zuschnitt unter dem Bezug, vZTA DEBTI1985/25-1)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Auto-Sitzkissen ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Auto-Sitzkissen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Autositzauflage, sog. Autos Sitzkissen, 2er-Set, Artikel-Nr. 73170, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - annähernd oval, laut Antrag mit den Abmessungen (L x B) von 51 cm x 52 cm, - laut Untersuchungsergebnis mit einer Sitzfläche aus einem mehrlagigen, durch Steppen abgeteilten... Mehr anzeigenAutositzauflage, sog. Autos Sitzkissen, 2er-Set, Artikel-Nr. 73170, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - annähernd oval, laut Antrag mit den Abmessungen (L x B) von 51 cm x 52 cm, - laut Untersuchungsergebnis mit einer Sitzfläche aus einem mehrlagigen, durch Steppen abgeteilten Verbunderzeugnis der Position 5811: -- mit einer Außenlage (Schauseite) aus einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit Zellkunststoff überzogenen, dichten und gerauten Gewirken der Position 5903, -- mit einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff, -- mit einer Innenlage aus dünnen Vliesstoffen, -- insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Gewirke der Position 5903 den Charakter des Verbunderzeugnisses, - mit einer Auflagefläche aus einfarbigen, punktuell rutschhemmend bedruckten Gewirken, - vorn mit einer angenähten, offenen Tasche aus dem o. g. Verbunderzeugnis, - alle textilen Erzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, - zur Befestigung am Autositz mit drei elastischen Gewebebändern (zwei mit jeweils einem aufgeschobenen, nahezu runden Formteil aus Kunststoff, eines mit einem Haken aus unedlem Metall) ausgestattet, - an allen Rändern mit einer Randeinfassung versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird zusätzlich als Auflage auf einen Autositz gelegt; stellt sich als Zubehör für einen Autositz dar und wird damit nicht vom Warenkreis der Position 9401 erfasst, - nach Art der Ware keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404. "Andere Ware zur Innenausstattung (Autositzauflage), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken" Weniger anzeigen
Autositzauflage, Art. 21028/21029/21030, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in drei unterschiedlichen Farbausführungen, jeweils in einer Banderole verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von laut Antrag 108 cm x 53 cm, - zweilagig gearbeitet; mit einer Außenlage (Schauseite) aus... Mehr anzeigenAutositzauflage, Art. 21028/21029/21030, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in drei unterschiedlichen Farbausführungen, jeweils in einer Banderole verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von laut Antrag 108 cm x 53 cm, - zweilagig gearbeitet; mit einer Außenlage (Schauseite) aus Plüschgewirken und einer Innenlage aus einseitig (Innenseite) mit einer Lage aus Schaumkunststoff versehenen Gewirken, die zusätzlich auf der Außenseite rutschhemmend bedruckt sind; die Gewirke sind dicht und bilden die Außenseite, sie dienen damit nicht nur der Verstärkung (Meterware der Position 5903), - alle textilen Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit elastischen Bändern sowie vier Haken aus unedlem Metall und zwei Haken aus Kunststoff zur Befestigung am Autositz ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird zusätzlich als Auflage auf einen Autositz gelegt; stellt sich als Zubehör für einen Autositz dar und wird damit nicht vom Warenkreis der Position 9401 erfasst, - nach Art der Ware keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404. "Andere Ware zur Innenausstattung (Autositzauflage), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken" Weniger anzeigen
Den Bettausstattungen ähnliche Ware (Sitzkissen), sog. Sitzheizung für Fahrzeugsitze, im Wesentlichen bestehend aus: - einer gepolsterte Sitzauflage, die Sitzfläche und Rückenlehne von Autositzen bedeckend, - mit Vorderseite aus Gewebe und Rückseite aus Vlies, - mit zwei Zellkunststofflagen gepoltert, Dicke ca.... Mehr anzeigenDen Bettausstattungen ähnliche Ware (Sitzkissen), sog. Sitzheizung für Fahrzeugsitze, im Wesentlichen bestehend aus: - einer gepolsterte Sitzauflage, die Sitzfläche und Rückenlehne von Autositzen bedeckend, - mit Vorderseite aus Gewebe und Rückseite aus Vlies, - mit zwei Zellkunststofflagen gepoltert, Dicke ca. 10 mm - mit elastischen Bändern zur Befestigung am Autositz und - mit Heizelement versehen, das mittels Kabel über den Zigarettenanzünder betrieben werden kann, - rechteckig, mit abgerundeten Ecken, Maße: ca.95 x 44 cm (LxB). Die Sitzauflage ist in einer klarsichtigen Kunststofftasche verpackt. Weniger anzeigen
Autositzauflage, sog. Sitzschoner, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - zweiteilig, bestehend aus einer Sitzfläche und einer Rückenlehne, - Sitzfläche: -- mit den Abmessungen (H x B): ca. 84 cm x 47 cm, -- mehrlagig gearbeitet; laut Untersuchungsergebnis aus: --- einer Schauseite (im Mittelbereich) aus... Mehr anzeigenAutositzauflage, sog. Sitzschoner, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - zweiteilig, bestehend aus einer Sitzfläche und einer Rückenlehne, - Sitzfläche: -- mit den Abmessungen (H x B): ca. 84 cm x 47 cm, -- mehrlagig gearbeitet; laut Untersuchungsergebnis aus: --- einer Schauseite (im Mittelbereich) aus einfarbigen (grau), einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), --- einer Schauseite (im Außenbereich) aus einem Flächenerzeugnis des Kapitels 39 mit einer Außenseite aus geprägtem Zellkunststoff und einer Innenseite aus einem nur der Verstärkung dienenden Gewirke, --- einer Rückseite aus einem gitterartigen Flächenerzeugnis des Kapitels 39 aus vollständig in Kunststoff eingebetteten Gewirken, --- einer Zwischenlage aus einfarbigen (schwarz), einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester, --- einer polsternden Zwischenlage aus Schaumkunststoff (Flächenerzeugnis des Kapitels 39), --- einer Vorderseite im unteren Bereich mit Taschen aus netzartigen Gewirken aus Spinnstoffen, -- am Rand mit Gewebestreifen aus laut Antrag 100 % Polyester eingefasst, - Rückenlehne: -- mit den Abmessungen (H x B): ca. 60 cm x 47 cm, -- mehrlagig gearbeitet; laut Untersuchungsergebnis aus: --- einer Schauseite (im Mittelbereich) und der gesamten Rückseite aus einfarbigen (grau), einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester, --- einer Schauseite (im Außenbereich) aus einem Flächenerzeugnis des Kapitels 39 mit einer Außenseite aus geprägtem Zellkunststoff und einer Innenseite aus einem nur der Verstärkung dienenden Gewirke, --- einer polsternden Zwischenlage aus Schaumkunststoff (lFächenerzeugnis des Kapitels 39), -- am Rand mit Gewebestreifen aus laut Antrag 100 % Polyester eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird zusätzlich als Auflage über einen Autositz gelegt, - nach Art der Ware keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - insbesondere nach dem Umfang verleihen die Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen (Gewebe / Gewirke) der Ware den wesentlichen Charakter. "Andere Ware zur Innenausstattung (Autositzauflage), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Autositzauflage, sog. Sitzschoner, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- zweiteilig, bestehend aus einer Sitzfläche und einer Rückenlehne, -- Sitzfläche: --- mit den Abmessungen (H x B): ca. 84 cm x 47 cm, --- mehrlagig gearbeitet: ---- mit einer Schauseite (im Mittelbereich) aus... Mehr anzeigenAutositzauflage, sog. Sitzschoner, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- zweiteilig, bestehend aus einer Sitzfläche und einer Rückenlehne, -- Sitzfläche: --- mit den Abmessungen (H x B): ca. 84 cm x 47 cm, --- mehrlagig gearbeitet: ---- mit einer Schauseite (im Mittelbereich) aus einfarbigen (grau), einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), ---- mit einer Schauseite (im Außenbereich) aus einem Flächenerzeugnis des Kapitels 39 mit einer Außenlage aus geprägtem Zellkunststoff und einer Innenlage aus einem nur der Verstärkung dienenden Gewirke, ---- mit einer Rückseite aus einem gitterartigen Flächenerzeugnis des Kapitels 39 aus vollständig in Kunststoff eingebetteten Gewirken, ---- mit einer Zwischenlage aus einfarbigen (schwarz), einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus 100 % Polyester, ---- mit einer weiteren polsternden Zwischenlage aus Schaumkunststoff (Flächenerzeugnis des Kapitels 39), ---- mit einer Vorderseite im unteren Bereich mit Taschen aus netzartigen Gewirken aus Spinnstoffen, --- am Rand mit Gewebestreifen aus 100 % Polyester eingefasst, -- Rückenlehne: --- mit den Abmessungen (H x B): ca. 60 cm x 47 cm, --- mehrlagig gearbeitet: ---- mit einer Schauseite (im Mittelbereich) und der gesamten Rückseite aus einfarbigen (grau), einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus 100 % Polyester, ---- mit einer Schauseite (im Außenbereich) aus einem Flächenerzeugnis des Kapitels 39 mit einer Außenlage aus geprägtem Zellkunststoff und einer Innenlage aus einem nur der Verstärkung dienenden Gewirke, ---- mit einer polsternden Zwischenlage aus Schaumkunststoff (Fächenerzeugnis des Kapitels 39), --- am Rand mit Gewebestreifen aus 100 % Polyester eingefasst, -- wird zusätzlich als Auflage über einen Autositz gelegt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - nach Art der Ware keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - insbesondere nach dem Umfang verleihen die Gewebe und geringfügig vorliegenden Gewirke aus Spinnstoffen der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere Ware zur Innenausstattung (Autositzauflage), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Den Bettausstattungen ähnliche Ware, sog. Autositzauflage für Kraftfahrzeuge,gepolstert, - mit Außenseite aus schwarzem Gewirke, abgesetzt mit silberfarbener Kunststofffolie am Rand der Sitzfläche sowie seitlich an der Rückenlehne, - mit einer Schaumkunststofflage und einer festen Kunststofflage gepolstert... Mehr anzeigenDen Bettausstattungen ähnliche Ware, sog. Autositzauflage für Kraftfahrzeuge,gepolstert, - mit Außenseite aus schwarzem Gewirke, abgesetzt mit silberfarbener Kunststofffolie am Rand der Sitzfläche sowie seitlich an der Rückenlehne, - mit einer Schaumkunststofflage und einer festen Kunststofflage gepolstert (Gesamtdicke der Polsterung ca. 16,5 mm), - mit Rückseite aus schwarzem Vliesstoff, - mit elastischen Bändern zur Befestigung am Autositz, - Maße ca. 112 x 54 cm (maximale Länge x Breite). Die Ware dient als zusätzliche Auflage (kein Bezug) für die Sitzfläche und Rückenlehne eines Kraftfahrzeugsitzes. Weniger anzeigen
Autositzauflage, sog. Sitzschoner, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- zweiteilig, bestehend aus einer Sitzfläche und einer Rückenlehne, -- Sitzfläche: --- mit den Abmessungen (H x B): ca. 84 cm x 47 cm, --- mehrlagig gearbeitet; laut Untersuchungsergebnis aus: ---- einer Schauseite... Mehr anzeigenAutositzauflage, sog. Sitzschoner, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- zweiteilig, bestehend aus einer Sitzfläche und einer Rückenlehne, -- Sitzfläche: --- mit den Abmessungen (H x B): ca. 84 cm x 47 cm, --- mehrlagig gearbeitet; laut Untersuchungsergebnis aus: ---- einer Schauseite (im Mittelbereich) aus einfarbigen (grau), einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), ---- einer Schauseite (im Außenbereich) aus einem Flächenerzeugnis des Kapitels 39 mit einer Außen- seite aus geprägtem Zellkunststoff und einer Innenseite aus einem nur der Verstärkung dienenden Gewirke, ---- einer Rückseite aus einem gitterartigen Flächenerzeugnis des Kapitels 39 aus vollständig in Kunststoff eingebetteten Gewirken, ---- einer Zwischenlage aus einfarbigen (schwarz), einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) über- zogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester, ---- einer polsternden Zwischenlage aus Schaumkunststoff (Flächenerzeugnis des Kapitels 39), ---- einer Vorderseite im unteren Bereich mit Taschen aus netzartigen Gewirken aus Spinnstoffen, --- am Rand mit Gewebestreifen aus laut Antrag 100 % Polyester eingefasst, -- Rückenlehne: --- mit den Abmessungen (H x B): ca. 60 cm x 47 cm, --- mehrlagig gearbeitet; laut Untersuchungsergebnis aus: ---- einer Schauseite (im Mittelbereich) und der gesamten Rückseite aus einfarbigen (grau), einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester, ---- einer Schauseite (im Außenbereich) aus einem Flächenerzeugnis des Kapitels 39 mit einer Außen- seite aus geprägtem Zellkunststoff und einer Innenseite aus einem nur der Verstärkung dienenden Gewirke, ---- einer polsternden Zwischenlage aus Schaumkunststoff (Fächenerzeugnis des Kapitels 39), --- am Rand mit Gewebestreifen aus laut Antrag 100 % Polyester eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird zusätzlich als Auflage über einen Autositz gelegt, - nach Art der Ware keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - insbesondere nach dem Umfang verleihen die Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen (Gewebe / Gewirke) der Ware den wesentlichen Charakter. "Andere Ware zur Innenausstattung (Autositzauflage), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Bei der Ware handelt es sich um einen ca. 51 x 48 cm (B x L) großen, speziell aufgemachten Zuschnitt aus Polyurethan-Weichschaum für einen Autositz. Die Ware wird auf den Sitzpolstern eines Autositzes verklebt (unter dem Sitzbezug) und dient dabei der Komfortverbesserung, der Vermeidung von Materialverschleiß und der... Mehr anzeigenBei der Ware handelt es sich um einen ca. 51 x 48 cm (B x L) großen, speziell aufgemachten Zuschnitt aus Polyurethan-Weichschaum für einen Autositz. Die Ware wird auf den Sitzpolstern eines Autositzes verklebt (unter dem Sitzbezug) und dient dabei der Komfortverbesserung, der Vermeidung von Materialverschleiß und der Druckverteilung beim Sitzen. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, nicht aus Holz, von Sitzen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen. Weniger anzeigen
Autositzauflage, sog. Autos Sitzkissen, 2er-Set, Artikel-Nr. 73170, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - annähernd oval, laut Antrag mit den Abmessungen (L x B) von 51 cm x 52 cm, - laut Untersuchungsergebnis mit einer Sitzfläche aus einem mehrlagigen, durch Steppen abgeteilten... Mehr anzeigenAutositzauflage, sog. Autos Sitzkissen, 2er-Set, Artikel-Nr. 73170, Foto siehe Anlage, - zwei Stück in einem Polybeutel verpackt, - annähernd oval, laut Antrag mit den Abmessungen (L x B) von 51 cm x 52 cm, - laut Untersuchungsergebnis mit einer Sitzfläche aus einem mehrlagigen, durch Steppen abgeteilten Verbunderzeugnis der Position 5811: -- mit einer Außenlage (Schauseite) aus einfarbigen, einseitig (Außenseite) mit Zellkunststoff überzogenen, dichten und gerauten Gewirken der Position 5903, -- mit einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff, -- mit einer Innenlage aus dünnen Vliesstoffen, -- insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Gewirke der Position 5903 den Charakter des Verbunderzeugnisses, - mit einer Auflagefläche aus einfarbigen, punktuell rutschhemmend bedruckten Gewirken, - vorn mit einer angenähten, offenen Tasche aus dem o. g. Verbunderzeugnis, - alle textilen Erzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, - zur Befestigung am Autositz mit drei elastischen Gewebebändern (zwei mit jeweils einem aufgeschobenen, nahezu runden Formteil aus Kunststoff, eines mit einem Haken aus unedlem Metall) ausgestattet, - an allen Rändern mit einer Randeinfassung versehen, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird zusätzlich als Auflage auf einen Autositz gelegt; stellt sich als Zubehör für einen Autositz dar und wird damit nicht vom Warenkreis der Position 9401 erfasst, - nach Art der Ware keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404. "Andere Ware zur Innenausstattung (Autositzauflage), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken" Weniger anzeigen
Autositzauflage, Art. 21028/21029/21030, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in drei unterschiedlichen Farbausführungen, jeweils in einer Banderole verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von laut Antrag 108 cm x 53 cm, - zweilagig gearbeitet; mit einer Außenlage (Schauseite) aus... Mehr anzeigenAutositzauflage, Art. 21028/21029/21030, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in drei unterschiedlichen Farbausführungen, jeweils in einer Banderole verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen von laut Antrag 108 cm x 53 cm, - zweilagig gearbeitet; mit einer Außenlage (Schauseite) aus Plüschgewirken und einer Innenlage aus einseitig (Innenseite) mit einer Lage aus Schaumkunststoff versehenen Gewirken, die zusätzlich auf der Außenseite rutschhemmend bedruckt sind; die Gewirke sind dicht und bilden die Außenseite, sie dienen damit nicht nur der Verstärkung (Meterware der Position 5903), - alle textilen Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit elastischen Bändern sowie vier Haken aus unedlem Metall und zwei Haken aus Kunststoff zur Befestigung am Autositz ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird zusätzlich als Auflage auf einen Autositz gelegt; stellt sich als Zubehör für einen Autositz dar und wird damit nicht vom Warenkreis der Position 9401 erfasst, - nach Art der Ware keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404. "Andere Ware zur Innenausstattung (Autositzauflage), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken" Weniger anzeigen
Ware zur Innenausstattung, sog. Autositzauflage, Kat. 1729; 2486, siehe Foto, - wird zusätzlich als Auflage über einen Autositz gezogen (ist daher nicht als Teil eines Autositzes anzusehen und somit keine Ware der Position 9401), - keine Einreihung in die Position 9404, da die Auflage für Autositze verwendet und... Mehr anzeigenWare zur Innenausstattung, sog. Autositzauflage, Kat. 1729; 2486, siehe Foto, - wird zusätzlich als Auflage über einen Autositz gezogen (ist daher nicht als Teil eines Autositzes anzusehen und somit keine Ware der Position 9401), - keine Einreihung in die Position 9404, da die Auflage für Autositze verwendet und nicht von dem hier angesprochenen Warenkreis (z.B. einer den Bettausstattungen ähnlichen Ware) erfasst wird, - in den Abmessungen: 110 cm lang und bis zu 54 cm breit, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Schauseite aus einem 3,5 mm dicken, zweilagigen Flächenerzeugnis (Gewirke der Position 5903) mit einer Außenseite aus einem dichten Abstandsgewirke und einer Unterseite aus einer Lage aus Zellkunststoff; an den Rändern teilweise mit silberfarbenen Zuschnitten aus einem zweilagigen Flächenerzeugnis (Meterware des Kapitels 39) mit einer Außenseite aus einer geprägten, metallisierten Kunststofffolie (Zellkunststoff) und einer Unterseite aus einem undichten Kuliergewirke, -- mit einer Rückseite aus Vliesstoff aus Chemiefasern, -- mit einer Polsterung aus Schaumkunststoff, - durch Zusammennähen konfektioniert, - an der Rückseite mit Bändern aus Geweben und mit Befestigungshaken zur Befestigung am Autositz ausgestattet, - zur dauerhaften Verwendung als Sitzauflage bestimmt, - nach dem Verwendungszweck (Abstandsgewirke für die Luftzirkulation) und dem Gesamteindruck (Schauseite) bestimmen die Gewirke der Position 5903 den Charakter der Ware. Weniger anzeigen
Sitzauflage, sog. Premium Sitzauflage in Lederoptik aus Mesh-Material, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - in den max. Abmessungen (L x B): ca. 132 cm x 51 cm, - mit einer Vorderseite: -- aus ca. 1,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken (sog. Abstandsgewirken) aus Spinnstoffen,... Mehr anzeigenSitzauflage, sog. Premium Sitzauflage in Lederoptik aus Mesh-Material, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - in den max. Abmessungen (L x B): ca. 132 cm x 51 cm, - mit einer Vorderseite: -- aus ca. 1,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken (sog. Abstandsgewirken) aus Spinnstoffen, -- in der Mitte mit einem eingesetzten, ca. 20 cm breiten Streifen aus einem dreilagigen Flächenerzeugnis des Kapitels 39 mit einer Außenlage (Schauseite) aus geprägtem Zellkunststoff, einer Zwischenlage aus undichten Gewirken aus Spinnstoffen und einer Innenlage aus Schaumkunststoff, - mit einer Rückseite aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen; im Bereich der "Sitzfläche" zusätzlich mit einem angenähten, halbrunden, doppelt gearbeiteten Zuschnitt aus Gewirken der Position 5903 mit einer Außenseite aus einfarbigen, dichten Gewirken und einer Innenseite aus Schaumkunststoff, in den ein ca. 15,5 cm langes Kunststoffrohr (Außendurchmesser: 1,6 cm) eingenäht ist, - mit einem Polster aus Schaumkunststoff, - am oberen Rand mit einem angenähten, zweilagigen, sog. Kopfstützenbezug mit einer Außenlage aus dem oben genannten Flächenerzeugnis des Kapitels 39 und einer Innenlage aus einem einseitig mit einer Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) überzogenen Gewebe der Position 5903 sowie einem Klettverschluss zur Befestigung an der Kopfstütze ausgestattet, - am unteren Rand mit einem angenähten, zweilagigen Zuschnitt mit einer Außenlage aus dem oben genannten Flächenerzeugnis des Kapitels 39 und einer Innenlage aus den oben genannten Gewirken der Rückseite, - mit elastischen Bändern zur Befestigung am Autositz versehen, - auf der Vorderseite mit grauen Paspeln verziert, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird zusätzlich als Auflage über einen Autositz gezogen; stellt sich als Zubehör für einen Autositz dar und wird damit nicht vom Warenkreis der Position 9401 erfasst, - nach Art der Ware keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks als Ware zur Innenausstattung, - im Hinblick auf die Verwendung sind die Gewirke und der Zellkunststoff gleichbedeutend; im Hinblick auf den Umfang bestimmen jedoch die Gewirke gegenüber dem Zellkunststoff den Charakter der Ware. "Andere Waren zur Innenausstattung (Sitzauflagen), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken" Weniger anzeigen
Ware zur Innenausstattung, sog. Autositzauflage "Patrese", siehe Foto, - in den Abmessungen: 104 cm lang und 43 cm breit, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Schauseite aus verschiedenen Gewirken der Position 5903; bestehend aus: --- einem zweilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außenseite aus einem... Mehr anzeigenWare zur Innenausstattung, sog. Autositzauflage "Patrese", siehe Foto, - in den Abmessungen: 104 cm lang und 43 cm breit, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Schauseite aus verschiedenen Gewirken der Position 5903; bestehend aus: --- einem zweilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außenseite aus einem geschmirgelten, dichten Kettengewirke (rot) und einer Unterseite aus einer Lage aus Zellkunststoff, --- einem zweilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außenseite aus einem dichten Kettengewirke (silberfarben) und einer Unterseite aus einer Lage aus Zellkunststoff, --- einem zweilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außenseite aus einem dichten Abstandsgewirke (schwarz) und einer Unterseite aus einer Lage aus Zellkunststoff, -- mit einer Rückseite aus Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern, -- mit einer Polsterung aus Schaumkunststoff und einer weiteren separaten Lage aus Kunststoff, - durch Zusammenfügen konfektioniert; am Rand mit Streifen aus Geweben eingefasst, - an der Rückseite mit elastischen Bändern aus Gewirken und mit Befestigungshaken zur Befestigung am Autositz ausgestattet, - zur dauerhaften Verwendung als Sitzauflage bestimmt, - nach dem Verwendungszweck (Abstandsgewirke für die Luftzirkulation) und dem Gesamt- eindruck (Schauseite) bestimmen die Gewirke der Position 5903 den Charakter der Ware, - wird zusätzlich als Auflage über einen Autositz gezogen (ist daher nicht als Teil eines Autositzes anzusehen und somit keine Ware der Position 9401), - keine Einreihung in die Position 9404, da die Auflage für Autositze verwendet und nicht von dem hier angesprochenen Warenkreis (z.B. einer den Bettausstattungen ähnlichen Ware) erfasst wird. Weniger anzeigen
Autositzauflage, Art. 193803, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig; mit den Abmessungen: ca. 105 cm x 43 cm, mit abgerundeten Ecken, - mehrlagig gearbeitet: -- mit einer Schauseite aus verschiedenen einfarbigen, einseitig (auf der Innenseite) mit Zellkunststoff überzogenen Gewirken aus laut Antrag Polyester... Mehr anzeigenAutositzauflage, Art. 193803, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig; mit den Abmessungen: ca. 105 cm x 43 cm, mit abgerundeten Ecken, - mehrlagig gearbeitet: -- mit einer Schauseite aus verschiedenen einfarbigen, einseitig (auf der Innenseite) mit Zellkunststoff überzogenen Gewirken aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern); die Gewirke sind dicht und bilden die Außenseite, sie dienen damit nicht nur der Verstärkung (Meterwaren der Position 5903), -- mit zwei Zwischenlagen aus Zellkunststoff, -- mit einer Rückseite aus einfarbigen Vliesstoffen aus Spinnstoffen, - auf der Schauseite mit einem aufgestickten Schriftzug, - am Rand mit Gewebestreifen aus Spinnstoffen eingefasst, - mit elastischen Bändern, teilweise mit Haken aus unedlem Metall und teilweise mit Klickverschlüssen aus Kunststoff zur Befestigung am Autositz ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird zusätzlich als Auflage über einen Autositz gezogen, stellt sich damit nicht als Teil eines Autositzes dar und wird nicht vom Warenkreis der Position 9401 erfasst, - insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und das äußere Erscheinungsbild sind die beiden Außenlagen aus Spinnstoffen (Gewirke / Vliesstoff) gegenüber den lediglich der Polsterung dienenden Zwischenlagen aus Zellkunststoff charakterbestimmend; innerhalb der Position 6304 bestimmen im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild die Gewirke gegenüber den Vliesstoffen den Charakter der Autositzauflage. "Andere Ware zur Innenausstattung (Autositzauflage), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Gewirken" Weniger anzeigen
Ware zur Innenausstattung, sog. Sitzaufleger für KFZ-Fahrzeuge, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken, in den Abmessungen: bis zu 98 cm x bis zu 50 cm, - lt. Antrag aus 100% Polyester, - mit einer Vorderseite, bestehend aus: -- einer Oberlage aus einem zweilagigen, durch Kleben miteinander... Mehr anzeigenWare zur Innenausstattung, sog. Sitzaufleger für KFZ-Fahrzeuge, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken, in den Abmessungen: bis zu 98 cm x bis zu 50 cm, - lt. Antrag aus 100% Polyester, - mit einer Vorderseite, bestehend aus: -- einer Oberlage aus einem zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Flächenerzeugnis der Position 5903, mit einer die Schauseite bildenden Außenlage aus verschieden strukturierten, einfarbigen (rot und schwarz) Gewirken aus Spinnstoffen und einer Innenlage aus Schaumkunststoff, - mit einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff, - mit einer Rückseite aus einfarbigen Gewirken (schwarz) aus Spinnstoffen, - mit elastischen Bändern und Haken aus Kunststoff zur Befestigung am Autositz, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird zusätzlich als Auflage auf einen Autositz gelegt (stellt sich damit als Zubehör zu einem Autositz dar, somit keine Ware der Position 9401), - keine Einreihung in die Position 9404, da der Aufleger für Autositze verwendet und damit nicht vom Warenkreis der Position 9404 (z. B. einer den Bettausstattungen ähnlichen Ware) erfasst wird, - in einem Polybeutel mit Druckknöpfen und mit einem bedruckten Papiereinleger in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt (übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b) ). "Andere Ware zur Innenausstattung (Sitzaufleger), andere als in der Position 9404 genannte, aus Spinnstoffen, aus Gewirken" Weniger anzeigen
Andere Ware zur Innenausstattung, sog. Massage-Autositz-Auflage, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, in den Abmessungen 93 cm x 45 cm, mit abgerundeten Ecken, - mit einer Schauseite aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Zellkunststofffolie überzogenen Gewirken der Position 5903; das Gewirke ist... Mehr anzeigenAndere Ware zur Innenausstattung, sog. Massage-Autositz-Auflage, Foto siehe Anlage, - annähernd rechteckig, in den Abmessungen 93 cm x 45 cm, mit abgerundeten Ecken, - mit einer Schauseite aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer Zellkunststofffolie überzogenen Gewirken der Position 5903; das Gewirke ist dicht gewirkt und bildet die Außenseite, es dient nicht nur der Verstärkung (somit keine Ware des Kapitels 39), - mit zwei Zwischenlagen und einer Rückseite aus Schaumkunststoff, - im Rücken- und Sitzbereich mit halbkugelförmigen, gepolsterten Erhebungen, - am Rand mit einem Gewebestreifen eingefasst, - mit elastischen Bändern zur Befestigung am Autositz ausgestattet, - durch Zusammennähen konfektioniert, - nach Verwendungszweck und Gesamteindruck verleihen die Gewirke der Schauseite der Ware ihren wesentlichen Charakter, - wird zusätzlich als Auflage über einen Autositz gezogen, ist daher nicht als Teil eines Autositzes anzusehen und somit keine Ware der Position 9401, - keine Einreihung in die Position 9404, da die Auflage für Autositze verwendet und nicht von dem hier angesprochenen Warenkreis (z.B. einer den Bettausstattungen ähnlichen Ware) erfasst wird. "Andere Ware zur Innenausstattung (Sitzauflage), keine Ware der Position 9404, aus Gewirken (charakterbestimmend) und aus Kunststoff" Weniger anzeigen
Autositzauflage, sog. Sitzschoner, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - zweiteilig, bestehend aus einer Sitzfläche und einer Rückenlehne, - Sitzfläche: -- mit den Abmessungen (H x B): ca. 84 cm x 47 cm, -- mehrlagig gearbeitet; laut Untersuchungsergebnis aus: --- einer Schauseite (im Mittelbereich) aus... Mehr anzeigenAutositzauflage, sog. Sitzschoner, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - zweiteilig, bestehend aus einer Sitzfläche und einer Rückenlehne, - Sitzfläche: -- mit den Abmessungen (H x B): ca. 84 cm x 47 cm, -- mehrlagig gearbeitet; laut Untersuchungsergebnis aus: --- einer Schauseite (im Mittelbereich) aus einfarbigen (grau), einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), --- einer Schauseite (im Außenbereich) aus einem Flächenerzeugnis des Kapitels 39 mit einer Außenseite aus geprägtem Zellkunststoff und einer Innenseite aus einem nur der Verstärkung dienenden Gewirke, --- einer Rückseite aus einem gitterartigen Flächenerzeugnis des Kapitels 39 aus vollständig in Kunststoff eingebetteten Gewirken, --- einer Zwischenlage aus einfarbigen (schwarz), einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester, --- einer polsternden Zwischenlage aus Schaumkunststoff (Flächenerzeugnis des Kapitels 39), --- einer Vorderseite im unteren Bereich mit Taschen aus netzartigen Gewirken aus Spinnstoffen, -- am Rand mit Gewebestreifen aus laut Antrag 100 % Polyester eingefasst, - Rückenlehne: -- mit den Abmessungen (H x B): ca. 60 cm x 47 cm, -- mehrlagig gearbeitet; laut Untersuchungsergebnis aus: --- einer Schauseite (im Mittelbereich) und der gesamten Rückseite aus einfarbigen (grau), einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester, --- einer Schauseite (im Außenbereich) aus einem Flächenerzeugnis des Kapitels 39 mit einer Außenseite aus geprägtem Zellkunststoff und einer Innenseite aus einem nur der Verstärkung dienenden Gewirke, --- einer polsternden Zwischenlage aus Schaumkunststoff (lFächenerzeugnis des Kapitels 39), -- am Rand mit Gewebestreifen aus laut Antrag 100 % Polyester eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird zusätzlich als Auflage über einen Autositz gelegt, - nach Art der Ware keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - insbesondere nach dem Umfang verleihen die Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen (Gewebe / Gewirke) der Ware den wesentlichen Charakter. "Andere Ware zur Innenausstattung (Autositzauflage), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Autositzauflage, sog. Sitzschoner, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- zweiteilig, bestehend aus einer Sitzfläche und einer Rückenlehne, -- Sitzfläche: --- mit den Abmessungen (H x B): ca. 84 cm x 47 cm, --- mehrlagig gearbeitet: ---- mit einer Schauseite (im Mittelbereich) aus... Mehr anzeigenAutositzauflage, sog. Sitzschoner, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- zweiteilig, bestehend aus einer Sitzfläche und einer Rückenlehne, -- Sitzfläche: --- mit den Abmessungen (H x B): ca. 84 cm x 47 cm, --- mehrlagig gearbeitet: ---- mit einer Schauseite (im Mittelbereich) aus einfarbigen (grau), einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), ---- mit einer Schauseite (im Außenbereich) aus einem Flächenerzeugnis des Kapitels 39 mit einer Außenlage aus geprägtem Zellkunststoff und einer Innenlage aus einem nur der Verstärkung dienenden Gewirke, ---- mit einer Rückseite aus einem gitterartigen Flächenerzeugnis des Kapitels 39 aus vollständig in Kunststoff eingebetteten Gewirken, ---- mit einer Zwischenlage aus einfarbigen (schwarz), einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus 100 % Polyester, ---- mit einer weiteren polsternden Zwischenlage aus Schaumkunststoff (Flächenerzeugnis des Kapitels 39), ---- mit einer Vorderseite im unteren Bereich mit Taschen aus netzartigen Gewirken aus Spinnstoffen, --- am Rand mit Gewebestreifen aus 100 % Polyester eingefasst, -- Rückenlehne: --- mit den Abmessungen (H x B): ca. 60 cm x 47 cm, --- mehrlagig gearbeitet: ---- mit einer Schauseite (im Mittelbereich) und der gesamten Rückseite aus einfarbigen (grau), einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus 100 % Polyester, ---- mit einer Schauseite (im Außenbereich) aus einem Flächenerzeugnis des Kapitels 39 mit einer Außenlage aus geprägtem Zellkunststoff und einer Innenlage aus einem nur der Verstärkung dienenden Gewirke, ---- mit einer polsternden Zwischenlage aus Schaumkunststoff (Fächenerzeugnis des Kapitels 39), --- am Rand mit Gewebestreifen aus 100 % Polyester eingefasst, -- wird zusätzlich als Auflage über einen Autositz gelegt, - durch Zusammennähen konfektioniert, - nach Art der Ware keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - insbesondere nach dem Umfang verleihen die Gewebe und geringfügig vorliegenden Gewirke aus Spinnstoffen der Ware ihren wesentlichen Charakter. "Andere Ware zur Innenausstattung (Autositzauflage), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Autositzauflage, sog. Sitzschoner, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- zweiteilig, bestehend aus einer Sitzfläche und einer Rückenlehne, -- Sitzfläche: --- mit den Abmessungen (H x B): ca. 84 cm x 47 cm, --- mehrlagig gearbeitet; laut Untersuchungsergebnis aus: ---- einer Schauseite... Mehr anzeigenAutositzauflage, sog. Sitzschoner, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem Polybeutel verpackt, -- zweiteilig, bestehend aus einer Sitzfläche und einer Rückenlehne, -- Sitzfläche: --- mit den Abmessungen (H x B): ca. 84 cm x 47 cm, --- mehrlagig gearbeitet; laut Untersuchungsergebnis aus: ---- einer Schauseite (im Mittelbereich) aus einfarbigen (grau), einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), ---- einer Schauseite (im Außenbereich) aus einem Flächenerzeugnis des Kapitels 39 mit einer Außen- seite aus geprägtem Zellkunststoff und einer Innenseite aus einem nur der Verstärkung dienenden Gewirke, ---- einer Rückseite aus einem gitterartigen Flächenerzeugnis des Kapitels 39 aus vollständig in Kunststoff eingebetteten Gewirken, ---- einer Zwischenlage aus einfarbigen (schwarz), einseitig mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) über- zogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester, ---- einer polsternden Zwischenlage aus Schaumkunststoff (Flächenerzeugnis des Kapitels 39), ---- einer Vorderseite im unteren Bereich mit Taschen aus netzartigen Gewirken aus Spinnstoffen, --- am Rand mit Gewebestreifen aus laut Antrag 100 % Polyester eingefasst, -- Rückenlehne: --- mit den Abmessungen (H x B): ca. 60 cm x 47 cm, --- mehrlagig gearbeitet; laut Untersuchungsergebnis aus: ---- einer Schauseite (im Mittelbereich) und der gesamten Rückseite aus einfarbigen (grau), einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester, ---- einer Schauseite (im Außenbereich) aus einem Flächenerzeugnis des Kapitels 39 mit einer Außen- seite aus geprägtem Zellkunststoff und einer Innenseite aus einem nur der Verstärkung dienenden Gewirke, ---- einer polsternden Zwischenlage aus Schaumkunststoff (Fächenerzeugnis des Kapitels 39), --- am Rand mit Gewebestreifen aus laut Antrag 100 % Polyester eingefasst, - durch Zusammennähen konfektioniert, - wird zusätzlich als Auflage über einen Autositz gelegt, - nach Art der Ware keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - insbesondere nach dem Umfang verleihen die Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen (Gewebe / Gewirke) der Ware den wesentlichen Charakter. "Andere Ware zur Innenausstattung (Autositzauflage), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Sitzauflage, sog. Vordersitzbezug Seat Guard, LA 115899, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer einfachen Tragetasche und einem Polybeutel verpackt, -- flachliegend annähernd rechteckig (mit abgerundeten Ecken), in den Abmessungen (L x B) von laut Antrag 110 cm x 50 cm; im Bereich der Sitzfläche... Mehr anzeigenSitzauflage, sog. Vordersitzbezug Seat Guard, LA 115899, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer einfachen Tragetasche und einem Polybeutel verpackt, -- flachliegend annähernd rechteckig (mit abgerundeten Ecken), in den Abmessungen (L x B) von laut Antrag 110 cm x 50 cm; im Bereich der Sitzfläche dreidimensional gearbeitet, -- im Sitz- und Rückenlehnenbereich aus einem dreilagigen, thermisch abgeteilten Verbunderzeugnis der Position 5811 mit einer Außenlage aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903, einer Zwischenlage aus Wattierungsstoff und einer Innenlage aus unbeschichteten Geweben; auf der Unterseite der Sitzfläche zusätzlich mit einem rutschhemmend bedruckten Gewebe und an deren Rand mit einem um drei Seiten laufenden, bis zu ca. 16 cm breiten Befestigungsstreifen aus den o. g. überzogenen Geweben versehen, der am unteren Rand mittels zweier, sog. elastischer Gummi- bänder teilweise verengt ist; alle Gewebe bestehen aus synthetischen Chemiefasern, -- zur Fixierung der Sitzauflage mit einer doppelt gearbeiteten Lasche aus den o. g. überzogenen Geweben ausgestattet, in die ein ca. 13 cm langes Röhrchen aus Kunststoff eingenäht ist, -- auf der Frontseite des Befestigungsstreifens mit einer aufgesetzten Tasche mit Patte mit Klett- verschluss versehen, -- am oberen Rand zur Befestigung an der Rückenlehne mit zwei teilweise längenverstellbaren Gurtbändern und einem Klickverschluss aus Kunststoff ausgestattet, -- an allen Rändern mit Randeinfassungen versehen, -- dient zum Schutz der Sitze vor Nässe, Schmutz und Tierhaaren, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - stellt sich nach dem Verwendungszweck als Ware zur Innenausstattung und damit weder als Kraftfahrzeugteil/-zubehör der Position 8708, noch als Teil eines Sitzmöbels der Position 9401 dar, - wird aufgrund des Verwendungszweckes auch nicht vom Warenkreis der Positionen 6307 und 9404 erfasst. "Andere Ware zur Innenausstattung (Sitzauflage), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Schonbezug für Autositze, sog. Sitzschoner für Werkstattzwecke, Mehrweg-Sitzschoner - Nylon Premium, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Farbausführungen, - in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt, - annähernd der Form eines Autositzes entsprechend gearbeitet (Sitzfläche, -lehne und... Mehr anzeigenSchonbezug für Autositze, sog. Sitzschoner für Werkstattzwecke, Mehrweg-Sitzschoner - Nylon Premium, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in verschiedenen Farbausführungen, - in einem Polybeutel mit Pappeinleger verpackt, - annähernd der Form eines Autositzes entsprechend gearbeitet (Sitzfläche, -lehne und Kopfstütze eines Autositzes bedeckend); flachliegend in den max. Abmessungen von laut Antrag: 80 cm x 146 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag Nylon (synthetische Chemiefasern), - am oberen und unteren Ende doppelt gearbeitet in Form einer Einschubtasche zur Befestigung am Autositz, am Rand der oberen Einschuböffnung mit einem elastischen Gewirkeband aus Spinnstoffen verengt, - auf der Vorderseite mit einem Aufdruck versehen, - an den Rändern mit schmalen Gewebestreifen eingefasst, - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert, - wird laut Antrag in KFZ-Werkstätten zur Schonung der Sitze gegen Verschnmutzung verwendet, - wird als Zubehör für Autositze nicht vom Warenkreis der Position 9401 erfasst, - nach Art der Ware keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks als Ware zur Innenausstattung, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Waren der Unterposition 6304 9100. "Andere Ware zur Innenausstattung (Schonbezug für Autositze), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Schonbezug für Autositze, sog. PVC Sitzschoner für Autositze, Kunstleder Standard, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Papiereinleger verpackt, - annähernd der Form eines Autositzes entsprechend gearbeitet (den Vordersitz eines Autos ein- schließlich der Lehne und der Kopfstütze bedeckend); laut Antrag in... Mehr anzeigenSchonbezug für Autositze, sog. PVC Sitzschoner für Autositze, Kunstleder Standard, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Papiereinleger verpackt, - annähernd der Form eines Autositzes entsprechend gearbeitet (den Vordersitz eines Autos ein- schließlich der Lehne und der Kopfstütze bedeckend); laut Antrag in den max. Abmessungen von 65 cm x 135 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, laut Untersuchungsergebnis buntgewebten, gerauten, einseitig (Außen- seite) mit geprägtem Zellkunststoff überzogenen Geweben der Position 5903 aus synthetischen Chemiefasern, - am oberen Ende in Form einer Einschubtasche zur Befestigung am Autositz, am unteren Ende mit einer um drei Seiten laufenden "Schürze" gearbeitet, - an den Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - u. a. durch Zusammennähen konfektioniert, - wird laut Antrag in KFZ-Werkstätten als Schonbezug gegen Verschmutzung verwendet, - wird als Zubehör für Autositze nicht vom Warenkreis der Position 9401 erfasst, - nach Art der Ware keine den Bettausstattungen ähnliche Ware der Position 9404, - kennzeichnet sich aufgrund des Verwendungszwecks als Ware zur Innenausstattung. "Andere Ware zur Innenausstattung (Schonbezug für Autositze), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Andere Ware zur Innenausstattung, sog. Rücksitzbank-Schondecke, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger aufgemacht, - wird im Auto zwischen Vorder- und Rücksitzen angebracht und dient dem Schutz der Sitze vor Tierhaaren und Schmutz, - annähernd rechteckig zugeschnitten, mit abgerundeten... Mehr anzeigenAndere Ware zur Innenausstattung, sog. Rücksitzbank-Schondecke, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger aufgemacht, - wird im Auto zwischen Vorder- und Rücksitzen angebracht und dient dem Schutz der Sitze vor Tierhaaren und Schmutz, - annähernd rechteckig zugeschnitten, mit abgerundeten Ecken (somit konfektioniert), in den Abmessungen von ca. 135 cm x 130 cm, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig mit einer geprägten Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - an den Rändern mit einem Gewebeband eingefasst, - an den Rändern der Schmalseiten mit längenverstellbaren Bändern, womit die Ware zwischen den Vordersitzen und der Rückbank befestigt wird, - nach Form und Verwendungszweck handelt es sich weder um eine Sattlerware der Position 4201 noch um eine Decke der Position 6301, - stellt sich weder als erkennbares Kraftfahrzeugzubehör der Position 8708 noch als Teil für Autositze der Position 9401 dar. "Andere Ware zur Innenausstattung (Rücksitzbank-Schondecke), aus Spinnstoffen, keine Ware der Position 9404, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Andere Ware zur Innenausstattung, sog. Rückenlehnenschutz, Foto siehe Anlage, - verpackt in einem Polybeutel mit Pappeinleger in Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen, auf der Innenseite mit einer geprägten Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903... Mehr anzeigenAndere Ware zur Innenausstattung, sog. Rückenlehnenschutz, Foto siehe Anlage, - verpackt in einem Polybeutel mit Pappeinleger in Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen, auf der Innenseite mit einer geprägten Kunststofffolie (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - in den Abmessungen: ca. 60 cm x 39 cm, - durch Nähen konfektioniert, - wird mit einem Klettband und mit zwei Schnüren zusätzlich als Bezug (sog. Sitzlehnenschoner) an der Rückseite eines Autositzes befestigt, - die Ware stellt weder ein erkennbares Kraftfahrzeugzubehör der Position 8708, noch ein Teil für Autositze der Position 9401 dar. "Andere Ware zur Innenausstattung (Rückenlehnenschutz), keine Ware der Position 9404, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Drittlandszollsatz und Einfuhrumsatzsteuer
Drittlandszollsatz
12,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Wichtige Maßnahmen bei der Einfuhr
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechne die Einfuhrabgaben für dein Auto-Sitzkissen. Gib den Warenwert inklusive Frachtkosten ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Fahrzeug- & Motorenteile
Hier findest du weitere Produkte aus dem Bereich Fahrzeug- & Motorenteile mit ihren Zolltarifnummern.
Laderaumabdeckung
8708.99.97.90.0 · 3,5 %
Zierleiste
3926.30.00.90.0 · 6,5 %
Schaltknauf
8708.40.99.00.0 · 3,5 %
Bremsteil
8708.30.99.00.0 · 4,5 %
Handschuhfach
8708.29.90.00.0 · 4,5 %
Hubschrauber-Teil
8807.30.00.10.0 · nicht ermittelt
Auto-Schloss
8301.20.00.00.0 · 2,7 %
Zündmodul
8511.80.00.90.0 · 3,2 %
Motordichtung
8484.10.00.90.0 · 1,7 %
