Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif gliedert Sammlerstücke in Abschnitt XXI, Kapitel 97. Die nachfolgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 97 bis 99: Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und AntiquitätenXXI
- KapitelKUNSTGEGENSTÄNDE, SAMMLUNGSSTÜCKE UND ANTIQUITÄTEN97
- PositionZoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert9705
- ZolltarifnummerSammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sammlerstück
Der HS-Code für Sammlerstück lautet 9705.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9705.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9705.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9705.10.00.00.0.
Einreihung von Sammlerstück nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung eines Sammlerstücks erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Die AV 1 (Wortlaut der Positionen) führt zu Position 9705. AV 3a bestimmt die spezifischste Unterposition (9705.10 für archäologische, ethnografische oder historische Stücke). AV 4 sichert die Einreihung bei Zweifeln über den Wert der Sammlungsgattung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sammlerstück
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert | 9705.21.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert (mehr als 100 Jahre alt) | 9705.31.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert (andere) | 9705.39.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAntiquitäten, mehr als 100 Jahre alt | 9706.00.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBriefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen | 9704.10.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Sammlerstück (9705) ≠ Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert (9705) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sammlerstück bleibt die Zolltarifnummer 9705.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sammlerstück (9705) ≠ Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert (mehr als 100 Jahre alt) (9705) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sammlerstück bleibt die Zolltarifnummer 9705.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sammlerstück (9705) ≠ Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert (andere) (9705) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sammlerstück bleibt die Zolltarifnummer 9705.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sammlerstück (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI22434/23-1 | Filmrequisite (Batman-Fahrzeug), Baujahr 1989, als Sammlungsstück von historischem Wert | 9705.10.00.00.0 |
| DEBTI20152/24-1 | Porsche 356, Baujahr 1949, als Sammlungsstück von geschichtlichem Wert | 9705.10.00.00.0 |
| DEBTI16916/24-1 | Lanz Bulldog Ackerschlepper, Baujahre 1936-1958, als Sammlungsstücke von historischem Wert | 9705.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Sammlerstücke
Der Drittlandszollsatz für Sammlerstücke der Position 9705.10 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer an. Unser Zollrechner ermittelt die Gesamtkosten aus Zollwert, Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer für Ihr Herkunftsland.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export ist eingeschränkt und erfordert in der Regel eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung des Exports. |
| Ausfuhrkontrolle | Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Sport & Freizeit
Nachfolgende Produkte aus dem Bereich Sport & Freizeit werden zolltariflich in benachbarten oder abweichenden Positionen eingereiht.