Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0 ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:
- AbschnittKap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren darausX
- KapitelPAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE48
- PositionAndere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern4823
- Unterpositionandere482390
- Kombinierte Nomenklaturandere48239085
- Zolltarifnummeranderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Banderole
Der HS-Code für Banderole lautet 4823.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4823.90.85. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4823.90.85.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4823.90.85.80.0.
Einreihung von Banderole nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einreihung von Banderolen ist die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) maßgeblich, wonach die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der dazugehörigen Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Da Banderolen als 'andere Waren aus Papier' unter Position 4823 fallen, ergibt sich die Einreihung aus AV 1. Sofern eine Banderole aus mehreren Bestandteilen besteht (z. B. mit Klebeschicht), kann AV 3b zur Anwendung kommen, wonach die wesensbestimmende Eigenschaft maßgeblich ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Banderole
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Verpackungsmittel (Position 4819) – scheidet aus, da Banderolen keine Behältnisse/Schachteln/Säcke sind, sondern flächige Streifen | 4819.50.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungEtiketten, bedruckt, selbstklebend – scheidet für Standard-Banderolen ohne selbstklebende Eigenschaft aus | 4821.10.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungEtiketten, andere, nicht selbstklebend – scheidet aus, da Banderole primär Verpackungs-/Bündelfunktion hat, keine Etikettfunktion im Sinne der Position 4821 | 4821.90.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPapier gummiert/mit Klebeschicht – greift nur bei gummierten/klebenden Banderolen; für Standard-Banderolen ohne Klebeschicht nicht zutreffend | 4811.49.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Banderole (4823) ≠ andere Verpackungsmittel (Position 4819) – scheidet aus, da Banderolen keine Behältnisse/Schachteln/Säcke sind, sondern flächige Streifen (4819) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Banderole bleibt die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Banderole (4823) ≠ Etiketten, bedruckt, selbstklebend – scheidet für Standard-Banderolen ohne selbstklebende Eigenschaft aus (4821) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Banderole bleibt die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Banderole (4823) ≠ Etiketten, andere, nicht selbstklebend – scheidet aus, da Banderole primär Verpackungs-/Bündelfunktion hat, keine Etikettfunktion im Sinne der Position 4821 (4821) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Banderole bleibt die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Banderole (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI51718/18-1 | Banderole aus bedrucktem Papier | 4823.90.85.80.0 |
| DEBTI60188/24-1 | Papierstreifen mit Gummierung | 4823.90.85.80.0 |
| DEBTI49166/20-1 | selbstklebender Dekorstreifen | 4823.90.85.80.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Banderole mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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