Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0 ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- Position: 4823 - Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
- Unterposition: 4823 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 4823 9085 - andere
Zolltarifnummer: 4823 9085 80 0 - anderes
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte zolltarifliche Einreihung von Banderolen ist von der genauen Beschaffenheit abhängig. Nutzen Sie den interaktiven Klassifikator, um Ihre Ware zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Banderole
Der HS-Code für Banderole lautet 4823.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4823.90.85. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4823.90.85.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4823.90.85.80.0.
Einreihung von Banderole nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einreihung von Banderolen ist die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) maßgeblich, wonach die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der dazugehörigen Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Da Banderolen als 'andere Waren aus Papier' unter Position 4823 fallen, ergibt sich die Einreihung aus AV 1. Sofern eine Banderole aus mehreren Bestandteilen besteht (z. B. mit Klebeschicht), kann AV 3b zur Anwendung kommen, wonach die wesensbestimmende Eigenschaft maßgeblich ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Banderole
Alternative Einreihung
andere Verpackungsmittel (Position 4819) – scheidet aus, da Banderolen keine Behältnisse/Schachteln/Säcke sind, sondern flächige Streifen
Alternative Einreihung
Etiketten, bedruckt, selbstklebend – scheidet für Standard-Banderolen ohne selbstklebende Eigenschaft aus
Alternative Einreihung
Etiketten, andere, nicht selbstklebend – scheidet aus, da Banderole primär Verpackungs-/Bündelfunktion hat, keine Etikettfunktion im Sinne der Position 4821
Alternative Einreihung
Papier gummiert/mit Klebeschicht – greift nur bei gummierten/klebenden Banderolen; für Standard-Banderolen ohne Klebeschicht nicht zutreffend
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Banderole (4823) ≠ andere Verpackungsmittel (Position 4819) – scheidet aus, da Banderolen keine Behältnisse/Schachteln/Säcke sind, sondern flächige Streifen (4819)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Banderole bleibt die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Banderole (4823) ≠ Etiketten, bedruckt, selbstklebend – scheidet für Standard-Banderolen ohne selbstklebende Eigenschaft aus (4821)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Banderole bleibt die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Banderole (4823) ≠ Etiketten, andere, nicht selbstklebend – scheidet aus, da Banderole primär Verpackungs-/Bündelfunktion hat, keine Etikettfunktion im Sinne der Position 4821 (4821)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Banderole bleibt die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben dem Kapitel 48 können in Ausnahmefällen auch andere Kapitel des Zolltarifs für bestimmte Ausführungen von Banderolen in Betracht kommen, insbesondere wenn sie aus anderen Materialien bestehen oder eine andere Hauptfunktion haben.
Alternative Einreihung
andere Verpackungsmittel (Position 4819) – scheidet aus, da Banderolen keine Behältnisse/Schachteln/Säcke sind, sondern flächige Streifen
Alternative Einreihung
Etiketten, bedruckt, selbstklebend – scheidet für Standard-Banderolen ohne selbstklebende Eigenschaft aus
Alternative Einreihung
Etiketten, andere, nicht selbstklebend – scheidet aus, da Banderole primär Verpackungs-/Bündelfunktion hat, keine Etikettfunktion im Sinne der Position 4821
Alternative Einreihung
Papier gummiert/mit Klebeschicht – greift nur bei gummierten/klebenden Banderolen; für Standard-Banderolen ohne Klebeschicht nicht zutreffend
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Banderole ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Banderole (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Banderole mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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Pe Folie
3920.10.25.90.0 · 6,5 %
Karton
4819.10.00.00.0 · 0 %
Seidenpapier
4802.54.00.90.0 · 0 %
