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VerpackungsmaterialKapitel 48Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Banderole: 4823.90.85.80.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Banderole (4823.90.85.80.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Banderole unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Banderole Produktbild

Banderolen aus Papier dienen als Bündelstreifen. Die genaue Einreihung hängt von Material und Ausführung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Banderole beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0 ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  • Position: 4823 - Andere Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, zugeschnitten; andere Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern
  • Unterposition: 4823 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 4823 9085 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4823 9085 80 0 - anderes

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte zolltarifliche Einreihung von Banderolen ist von der genauen Beschaffenheit abhängig. Nutzen Sie den interaktiven Klassifikator, um Ihre Ware zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Banderole

Der HS-Code für Banderole lautet 4823.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4823.90.85. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4823.90.85.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4823.90.85.80.0.

Einreihung von Banderole nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Einreihung von Banderolen ist die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) maßgeblich, wonach die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der dazugehörigen Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Da Banderolen als 'andere Waren aus Papier' unter Position 4823 fallen, ergibt sich die Einreihung aus AV 1. Sofern eine Banderole aus mehreren Bestandteilen besteht (z. B. mit Klebeschicht), kann AV 3b zur Anwendung kommen, wonach die wesensbestimmende Eigenschaft maßgeblich ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Banderole

Alternative Einreihung

4819.50.00.00.0 0 %

andere Verpackungsmittel (Position 4819) – scheidet aus, da Banderolen keine Behältnisse/Schachteln/Säcke sind, sondern flächige Streifen

Alternative Einreihung

4821.10.10.00.0 0 %

Etiketten, bedruckt, selbstklebend – scheidet für Standard-Banderolen ohne selbstklebende Eigenschaft aus

Alternative Einreihung

4821.90.90.00.0 0 %

Etiketten, andere, nicht selbstklebend – scheidet aus, da Banderole primär Verpackungs-/Bündelfunktion hat, keine Etikettfunktion im Sinne der Position 4821

Alternative Einreihung

4811.49.00.00.0 0 %

Papier gummiert/mit Klebeschicht – greift nur bei gummierten/klebenden Banderolen; für Standard-Banderolen ohne Klebeschicht nicht zutreffend

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Banderole (4823) ≠ andere Verpackungsmittel (Position 4819) – scheidet aus, da Banderolen keine Behältnisse/Schachteln/Säcke sind, sondern flächige Streifen (4819)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Banderole bleibt die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Banderole (4823) ≠ Etiketten, bedruckt, selbstklebend – scheidet für Standard-Banderolen ohne selbstklebende Eigenschaft aus (4821)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Banderole bleibt die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Banderole (4823) ≠ Etiketten, andere, nicht selbstklebend – scheidet aus, da Banderole primär Verpackungs-/Bündelfunktion hat, keine Etikettfunktion im Sinne der Position 4821 (4821)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Banderole bleibt die Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben dem Kapitel 48 können in Ausnahmefällen auch andere Kapitel des Zolltarifs für bestimmte Ausführungen von Banderolen in Betracht kommen, insbesondere wenn sie aus anderen Materialien bestehen oder eine andere Hauptfunktion haben.

Alternative Einreihung

4819.50.00.00.0 0 %

andere Verpackungsmittel (Position 4819) – scheidet aus, da Banderolen keine Behältnisse/Schachteln/Säcke sind, sondern flächige Streifen

Alternative Einreihung

4821.10.10.00.0 0 %

Etiketten, bedruckt, selbstklebend – scheidet für Standard-Banderolen ohne selbstklebende Eigenschaft aus

Alternative Einreihung

4821.90.90.00.0 0 %

Etiketten, andere, nicht selbstklebend – scheidet aus, da Banderole primär Verpackungs-/Bündelfunktion hat, keine Etikettfunktion im Sinne der Position 4821

Alternative Einreihung

4811.49.00.00.0 0 %

Papier gummiert/mit Klebeschicht – greift nur bei gummierten/klebenden Banderolen; für Standard-Banderolen ohne Klebeschicht nicht zutreffend

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Banderole ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Banderole (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI51718/18-14823.90.85.80.0
Banderole aus bedrucktem Papier
DEBTI60188/24-14823.90.85.80.0
Papierstreifen mit Gummierung
DEBTI49166/20-14823.90.85.80.0
selbstklebender Dekorstreifen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Banderole mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Banderolen

Welche Zolltarifnummer hat Banderole?

Die Zolltarifnummer für Banderolen aus Papier lautet 4823.90.85.80.0. Sie erfasst zugeschnittene sonstige Waren aus Papier, Papierhalbstoff oder Pappe, die nicht unter spezifischere Positionen wie Verpackungsmittel (4819) oder Etiketten (4821) fallen.

Welchen HS-Code hat Banderole?

Der HS-Code für Banderolen auf Positionsebene lautet 4823. Dieser sechsstellige Code wird im internationalen Warenverkehr für die zolltarifliche Einreihung von Papierbanderolen verwendet und ist die Basis für die weitere Untergliederung in KN und TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Banderole?

Der Drittlandszollsatz für Banderolen mit der Zolltarifnummer 4823.90.85.80.0 beträgt 0 Prozent. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an, sofern keine Steuerbefreiung oder -ermäßigung greift.

Wie unterscheidet sich Banderole zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Banderolen zu anderen Positionen erfolgt über die Hauptfunktion: Banderolen bündeln oder umschließen Produkte, während Etiketten (4821) primär der Kennzeichnung dienen und Verpackungsmittel (4819) Behältnisse wie Schachteln oder Säcke sind. Eine Alternative zur Einreihung unter 4823 kann bei gummierten Ausführungen die Position 4811 sein.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Banderole verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Säumniszuschlägen, steuerlichen Nachforderungen und im schlimmsten Fall zu einem Bußgeld- oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Zudem können Waren im Zollverfahren zurückgehalten werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Banderole?

Für Banderolen unter 4823.90.85.80.0 bestehen Einfuhrkontrollen für Abfälle (Maßnahme 755), wenn die Banderolen als Abfall eingestuft werden. Ansonsten gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen; der Zollsatz ist mit 0 Prozent festgesetzt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Banderole?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Banderole lautet 4823.90.85.80.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, dem 8-stelligen KN-Code und dem 10-stelligen TARIC-Code zusammen, in Deutschland ergänzt um die 11. Stelle für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Banderole?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der EU-Kombinierten Nomenklatur oder des Harmonisierten Systems ändern. Für Banderolen ist jedoch in den letzten Jahren die Position 4823 stabil geblieben. Aktuelle Änderungen sollten stets im TARIC geprüft werden.

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