Zum Hauptinhalt springen
VerpackungsmaterialKapitel 48Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Papierklebeband: 4811.41.20.00.0

Papierklebeband – auch als Malerkrepp, Kreppband oder Packband aus Papier bekannt – wird zolltariflich in Kapitel 48 (Papier und Pappe) eingereiht. Die zutreffende Zolltarifnummer lautet 4811.41.20.00.0 für selbstklebende Papierbänder mit einer Breite von 10 cm oder weniger, die mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder synthetischem Kautschuk beschichtet sind.

Papierklebeband Produktbild

Für Papierklebebänder sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Papierklebeband, Malerkrepp, Kreppband, Packband aus Papier

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 4811.41.20.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  • Position: 4811 - Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position|4803, 4809|oder 4810|beschriebenen Art
  • Unterposition: 4811 41 - Papier und Pappe, gummiert oder mit Klebeschicht versehen
  • Unterposition: 4811 41 - selbstklebend
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4811 4120 00 0 - mit einer Breite von 10|cm oder weniger, mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk gestrichen

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 4811.41.20.00.0 gilt nur für Papierklebebänder, die alle genannten Merkmale erfüllen: Trägermaterial Papier, selbstklebend, Breite ≤ 10 cm, Klebstoff auf Basis von nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder synthetischem Kautschuk. Bei Abweichungen (z. B. Acrylatkleber, Breite > 10 cm) ist eine andere Unterposition maßgeblich. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihr Produkt sicher einreihen zu lassen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Papierklebeband

Der HS-Code für Papierklebeband lautet 4811.41 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4811.41.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4811.41.20.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4811.41.20.00.0.

Einreihung von Papierklebeband nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Papierklebeband in die Zolltarifnummer 4811.41.20.00.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Papierklebeband

Alternative Einreihung

4811.41.90.00.0 0 %

selbstklebend, andere (z. B. mit Acrylatkleber)

Alternative Einreihung

3919.10.80.90.0 0 %

Selbstklebende Bänder aus Kunststoffen, Breite ≤ 20 cm

Alternative Einreihung

4823.90.85.80.0 0 %

Andere Waren aus Papier

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Papierklebeband (4811) ≠ selbstklebend, andere (z. B. mit Acrylatkleber) (4811)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papierklebeband bleibt die Zolltarifnummer 4811.41.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Papierklebeband (4811) ≠ Selbstklebende Bänder aus Kunststoffen, Breite ≤ 20 cm (3919)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papierklebeband bleibt die Zolltarifnummer 4811.41.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Papierklebeband (4811) ≠ Andere Waren aus Papier (4823)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papierklebeband bleibt die Zolltarifnummer 4811.41.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den direkten Alternativen innerhalb des Kapitels 48 können auch Waren aus anderen Kapiteln in Betracht kommen, wenn das Trägermaterial oder die Funktion abweicht.

Alternative Einreihung

4811.41.90.00.0 0 %

selbstklebend, andere (z. B. mit Acrylatkleber)

Alternative Einreihung

3919.10.80.90.0 0 %

Selbstklebende Bänder aus Kunststoffen, Breite ≤ 20 cm

Alternative Einreihung

4823.90.85.80.0 0 %

Andere Waren aus Papier

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Papierklebeband ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Papierklebeband (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE15398/13-14811.41.20.00.0
Maler-Kreppband, 3er Set, 1,8/3,8/5,0 cm, flachgekrepptes Papier, selbstklebend mit Naturkautschuk
DE17661/13-14811.41.20.00.0
Hoch-Kreppband, 3 cm, flachgekrepptes Papier, selbstklebend mit synthetischem Kautschuk
DE17659/13-14811.41.20.00.0
Hoch-Kreppband, 5 cm, flachgekrepptes Papier, selbstklebend mit synthetischem Kautschuk
DE5665/14-14811.41.20.00.0
Abklebeband, 5 cm, flachgekrepptes Papier, selbstklebend mit Naturkautschuk
DE3164/13-14811.41.20.00.0
Abdeckklebeband, 3 cm, Papier, selbstklebend mit nicht vulkanisiertem Kautschuk
DEBTI12626/24-14811.41.90.00.0
Doppelseitiges Klebeband, Papiervlies, Acrylatkleber
DEBTI2091/24-14811.41.90.00.0
Doppelseitiges Klebeband, Papiervlies, Acrylatkleber
DEK/1271/07-14811.41.90.00.0
Flachgekrepptes Papier, Acrylatkleber, 3,7 cm
DE21619/10-14811.41.90.00.0
Flachkrepp Abdeckband, Acrylatbasis
DE5659/14-14811.41.90.00.0
Gelbes Kreppband, Acrylatkleber, 2,5 cm
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Papierklebeband

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Papierklebeband aus verschiedenen Ursprungsländern. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, sodass nur die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % anfällt.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Papierklebebänder

Welche Zolltarifnummer hat Papierklebeband?

Papierklebeband wird in die Zolltarifnummer 4811.41.20.00.0 eingereiht, sofern es selbstklebend ist, eine Breite von 10 cm oder weniger aufweist und mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder synthetischem Kautschuk beschichtet ist. Bei abweichender Klebstoffart (z. B. Acrylat) kommt die Unterposition 4811.41.90.00.0 in Betracht.

Welchen HS-Code hat Papierklebeband?

Der HS-Code (6-stellig) für selbstklebendes Papierklebeband lautet 481141. Er umfasst gummiertes oder mit Klebeschicht versehenes Papier, das selbstklebend ist. Die weitere Unterteilung in die KN-Codes 48114120 (Kautschuk-Klebstoff) und 48114190 (andere Klebstoffe) erfolgt auf EU-Ebene.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Papierklebeband?

Der Drittlandszollsatz für Papierklebeband der Zolltarifnummer 4811.41.20.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich Papierklebeband zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt hauptsächlich über das Trägermaterial und den Klebstoff. Papierklebeband (Kapitel 48) unterscheidet sich von Kunststoff-Klebeband (Kapitel 39, Position 3919). Eine Alternative innerhalb des Kapitels 48 ist die Unterposition 4811.41.90.00.0 für Acrylatkleber. Die Breite (≤ 10 cm) und die Klebstoffart (Kautschuk) sind die entscheidenden Kriterien für die genaue Einreihung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Papierklebeband verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Bei Unstimmigkeiten prüft der Zoll die Einreihung und kann die Ware nachträglich neu bewerten. Daher ist eine korrekte Einreihung essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Papierklebeband?

Für Papierklebeband der Zolltarifnummer 4811.41.20.00.0 sind derzeit keine besonderen Einfuhrbeschränkungen oder Maßnahmen wie Antidumpingzölle oder Embargos bekannt. Es gelten die allgemeinen Zollvorschriften. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % ist stets zu entrichten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Papierklebeband?

Die vollständige Zolltarifnummer für Papierklebeband ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4811.41.20.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (481141), dem 8-stelligen KN-Code (48114120) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4811412000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Papierklebeband?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Für Papierklebeband ist die Position 4811 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um Änderungen der Unterpositionen oder Zollsätze rechtzeitig zu erkennen.

Lassen Sie Ihre Papierklebebänder in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle und zuverlässige Einreihung Ihres Papierklebebands.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer