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Lebensmittel & GetränkeKapitel 11Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Baobab-Pulver: 1106.30.90.80.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Baobab-Pulver (1106.30.90.80.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Baobab-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Baobab-Pulver Produktbild

Baobab-Pulver ist ein reines Fruchtpulver aus dem Fruchtfleisch des Affenbrotbaums (Adansonia digitata). Es wird durch Trocknen und Vermahlen ohne Zusätze hergestellt. Die zolltarifliche Einreihung hängt von der Reinheit und Verarbeitung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Baobab-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 11 - MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
  • Position: 1106 - Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position||0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position||0714; Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8
  • Unterposition: 1106 30 - Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1106 3090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1106 3090 80 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen und Bußgeldern führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baobab-Pulver

Der HS-Code für Baobab-Pulver lautet 1106.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1106.30.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1106.30.90.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1106.30.90.80.0.

Einreihung von Baobab-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Baobab-Pulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln erfolgt. Baobab-Pulver fällt als Mehl, Grieß oder Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8 unter Position 1106. AV 3a (Spezifischere Beschreibung) schließt eine Einreihung in Position 2008 (Fruchtzubereitungen) aus, da das Pulver nicht durch Kochen oder andere Verarbeitung haltbar gemacht wurde.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baobab-Pulver

Alternative Einreihung

1106.30.90.30.0 8,3 %

Wassermelonenkerne (egusi) und daraus hergestellte Erzeugnisse

Alternative Einreihung

1106.30.90.40.0 8,3 %

von Haselnüssen

Alternative Einreihung

1106.30.90.50.0 8,3 %

von Pistazien

Alternative Einreihung

1106.30.90.60.0 8,3 %

von Feigen

Alternative Einreihung

1106.30.10.00.0 8,3 %

von Bananen

Alternative Einreihung

1212.92.00.00.0 8,3 %

Johannisbrot, andere pflanzliche Waren

Alternative Einreihung

2106.90.98.49.0 8,3 %

Lebensmittelzubereitungen – pflanzliche Extrakte

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Baobab-Pulver (1106) ≠ Wassermelonenkerne (egusi) und daraus hergestellte Erzeugnisse (1106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baobab-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Baobab-Pulver (1106) ≠ von Haselnüssen (1106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baobab-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Baobab-Pulver (1106) ≠ von Pistazien (1106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baobab-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch Einreihungen in andere Kapitel sind denkbar, wenn die Ware abweichende Eigenschaften aufweist:

Alternative Einreihung

1106.30.10.00.0 8,3 %

von Bananen

Alternative Einreihung

1212.92.00.00.0 8,3 %

Johannisbrot, andere pflanzliche Waren

Alternative Einreihung

2106.90.98.49.0 8,3 %

Lebensmittelzubereitungen – pflanzliche Extrakte

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Baobab-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Baobab-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE25519/15-11106.30.90.80.0
Baobabfruchtpulver. 100 % Baobab (Adansonia digitata). Früchte geerntet, Fruchtfleisch entkernt und vermahlen. Trocknungsverlust <10 %, Siebdurchgang >95 GHT bei 2mm.
DE442/12-11106.30.90.80.0
Baobabpulver. Baobab-Fruchtpulver des Baobabbaums (Affenbrotbaum / Adansonia digitata). Beigefarbenes feines Pulver. Siebdurchgang >95 GHT bei 2mm.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Import

Drittlandszollsatz

8.3

Einfuhrumsatzsteuer

7

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China8,3 %

Drittlandszoll

USA8,3 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,8 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand8,3 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Baobab-Pulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Baobab-Pulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Export

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Baobab-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Baobab-Pulver?

Baobab-Pulver wird unter der Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für reines, vermahlenes Fruchtfleisch des Affenbrotbaums ohne Zusätze. Die Einreihung ist durch zwei verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) rechtsverbindlich bestätigt.

Welchen HS-Code hat Baobab-Pulver?

Der HS-Code (6-stellig) für Baobab-Pulver lautet 110630. Er umfasst Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 1106.30.90.80.0 entsprechen diesem international harmonisierten Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Baobab-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Baobab-Pulver unter 1106.30.90.80.0 beträgt 8,3 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel). Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Baobab-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zu anderen Fruchtpulvern und zu Lebensmittelzubereitungen. Eine Alternative zu 1106.30.90.80.0 wäre der Code 2106.90.98.49.0 für angereicherte Pulver mit Zusätzen. Reines Baobab-Pulver ohne Zusätze bleibt jedoch in Position 1106.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Baobab-Pulver verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Baobab-Pulver?

Ja, für Baobab-Pulver gelten besondere Maßnahmen: Bei Bio-Ware ist eine Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse (Code 750) erforderlich. Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt und müssen bei der Anmeldung beachtet werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Baobab-Pulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Baobab-Pulver ist 11-stellig: 1106.30.90.80.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (110630), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (11063090) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1106309080) plus einer weiteren Stelle für die nationale Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Baobab-Pulver?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Baobab-Pulver ist die Nummer 1106.30.90.80.0 seit mehreren Jahren stabil. Dennoch empfiehlt es sich, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung im TARIC zu prüfen.

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