Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif ist hierarchisch aufgebaut. Über die folgenden Ebenen gelangen Sie von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer für Tapioka-Stärke.
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 11 - MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
- Position: 1108 - Stärke; Inulin
- Unterposition: 1108 11 - Stärke
Zolltarifnummer: 1108 1400 00 0 - von Maniok
Hinweis zur Einreihung
Diese Einreihung gilt für native Tapioka-Stärke, die weder chemisch modifiziert noch weiter zubereitet wurde. Für modifizierte Stärken oder Stärkederivate können andere Zolltarifnummern gelten. Nutzen Sie für eine verbindliche Auskunft das digitale Klassifizierungstool
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tapioka-Stärke
Der HS-Code für Tapioka-Stärke lautet 1108.14 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1108.14.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1108.14.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1108.14.00.00.0.
Einreihung von Tapioka-Stärke nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Tapioka-Stärke unter 1108.14.00.00.0 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tapioka-Stärke
Alternative Einreihung
Modifizierte Stärken (Kapitel 35)
Alternative Einreihung
Maniok als Wurzel/Knolle (Kapitel 7)
Alternative Einreihung
Andere Stärke (Auffangkorb)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Tapioka-Stärke (1108) ≠ Modifizierte Stärken (Kapitel 35) (3505)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tapioka-Stärke bleibt die Zolltarifnummer 1108.14.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tapioka-Stärke (1108) ≠ Maniok als Wurzel/Knolle (Kapitel 7) (0714)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tapioka-Stärke bleibt die Zolltarifnummer 1108.14.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tapioka-Stärke (1108) ≠ Andere Stärke (Auffangkorb) (1108)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tapioka-Stärke bleibt die Zolltarifnummer 1108.14.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein möglicher anderer Kapitelcode wäre die Position für Maniok (Wurzel) in Kapitel 7.
Alternative Einreihung
Modifizierte Stärken (Kapitel 35)
Alternative Einreihung
Maniok als Wurzel/Knolle (Kapitel 7)
Alternative Einreihung
Andere Stärke (Auffangkorb)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tapioka-Stärke ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tapioka-Stärke (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Maniokstärke (Tapiokastärke). Antragsangaben: Native Tapiokastärke, verpackt in Säcken à 25 kg. Es wurden vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung und Warenbeschaffenheit gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, geruchlich und geschmacklich einer nativen... Mehr anzeigenManiokstärke (Tapiokastärke). Antragsangaben: Native Tapiokastärke, verpackt in Säcken à 25 kg. Es wurden vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung und Warenbeschaffenheit gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, geruchlich und geschmacklich einer nativen Stärke entsprechend, abgefüllt in einer weißen, etikettierten Kunststoffdose mit rotem Schraubdeckel. Stärke von Maniok (Tapiokastärke). Weniger anzeigen
Maniokstärke (Tapiokastärke). Antragsangaben: Tapiokastärke; Zutaten: Tapiokastärke 98%, Wasser 2%. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, geschmacklich einer nativen Stärke entsprechend; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter, transparenter... Mehr anzeigenManiokstärke (Tapiokastärke). Antragsangaben: Tapiokastärke; Zutaten: Tapiokastärke 98%, Wasser 2%. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, geschmacklich einer nativen Stärke entsprechend; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter, transparenter Kunststoffbeutel; Verpackungsaufdruck (auszugsweise): "Tapiokastärke; Inhalt: 400 g". Stärke von Maniok. Weniger anzeigen
Antragsangaben: Tapiokastärke; Zutaten: Tapiokastärke. Beschaffenheit des zu vZTA DE 18618/17-1vorgelegten Warenmusters : weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, geschmacklich einer nativen Stärke entsprechend; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter, transparenter Kunststoffbeutel;... Mehr anzeigenAntragsangaben: Tapiokastärke; Zutaten: Tapiokastärke. Beschaffenheit des zu vZTA DE 18618/17-1vorgelegten Warenmusters : weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, geschmacklich einer nativen Stärke entsprechend; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter, transparenter Kunststoffbeutel; Verpackungsaufdruck (auszugsweise): "Tapiokastärke; Inhalt: 400 g". Stärke von Maniok. Weniger anzeigen
Native Stärke von Kassava (Maniok). Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): native Stärke von Kassava, hergestellt aus erntefrischen, zerkleinerten und gereinigten Knollen der Kassavapflanze durch Auswaschen der Stärke und anschließender Trocknung, nicht weiter zubereitet. Die Stärke wird in Säcke abgepackt und... Mehr anzeigenNative Stärke von Kassava (Maniok). Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): native Stärke von Kassava, hergestellt aus erntefrischen, zerkleinerten und gereinigten Knollen der Kassavapflanze durch Auswaschen der Stärke und anschließender Trocknung, nicht weiter zubereitet. Die Stärke wird in Säcke abgepackt und zur Verwendung als Lebensmittel, Tierfutter oder sonstige industrielle Verwendung an Industrie, Großabnehmer und Genossenschaften geliefert. Eine Warenprobe lag nicht vor. Stärke von Maniok. Weniger anzeigen
Maniokstärke (Tapiokastärke). Antragsangaben: Tapiokastärke; Zutaten: Tapiokastärke 98%, Wasser 2%. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, geschmacklich einer nativen Stärke entsprechend; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter, transparenter... Mehr anzeigenManiokstärke (Tapiokastärke). Antragsangaben: Tapiokastärke; Zutaten: Tapiokastärke 98%, Wasser 2%. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, geschmacklich einer nativen Stärke entsprechend; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter, transparenter Kunststoffbeutel; Verpackungsaufdruck (auszugsweise): "Tapiokastärke; Inhalt: 400 g". Stärke von Maniok. Weniger anzeigen
Maniokstärke (Tapiokastärke). Antragsangaben: Native Tapiokastärke, verpackt in Säcken à 25 kg. Es wurden vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung und Warenbeschaffenheit gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, geruchlich und geschmacklich einer nativen... Mehr anzeigenManiokstärke (Tapiokastärke). Antragsangaben: Native Tapiokastärke, verpackt in Säcken à 25 kg. Es wurden vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung und Warenbeschaffenheit gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, geruchlich und geschmacklich einer nativen Stärke entsprechend, abgefüllt in einer weißen, etikettierten Kunststoffdose mit rotem Schraubdeckel. Stärke von Maniok (Tapiokastärke). Weniger anzeigen
Antragsangaben: Tapiokastärke; Zutaten: Tapiokastärke. Beschaffenheit des zu vZTA DE 18618/17-1vorgelegten Warenmusters : weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, geschmacklich einer nativen Stärke entsprechend; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter, transparenter Kunststoffbeutel;... Mehr anzeigenAntragsangaben: Tapiokastärke; Zutaten: Tapiokastärke. Beschaffenheit des zu vZTA DE 18618/17-1vorgelegten Warenmusters : weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, geschmacklich einer nativen Stärke entsprechend; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter, transparenter Kunststoffbeutel; Verpackungsaufdruck (auszugsweise): "Tapiokastärke; Inhalt: 400 g". Stärke von Maniok. Weniger anzeigen
Native Stärke von Kassava (Maniok). Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): native Stärke von Kassava, hergestellt aus erntefrischen, zerkleinerten und gereinigten Knollen der Kassavapflanze durch Auswaschen der Stärke und anschließender Trocknung, nicht weiter zubereitet. Die Stärke wird in Säcke abgepackt und... Mehr anzeigenNative Stärke von Kassava (Maniok). Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): native Stärke von Kassava, hergestellt aus erntefrischen, zerkleinerten und gereinigten Knollen der Kassavapflanze durch Auswaschen der Stärke und anschließender Trocknung, nicht weiter zubereitet. Die Stärke wird in Säcke abgepackt und zur Verwendung als Lebensmittel, Tierfutter oder sonstige industrielle Verwendung an Industrie, Großabnehmer und Genossenschaften geliefert. Eine Warenprobe lag nicht vor. Stärke von Maniok. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
166 €/100kg
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Tapioka-Stärke mit unserem Zollrechner. Der Drittlandszollsatz beträgt 166 €/100kg netto. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Abgabensatz reduziert werden, z. B. auf 0 % bei Ursprung in Japan oder Südkorea.
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte mit ihren Zolltarifnummern.
Sanddorn
0810.90.75.90.0 · nicht ermittelt
Ingwerpulver
0910.12.00.00.0 · 0 %
Gefrorenes Hähnchen
0207.12.10.00.0 · 29,9 %
Melone
0807.19.00.90.0 · 8,8 %
Turkesteron
1302.19.70.00.0 · 0 %
Nahrungsergänzungsmittel
2106.90.92.85.9 · 12,8 %
Bruchreis
1006.40.00.90.0 · 65 %
Dattelsirup
1702.90.95.00.0 · 0,4 %
Getrocknete Chili
0904.21.90.20.0 · 0 %
