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Lebensmittel & GetränkeKapitel 11Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Tapioka-Stärke: 1108.14.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Tapioka-Stärke (1108.14.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Tapioka-Stärke unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Tapioka-Stärke Produktbild

Tapioka-Stärke wird aus den Knollen der Maniokpflanze durch Auswaschen und Trocknen gewonnen und fällt als native Stärke in Kapitel 11 des Zolltarifs. Die genaue Einreihung hängt von Reinheit, Feuchtigkeitsgehalt und Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Tapioka-Stärke beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Zolltarif ist hierarchisch aufgebaut. Über die folgenden Ebenen gelangen Sie von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer für Tapioka-Stärke.

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 11 - MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
  • Position: 1108 - Stärke; Inulin
  • Unterposition: 1108 11 - Stärke
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1108 1400 00 0 - von Maniok

Hinweis zur Einreihung

Diese Einreihung gilt für native Tapioka-Stärke, die weder chemisch modifiziert noch weiter zubereitet wurde. Für modifizierte Stärken oder Stärkederivate können andere Zolltarifnummern gelten. Nutzen Sie für eine verbindliche Auskunft das digitale Klassifizierungstool

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tapioka-Stärke

Der HS-Code für Tapioka-Stärke lautet 1108.14 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1108.14.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1108.14.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1108.14.00.00.0.

Einreihung von Tapioka-Stärke nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Tapioka-Stärke unter 1108.14.00.00.0 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tapioka-Stärke

Alternative Einreihung

3505.10.00.00 166,0 %

Modifizierte Stärken (Kapitel 35)

Alternative Einreihung

0714.10.00.91.0 166,0 %

Maniok als Wurzel/Knolle (Kapitel 7)

Alternative Einreihung

1108.19.00.00 166,0 %

Andere Stärke (Auffangkorb)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Tapioka-Stärke (1108) ≠ Modifizierte Stärken (Kapitel 35) (3505)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tapioka-Stärke bleibt die Zolltarifnummer 1108.14.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Tapioka-Stärke (1108) ≠ Maniok als Wurzel/Knolle (Kapitel 7) (0714)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tapioka-Stärke bleibt die Zolltarifnummer 1108.14.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Tapioka-Stärke (1108) ≠ Andere Stärke (Auffangkorb) (1108)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tapioka-Stärke bleibt die Zolltarifnummer 1108.14.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein möglicher anderer Kapitelcode wäre die Position für Maniok (Wurzel) in Kapitel 7.

Alternative Einreihung

3505.10.00.00 166,0 %

Modifizierte Stärken (Kapitel 35)

Alternative Einreihung

0714.10.00.91.0 166,0 %

Maniok als Wurzel/Knolle (Kapitel 7)

Alternative Einreihung

1108.19.00.00 166,0 %

Andere Stärke (Auffangkorb)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tapioka-Stärke ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Tapioka-Stärke (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI33656/19-11108.14.00.00.0
Maniokstärke (Tapiokastärke). Antragsangaben: Native Tapiokastärke, verpackt in Säcken à 25 kg. Es wurden vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung und Warenbeschaffenheit gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, geruchlich und geschmacklich einer nativen... Mehr anzeigen
DE18618/17-11108.14.00.00.0
Maniokstärke (Tapiokastärke). Antragsangaben: Tapiokastärke; Zutaten: Tapiokastärke 98%, Wasser 2%. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, geschmacklich einer nativen Stärke entsprechend; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter, transparenter... Mehr anzeigen
DEBTI45463/23-11108.14.00.00.0
Antragsangaben: Native Tapiokastärke, in Großpackungen für die Lebensmittelindustrie. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, einer nativen Stärke entsprechend. Stärke von Maniok (Tapiokastärke).
DEBTI6369/21-11108.14.00.00.0
Antragsangaben: Tapiokastärke; Zutaten: Tapiokastärke. Beschaffenheit des zu vZTA DE 18618/17-1vorgelegten Warenmusters : weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, geschmacklich einer nativen Stärke entsprechend; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter, transparenter Kunststoffbeutel;... Mehr anzeigen
DE4517/17-11108.14.00.00.0
Maniokstärke (Tapiokastärke) Antragsangaben: Native Tapiokastärke, Zutaten: 100 % Tapiokastärke. Das Stärkemehl kann zum Binden von Saucen, Suppen und Puddings verwendet werden. Verpackung: 24 x 400 g Beutel. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Stärke von Maniok.
DE4518/17-11108.14.00.00.0
Maniokstärke (Tapiokastärke) Antragsangaben: Native Tapiokastärke, Zutaten: 100 % Tapiokastärke. Das Stärkemehl kann zum Binden von Gerichten verwendet werden. Verpackung: 48 x 400 g Beutel. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Stärke von Maniok.
DE4516/17-11108.14.00.00.0
Maniokstärke (Tapiokastärke) Antragsangaben: Native Tapiokastärke, Zutaten: Tapiokastärke 98 %, Wasser. Das Stärkemehl kann zum Binden von Saucen und Gerichten eingesetzt werden. Verpackung: 50 x 400 g Beutel in einem Karton. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Stärke von Maniok.
DEB/1340/08-11108.14.00.00.0
Native Stärke von Kassava (Maniok). Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): native Stärke von Kassava, hergestellt aus erntefrischen, zerkleinerten und gereinigten Knollen der Kassavapflanze durch Auswaschen der Stärke und anschließender Trocknung, nicht weiter zubereitet. Die Stärke wird in Säcke abgepackt und... Mehr anzeigen
DE18618/17-11108.14.00.00.0
Maniokstärke (Tapiokastärke). Antragsangaben: Tapiokastärke; Zutaten: Tapiokastärke 98%, Wasser 2%. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, geschmacklich einer nativen Stärke entsprechend; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter, transparenter... Mehr anzeigen
DE4517/17-11108.14.00.00.0
Maniokstärke (Tapiokastärke) Antragsangaben: Native Tapiokastärke, Zutaten: 100 % Tapiokastärke. Das Stärkemehl kann zum Binden von Saucen, Suppen und Puddings verwendet werden. Verpackung: 24 x 400 g Beutel. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Stärke von Maniok.
DE4516/17-11108.14.00.00.0
Maniokstärke (Tapiokastärke) Antragsangaben: Native Tapiokastärke, Zutaten: Tapiokastärke 98 %, Wasser. Das Stärkemehl kann zum Binden von Saucen und Gerichten eingesetzt werden. Verpackung: 50 x 400 g Beutel in einem Karton. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Stärke von Maniok.
DE4518/17-11108.14.00.00.0
Maniokstärke (Tapiokastärke) Antragsangaben: Native Tapiokastärke, Zutaten: 100 % Tapiokastärke. Das Stärkemehl kann zum Binden von Gerichten verwendet werden. Verpackung: 48 x 400 g Beutel. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Stärke von Maniok.
DEBTI33656/19-11108.14.00.00.0
Maniokstärke (Tapiokastärke). Antragsangaben: Native Tapiokastärke, verpackt in Säcken à 25 kg. Es wurden vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung und Warenbeschaffenheit gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, geruchlich und geschmacklich einer nativen... Mehr anzeigen
DEBTI6369/21-11108.14.00.00.0
Antragsangaben: Tapiokastärke; Zutaten: Tapiokastärke. Beschaffenheit des zu vZTA DE 18618/17-1vorgelegten Warenmusters : weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, geschmacklich einer nativen Stärke entsprechend; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter, transparenter Kunststoffbeutel;... Mehr anzeigen
DEBTI45463/23-11108.14.00.00.0
Antragsangaben: Native Tapiokastärke, in Großpackungen für die Lebensmittelindustrie. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit knirschendem Griff, einer nativen Stärke entsprechend. Stärke von Maniok (Tapiokastärke).
DEB/1340/08-11108.14.00.00.0
Native Stärke von Kassava (Maniok). Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): native Stärke von Kassava, hergestellt aus erntefrischen, zerkleinerten und gereinigten Knollen der Kassavapflanze durch Auswaschen der Stärke und anschließender Trocknung, nicht weiter zubereitet. Die Stärke wird in Säcke abgepackt und... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

166 €/100kg

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China166,0 %

Drittlandszoll

USA166,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz166,0 %

EFTA Freihandel

Türkei166,0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien166,0 %

Drittlandszoll

Vietnam166,0 %

EVFTA

Thailand166,0 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Präferenzzollkontingent

Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Tapioka-Stärke mit unserem Zollrechner. Der Drittlandszollsatz beträgt 166 €/100kg netto. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Abgabensatz reduziert werden, z. B. auf 0 % bei Ursprung in Japan oder Südkorea.

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Ausfuhr

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Tapioka-Stärke

Welche Zolltarifnummer hat Tapioka-Stärke?

Die Zolltarifnummer für native Tapioka-Stärke (Maniokstärke, Kassavastärke) lautet 1108.14.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer ist im deutschen Zolltarif für die Einreihung von Stärke aus Maniokknollen maßgeblich, sofern die Stärke nicht chemisch modifiziert oder weiter zubereitet ist.

Welchen HS-Code hat Tapioka-Stärke?

Der HS-Code (6-stellig) für Tapioka-Stärke ist 110814. Er befindet sich im Harmonisierten System in Kapitel 11 (Müllereierzeugnisse, Stärke). Die Kombinierte Nomenklatur erweitert auf 11081400, der TARIC-Code auf 1108140000.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Tapioka-Stärke?

Der Drittlandszollsatz (Meistbegünstigungszoll) für Tapioka-Stärke der Position 1108.14 beträgt 166 € pro 100 kg netto. Für Importe aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Japan, Südkorea, Großbritannien) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Tapioka-Stärke zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zur rohen Maniokknolle (Position 0714) und zu modifizierten Stärken (Position 3505). Eine Alternative zur nativem Stärke sind andere Stärkearten wie Weizenstärke. Native Tapioka-Stärke wird ausschließlich unter 1108.14 eingereiht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Tapioka-Stärke verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Zollnacherhebung, Strafzuschläge oder Bußgelder. Zudem kann die Lieferung beim Zoll gestoppt werden. Verwenden Sie daher stets die korrekte Nummer 1108.14.00.00.0 für native Tapioka-Stärke.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Tapioka-Stärke?

Ja, beim Import von Tapioka-Stärke in die EU können je nach Ursprungsland die Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), Zusatzzölle (Code 695) sowie ein nichtpräferenzielles Zollkontingent (Code 122) mit einem reduzierten Satz von 66 €/100 kg gelten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Tapioka-Stärke?

Die Zolltarifnummer für Tapioka-Stärke ist eine 11-stellige Zolltarifnummer (1108.14.00.00.0). Die ersten 6 Stellen bilden den HS-Code, die Stellen 7 und 8 die Kombinierte Nomenklatur, die Stellen 9 und 10 den TARIC-Code. Die 11. Stelle ist die nationale Codenummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Tapioka-Stärke?

Zolltarifnummern ändern sich im Rahmen der jährlichen Aktualisierung des TARIC. Die Position 1108.14 ist jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen können Sie auf der Website der Europäischen Kommission oder über unseren Dienst verfolgen.

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