Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Ebenen zusammen: Abschnitt XI (Spinnstoffe), Kapitel 52 (Baumwolle), Position 5201 (Baumwolle, weder kardiert noch gekämmt) und schließlich die 11-stellige Zolltarifnummer 5201.00.90.00.0.
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 52 - BAUMWOLLE
- Position: 5201 - Baumwolle, weder kardiert noch gekämmt
Zolltarifnummer: 5201 0090 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Baumwolle hängt vom Verarbeitungszustand ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierer für eine sichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baumwolle
Der HS-Code für Baumwolle lautet 5201.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5201.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5201.00.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5201.00.90.00.0.
Einreihung von Baumwolle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Baumwolle erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Maßgeblich ist der Verarbeitungszustand der Faser.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baumwolle
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBaumwolle, weder kardiert noch gekämmt - hydrophil oder gebleicht | 5201.00.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBaumwolle, kardiert oder gekämmt | 5203.00.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBaumwoll-Linters | 1404.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAbfälle von Baumwolle, andere | 5202.99.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Baumwolle (5201) ≠ Baumwolle, weder kardiert noch gekämmt - hydrophil oder gebleicht (5201) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwolle bleibt die Zolltarifnummer 5201.00.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baumwolle (5201) ≠ Baumwolle, kardiert oder gekämmt (5203) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwolle bleibt die Zolltarifnummer 5201.00.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baumwolle (5201) ≠ Baumwoll-Linters (1404) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwolle bleibt die Zolltarifnummer 5201.00.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung außerhalb von Kapitel 52 ist für Baumwoll-Linters möglich:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBaumwolle, weder kardiert noch gekämmt - hydrophil oder gebleicht | 5201.00.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBaumwolle, kardiert oder gekämmt | 5203.00.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBaumwoll-Linters | 1404.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAbfälle von Baumwolle, andere | 5202.99.00.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Baumwolle ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Baumwolle (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI27473/18-1 | Abfall von Baumwolle, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus Baumwolle, - in Form von Kämmlingen aus der Spinnerei-Vorbereitung, - weder kardiert noch gekrempelt, - in loser Form (keine parallele Lage oder Band), - keine Garnabfälle und kein Reißspinnstoff. "Abfall von Baumwolle, anderer als in den Unterpositionen... Mehr anzeigenAbfall von Baumwolle, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus Baumwolle, - in Form von Kämmlingen aus der Spinnerei-Vorbereitung, - weder kardiert noch gekrempelt, - in loser Form (keine parallele Lage oder Band), - keine Garnabfälle und kein Reißspinnstoff. "Abfall von Baumwolle, anderer als in den Unterpositionen 5202 10 bis 5202 91 genannte" Weniger anzeigen | 5202.99.00.00.0 |
| DEF/5688/08-1 | Abfall (lt. Antrag: "100 % Baumwoll-Kämmlinge) - aus Baumwolle, - in Form von Kämmlingen aus der Spinnerei-Vorbereitung, - weder kardiert noch gekrempelt, - mit ungleichmäßigen Längen (von 0,5 bis 2 cm), - in loser Form (keine parallele Lage oder Band), - keine Garnabfälle und kein Reißspinnstoff, - (lt. Antrag) in... Mehr anzeigenAbfall (lt. Antrag: "100 % Baumwoll-Kämmlinge) - aus Baumwolle, - in Form von Kämmlingen aus der Spinnerei-Vorbereitung, - weder kardiert noch gekrempelt, - mit ungleichmäßigen Längen (von 0,5 bis 2 cm), - in loser Form (keine parallele Lage oder Band), - keine Garnabfälle und kein Reißspinnstoff, - (lt. Antrag) in Ballen gepresst Weniger anzeigen | 5202.99.00.00.0 |
| DE15530/12-1 | Abfall von Baumwolle, sog. Baumwoll-Kämmling, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus Baumwolle, - in Form von Kämmlingen aus der Spinnerei-Vorbereitung, - weder kardiert noch gekrempelt, damit keine Ware der Position 5203, - mit ungleichmäßigen Längen, - in loser Form (keine parallele Lage oder Band), - keine... Mehr anzeigenAbfall von Baumwolle, sog. Baumwoll-Kämmling, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus Baumwolle, - in Form von Kämmlingen aus der Spinnerei-Vorbereitung, - weder kardiert noch gekrempelt, damit keine Ware der Position 5203, - mit ungleichmäßigen Längen, - in loser Form (keine parallele Lage oder Band), - keine Garnabfälle und kein Reißspinnstoff. "Abfall von Baumwolle, anderer als in den Unterpositionen 5202 1000 bis 5202 9100 genannter" Weniger anzeigen | 5202.99.00.00.0 |
| DEBTI19554/19-1 | Abfall von Baumwolle, sog. Baumwolle Fasern, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- in Form von Kämmlingen aus der Spinnerei-Vorbereitung, -- weder kardiert noch gekrempelt, -- in loser Form (keine parallele Lage oder Band), -- keine Garnabfälle und kein Reißspinnstoff, - stellt sich... Mehr anzeigenAbfall von Baumwolle, sog. Baumwolle Fasern, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis: -- aus Baumwolle, -- in Form von Kämmlingen aus der Spinnerei-Vorbereitung, -- weder kardiert noch gekrempelt, -- in loser Form (keine parallele Lage oder Band), -- keine Garnabfälle und kein Reißspinnstoff, - stellt sich als Abfall von Baumwolle dar, somit keine Ware der Position 5201. "Abfall von Baumwolle, anderer als in den Unterpositionen 5202 10 bis 5202 91 genannte" Weniger anzeigen | 5202.99.00.00.0 |
| DE8694/16-1 | Baumwollkämmlinge, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus Baumwolle, - in Form von Kämmlingen aus der Spinnerei, - weder kardiert noch gekrempelt, - mit ungleichmäßigen Längen, - mit Verunreinigungen, - in loser Form (keine parallele Lage oder Band), - keine Garnabfälle und kein Reißspinnstoff, - wird laut Antrag als... Mehr anzeigenBaumwollkämmlinge, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus Baumwolle, - in Form von Kämmlingen aus der Spinnerei, - weder kardiert noch gekrempelt, - mit ungleichmäßigen Längen, - mit Verunreinigungen, - in loser Form (keine parallele Lage oder Band), - keine Garnabfälle und kein Reißspinnstoff, - wird laut Antrag als Halbstoff in der Spinnerei produziert, damit keine Ware der Position 5201. "Abfall von Baumwolle, anderer als in den Unterpositionen 5202 10 bis 5202 91 genannte" Weniger anzeigen | 5202.99.00.00.0 |
| DEBTI36924/18-1 | Abfall von Baumwolle, sog. Baumwollkämmlinge, Art. 40000966, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus Baumwolle, - in Form von Kämmlingen aus der Spinnerei-Vorbereitung, - weder kardiert noch gekrempelt, somit keine Ware der Position 5203, - in loser Form (keine parallele Lage oder Band), - keine Garnabfälle und kein... Mehr anzeigenAbfall von Baumwolle, sog. Baumwollkämmlinge, Art. 40000966, Foto siehe Anlage, - laut Antrag aus Baumwolle, - in Form von Kämmlingen aus der Spinnerei-Vorbereitung, - weder kardiert noch gekrempelt, somit keine Ware der Position 5203, - in loser Form (keine parallele Lage oder Band), - keine Garnabfälle und kein Reißspinnstoff. "Abfall von Baumwolle, anderer als in den Unterpositionen 5202 10 bis 5202 91 genannte" Weniger anzeigen | 5202.99.00.00.0 |
| DEF/2209/06-1 | Baumwolle (lt. Antrag: "Reine Baumwolle (Baumwollflocken)") - weitergehend bearbeitet (lt. Untersuchung: kardiert), - in Form von Bändern | 5203.00.00.00.0 |
| DEBTI49937/22-1 | Watte, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag auf Rollen, - in unterschiedlichen Abmessungen, - aus ungebleichter, laut Antrag nicht entfetteter (hydrophober) Baumwolle, - nicht erkennbar ausschließlich zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken bestimmt, somit keine Ware... Mehr anzeigenWatte, Foto siehe Anlage, - als Meterware, laut Antrag auf Rollen, - in unterschiedlichen Abmessungen, - aus ungebleichter, laut Antrag nicht entfetteter (hydrophober) Baumwolle, - nicht erkennbar ausschließlich zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken bestimmt, somit keine Ware der Position 3005. "Watte aus Spinnstoffen, aus Baumwolle, andere als in der Unterposition 5601 2100 genannte" Weniger anzeigen | 5601.21.90.00.0 |
| DEBTI61036/19-1 | Kardenband, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt, - laut Untersuchungsergebnis: kardierte Fasern aus Baumwolle, die lose zu einer Art Band gelegt worden sind, u. a. somit keine Ware der Position 5201. "Baumwolle, kardiert" | 5203.00.00.00.0 |
| DEBTI50325/22-1 | Kardenband, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einem bedruckten Polybeutel verpackt, -- kardierte Fasern aus Baumwolle, die lose zu einer Art Band gelegt worden sind. "Baumwolle, kardiert" | 5203.00.00.00.0 |
| DEF/2209/06-1 | Baumwolle (lt. Antrag: "Reine Baumwolle (Baumwollflocken)") - weitergehend bearbeitet (lt. Untersuchung: kardiert), - in Form von Bändern | 5203.00.00.00.0 |
| DE23687/12-1 | Baumwollvorgarn, sog. Flyerband aus Baumwollfasern, Foto siehe Anlage, - auf einer Spule aufgemacht, - laut Antrag: -- gekämmte Fasern aus Baumwolle, die lose zu einer Art Band gelegt worden sind, -- Vorlage zu Spinnprozess, damit noch nicht versponnen (somit noch kein Garn), - leicht gedreht. "Baumwolle, gekämmt" | 5203.00.00.00.0 |
| DEBTI20047/24-1 | Kardenband, sog. Watteschnur, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - strangförmig, als Meterware auf Rollen; laut Antrag mit einem Gewicht von 1 kg, - kardierte und gestreckte Fasern aus Baumwolle, die lose zu einer Art Band gelegt worden sind, - nicht erkennbar ausschließlich zu medizinischen,... Mehr anzeigenKardenband, sog. Watteschnur, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - strangförmig, als Meterware auf Rollen; laut Antrag mit einem Gewicht von 1 kg, - kardierte und gestreckte Fasern aus Baumwolle, die lose zu einer Art Band gelegt worden sind, - nicht erkennbar ausschließlich zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken bestimmt, somit keine Ware der Position 3005. "Baumwolle, kardiert" Weniger anzeigen | 5203.00.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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