Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Biomasse ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: IX - Kap. 44 bis 46: Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren
- Kapitel: 44 - HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
- Position: 4401 - Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst
- Unterposition: 4401 31 - Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst
Zolltarifnummer: 4401 3100 00 0 - Holzpellets
Hinweis zur Einreihung
Die hier angegebene Zolltarifnummer dient als Orientierung. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie bitte unser Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Biomasse
Der HS-Code für Biomasse lautet 4401.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4401.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4401.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4401.31.00.00.0.
Einreihung von Biomasse nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Biomasse in den Zolltarif folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich sind die stoffliche Beschaffenheit (AV 1) und die Aufmachungsform (AV 3b).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Biomasse
Alternative Einreihung
Holzbriketts – zusammengepresste Holzabfälle in Brikettform
Alternative Einreihung
Holzhackschnitzel (Nadelholz, als Brennholz bestimmt)
Alternative Einreihung
Holzhackschnitzel (anderes Holz, als Brennholz bestimmt)
Alternative Einreihung
Andere (zusammengepresste Holzabfälle) – Auffangposition
Alternative Einreihung
Ölkuchen und feste Rückstände aus Sonnenblumenkernen (als Brennstoff)
Alternative Einreihung
Bagasse (Zuckerrohrstroh) – pflanzlicher Rückstand
Alternative Einreihung
Pflanzliche Stoffe/Abfälle zur Fütterung verwendeter Art (Maisstängel, Strohpellets)
Alternative Einreihung
Organische Verbindungen für Biogas (Biogassubstrate)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Biomasse (4401) ≠ Holzbriketts – zusammengepresste Holzabfälle in Brikettform (4401)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Biomasse bleibt die Zolltarifnummer 4401.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Biomasse (4401) ≠ Holzhackschnitzel (Nadelholz, als Brennholz bestimmt) (4401)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Biomasse bleibt die Zolltarifnummer 4401.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Biomasse (4401) ≠ Holzhackschnitzel (anderes Holz, als Brennholz bestimmt) (4401)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Biomasse bleibt die Zolltarifnummer 4401.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Biomasse kann auch in andere Kapitel eingereiht werden, wenn es sich um Düngemittel oder chemische Erzeugnisse handelt.
Alternative Einreihung
Holzbriketts – zusammengepresste Holzabfälle in Brikettform
Alternative Einreihung
Holzhackschnitzel (Nadelholz, als Brennholz bestimmt)
Alternative Einreihung
Holzhackschnitzel (anderes Holz, als Brennholz bestimmt)
Alternative Einreihung
Andere (zusammengepresste Holzabfälle) – Auffangposition
Alternative Einreihung
Ölkuchen und feste Rückstände aus Sonnenblumenkernen (als Brennstoff)
Alternative Einreihung
Bagasse (Zuckerrohrstroh) – pflanzlicher Rückstand
Alternative Einreihung
Pflanzliche Stoffe/Abfälle zur Fütterung verwendeter Art (Maisstängel, Strohpellets)
Alternative Einreihung
Organische Verbindungen für Biogas (Biogassubstrate)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Biomasse ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Biomasse (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Biomasse
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Biomasse-Sendung. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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