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LandwirtschaftstechnikKapitel 06Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Blatt: 0604.20.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Blatt (0604.20.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Blatt unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Blatt Produktbild

Ein Blatt im botanischen Sinne – frisch, als Laub, Blattwerk oder Pflanzenblatt zu Binde- oder Zierzwecken – wird unter Position 0604 (Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile) eingereiht. Die genaue Einreihung hängt vom Frischezustand und der Bearbeitung ab: frische, getrocknete oder weiterverarbeitete Blätter. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Blatt beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

0604.20.90.00.0 liegt in Abschnitt II (Waren pflanzlichen Ursprungs, Kap. 06–14). Die Hierarchie führt vom Kapitel 06 über Position 0604 (Blätter zu Zierzwecken) bis zur Unterposition 0604 20 für frische Blätter.

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 06 - LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS
  • Position: 0604 - Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
  • Unterposition: 0604 20 - frisch
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0604 2090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Nur botanische Blätter zu Binde- oder Zierzwecken fallen unter 0604.20.90.00.0. Blätter als Nahrungsmittel (Kapitel 07) oder als technische Klingen/Messer (Kapitel 82) werden anders eingereiht. Nutzen Sie das Klassifizierungstool zur sicheren Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Blatt

Der HS-Code für Blatt lautet 0604.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0604.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0604.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0604.20.90.00.0.

Einreihung von Blatt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Zolltarifnummer 0604.20.90.00.0 erfasst frische, botanische Blätter (Pflanzenblätter, Laub, Blattwerk), die ausschließlich zu Binde- oder Zierzwecken bestimmt sind. Nicht erfasst werden Blätter, die als Lebensmittel (Salat, Spinat – Kapitel 07), als Tierfutter (Position 1214) oder als technische Schneidklingen (Kapitel 82) verwendet werden.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Blatt

Alternative Einreihung

0604.90.91.00.0 2,0 %

Blätter, nur getrocknet – für getrocknete Blätter (z. B. Laub, Trockendekoration)

Alternative Einreihung

0604.90.99.00.0 2,0 %

Blätter, anders bearbeitet als nur getrocknet – für gefärbte, gepresste oder weiterverarbeitete Blätter

Alternative Einreihung

8208.40.00.00.0 2,0 %

Messer und Schneidklingen für Landwirtschaft, Gartenbau oder Forstwirtschaft – technische Blätter/Klingen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Blatt (0604) ≠ Blätter, nur getrocknet – für getrocknete Blätter (z. B. Laub, Trockendekoration) (0604)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Blatt bleibt die Zolltarifnummer 0604.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Blatt (0604) ≠ Blätter, anders bearbeitet als nur getrocknet – für gefärbte, gepresste oder weiterverarbeitete Blätter (0604)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Blatt bleibt die Zolltarifnummer 0604.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Blatt (0604) ≠ Messer und Schneidklingen für Landwirtschaft, Gartenbau oder Forstwirtschaft – technische Blätter/Klingen (8208)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Blatt bleibt die Zolltarifnummer 0604.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Weitere Einreihungsmöglichkeiten außerhalb des engeren Bereichs der natürlichen Blätter zu Zierzwecken.

Alternative Einreihung

0604.90.91.00.0 2,0 %

Blätter, nur getrocknet – für getrocknete Blätter (z. B. Laub, Trockendekoration)

Alternative Einreihung

0604.90.99.00.0 2,0 %

Blätter, anders bearbeitet als nur getrocknet – für gefärbte, gepresste oder weiterverarbeitete Blätter

Alternative Einreihung

8208.40.00.00.0 2,0 %

Messer und Schneidklingen für Landwirtschaft, Gartenbau oder Forstwirtschaft – technische Blätter/Klingen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Blatt ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Blatt (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI58684/19-10604.90.99.00.0
Blattskelett - natürliches, vom Zellgewebe befreites, getrocknetes, gefärbtes Blatt eines Laub-   baumes, - in Kunststoffverpackung mit Pappeinleger verpackt, - wird üblicherweise vom Blumenhandel geliefert, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet. "Natürliches Blatt, ohne Blüten und Blütenknospen, weitergehend... Mehr anzeigen
DE13195/15-10604.90.99.00.0
"Pflanzen-Laubblätter zur Herstellung von Blätter-Teppichen" - mattenartige, flache Erzeugnisse aus getrockneten Blättern von Bauhinia vahlii, bzw. Shorea robusta, - - durch dünne, kurze Stifte aus Bambus annähernd rund zusammengefügt (ca. 28 x 25 cm), oder - - durch Nähen mit Garn rechteckig zusammengefügt... Mehr anzeigen
DE1816/12-10604.90.99.00.0
"Netzblatt" - natürliches, getrocknetes, gefärbtes Blattskelett eines Laubbaum-Blattes, - in Kunststoffverpackung mit Pappeinleger, - wird üblicherweise vom Blumenhandel geliefert, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet. "Natürliches Blatt, ohne Blüten und Blütenknospen, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet... Mehr anzeigen
DE4456/12-10604.90.91.00.0
"Cobra Lvs" - natürliche, lediglich getrocknete, runde bis annähernd Birnen förmige Blätter des Lackbaumes (Butea monosperma, lt. Antragsteller, Durchmesser ca. 14 cm), - mit einer glatten und einer "samtigen" Blattseite, - werden üblicherweise vom Blumenhandel geliefert, - zu Binde- und Zierzwecken... Mehr anzeigen
DE4439/12-10604.90.91.00.0
"Hojas Lvs" - natürliche, lediglich getrocknete, annähernd runde Blätter einer Meertraube (Coccoloba uvifera, lt. Antragsteller), Durchmesser ca. 20 cm, - werden üblicherweise vom Blumenhandel geliefert, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet. (Abbildung siehe Anlage) "Natürliche Blätter, ohne Blüten und... Mehr anzeigen
DEBTI40542/24-11212.99.95.90.0
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um lediglich getrocknete, ganze oder geschnittene Himbeerblätter (Rubus idaeus), die hauptsächlich zur menschlichen Ernährung (z.B. Lebensmitteltee) verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere pflanzliche Waren der hauptsächlich... Mehr anzeigen
DEBTI17735/24-16702.90.00.00.0
Künstliches Blatt, sog. grünes Laubblatt (groß), Foto siehe Anlage, - Blattspreite aus einem ca. 8 cm langen Zuschnitt aus Gewebe aus Spinnstoff in Form eines Laubblatts   mit "gesägtem" Rand, - - laut Antrag beidseitig bestrichen; das Bestreichen ist mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar, - dient laut Antrag zur... Mehr anzeigen
DEBTI17768/24-16702.90.00.00.0
Künstliches Blatt, sog. grünes Laubblatt (klein), Foto siehe Anlage, - Blattspreite aus einem ca. 2,5 cm langen Zuschnitt aus Gewebe aus Spinnstoff in Form   eines Laubblatts mit "gesägtem" Rand, - - laut Antrag beidseitig bestrichen; das Bestreichen ist mit dem bloßen Auge nicht wahrnehmbar, - dient laut Antrag zur... Mehr anzeigen
DE4438/12-10604.90.91.00.0
"Bat Lvs" - natürliche, lediglich getrocknete Blätter mit Stielansaz eines Ficus Benghalensis (ca. 13 x 9 cm), - werden üblicherweise vom Blumenhandel geliefert, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet. (Abbildung siehe Anlage) "Natürliche Blätter, ohne Blüten und Blütenknospen, nur getrocknet, sog. Bat Lvs"
DE4456/12-10604.90.91.00.0
"Cobra Lvs" - natürliche, lediglich getrocknete, runde bis annähernd Birnen förmige Blätter des Lackbaumes (Butea monosperma, lt. Antragsteller, Durchmesser ca. 14 cm), - mit einer glatten und einer "samtigen" Blattseite, - werden üblicherweise vom Blumenhandel geliefert, - zu Binde- und Zierzwecken... Mehr anzeigen
DE4455/12-10604.90.91.00.0
"Khajur Lvs" - natürliche, lediglich getrocknete Blätter einer Dattelpalme (Phoenix spp., lt. Antragsteller), mit V-förmig angeordneten Fiedern (Länge ca. 125 cm), - werden üblicherweise vom Blumenhandel geliefert, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet. (Abbildung siehe Anlage) "Blattwerk, Blätter, ohne Blüten und... Mehr anzeigen
DE4439/12-10604.90.91.00.0
"Hojas Lvs" - natürliche, lediglich getrocknete, annähernd runde Blätter einer Meertraube (Coccoloba uvifera, lt. Antragsteller), Durchmesser ca. 20 cm, - werden üblicherweise vom Blumenhandel geliefert, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet. (Abbildung siehe Anlage) "Natürliche Blätter, ohne Blüten und... Mehr anzeigen
DE4435/12-10604.90.91.00.0
"Bughunia Lvs" - natürliche, lediglich getrocknete, Schmetterlingsflügel ähnlich geformte Blätter eines "Orchideenbaumes" (Bauhinia vahlii, lt. Antragsteller), Durchmesser ca. 14 cm, - werden üblicherweise vom Blumenhandel geliefert, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet. (Abbildung siehe Anlage) "Natürliche Blätter,... Mehr anzeigen
DE4418/12-10604.90.91.00.0
Areca Catechu - ca. 50 cm längliches, lediglich getrocknetes Blatt mit einer Breite von ca. 7 cm, der Betelnusspalme (Areca Catechu, lt. Antrag), - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise im Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Anderes Pflanzenteil, ohne Blüten und Blütenknospen, keine... Mehr anzeigen
DE4424/12-10604.90.91.00.0
Palmenblatt - ca. 110 cm langes, lediglich getrocknetes Blatt der Palmyrapalme (Borassus Flabellifer lt. Antragsteller), - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise im Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, keine Moose und Flechten, nur... Mehr anzeigen
DE4420/12-10604.90.91.00.0
Sog. Curly Moss - lediglich getrocknetes Blattgerüst des Tamarindenbaumes (Tamarindus Indica), - nach Art und Beschaffenheit nicht zum Flechten geeignet, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet, - wird üblicherweise im Blumenhandel angeboten. (Abbildung siehe Anlage) "Andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen,... Mehr anzeigen
DE13195/15-10604.90.99.00.0
"Pflanzen-Laubblätter zur Herstellung von Blätter-Teppichen" - mattenartige, flache Erzeugnisse aus getrockneten Blättern von Bauhinia vahlii, bzw. Shorea robusta, - - durch dünne, kurze Stifte aus Bambus annähernd rund zusammengefügt (ca. 28 x 25 cm), oder - - durch Nähen mit Garn rechteckig zusammengefügt... Mehr anzeigen
DEBTI58684/19-10604.90.99.00.0
Blattskelett - natürliches, vom Zellgewebe befreites, getrocknetes, gefärbtes Blatt eines Laub-   baumes, - in Kunststoffverpackung mit Pappeinleger verpackt, - wird üblicherweise vom Blumenhandel geliefert, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet. "Natürliches Blatt, ohne Blüten und Blütenknospen, weitergehend... Mehr anzeigen
DE1816/12-10604.90.99.00.0
"Netzblatt" - natürliches, getrocknetes, gefärbtes Blattskelett eines Laubbaum-Blattes, - in Kunststoffverpackung mit Pappeinleger, - wird üblicherweise vom Blumenhandel geliefert, - zu Binde- und Zierzwecken geeignet. "Natürliches Blatt, ohne Blüten und Blütenknospen, weitergehend bearbeitet als nur getrocknet... Mehr anzeigen
DEBTI42768/19-10604.90.99.00.0
Kakaoblätter, getrocknet (Abbildung siehe Anlage) - gereinigte und anschließend durch Pressen getrocknete Blätter des Kakaobaumes (Länge ca. 10 - 35 cm, Breite ca. 5 - 15 cm), - zu Binde- oder Zierzwecken geeignet, - zur Verwendung z.B. zur Dekoration im Bereich Floristik oder in Aquarien, - wird üblicherweise vom... Mehr anzeigen
DE14260/13-10604.90.99.00.0
Herbst-Deko 2013 "Palme" - Set aus einzeln verpackten natürlichen eines Palmblättern und einzeln verpacktem Granulat (nicht Gegenstand dieser vZTA; keine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf), - Palmblätter: - - rot gefärbte, getrocknete, zugeschnittene Palmenblätter von annähernd... Mehr anzeigen
DE6197/12-10604.90.99.00.0
"Compacta trimmed" - Pflanzenteil in Form von verholzten, getrockneten, bestielten und blütenlosen Blütenständen der Protea Compacta (Durchmesser ca. 5 bis 6 cm, Länge ca. 32 cm), - mit auf eine gleichmäßige Länge geschnittenen Hochblättern, - der innere Teil der Hochblätter ist beige, der äußere Teil hell- bis... Mehr anzeigen
DE6198/12-10604.90.99.00.0
"Repens trimmed" - Pflanzenteil in Form von verholzten, getrockneten, bestielten und blütenlosen Blütenständen der Protea Repens (Durchmesser ca. 11 cm, Länge ca. 25 bis 30 cm), - mit nach außen gebogenen, auf eine gleichmäßige Länge geschnittenen Hochblättern, - der innere Teil der Hochblätter ist beige, der äußere... Mehr anzeigen
DEBTI11088/22-10604.90.99.00.0
Palmblatt, Art.-Nr.: 66504/444 (Abbildungen siehe Anlage) - ca. 60 - 70 cm langes, getrocknetes und auf der Vorderseite grün gefärbtes   Palmenblatt der Kalifornischen Washington Palme, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Binde- und Zierzwecken geliefert. "Blätter ohne Blüten und Blütenknospen, zu Binde- oder... Mehr anzeigen
DE23300/14-28433.90.00.00.0
Schneidwerk, - bestehend aus einer Förderschnecke, Haspel und Schneidmesser, - zum Abschneiden des Erntegutes, Zusammenführen auf die Breite des Förderkanals und Übergabe an das Dreschwerk, - zur Verwendung mit einem Mähdrescher. "Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Mähdrescher bestimmt - sog.... Mehr anzeigen
DEK/494/05-18207.90.99.00.0
Es handelt sich um auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung mit einem universellen Antriebsgerät (sog. Kombimotor - nicht Gegenstand der vZTA), i.W. bestehend aus einem Grasschneideblatt (Messer) aus Stahl auf einer Achse mit Getriebe und Steckvorrichtung zum Anstecken an das Antriebsgerät. Die Erzeugnisse werden zum... Mehr anzeigen
DE21628/17-18433.90.00.00.0
Direktschneidwerk, - im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse mit Einzugsschnecke und zwei Mähbalken mit Mähscheibe, höhenverstellbaren Gleitkufen, Mähklinge und Fördertrommel, - zum Mähen von Erntegut und anschließendem Fördern des abgemähten Materials zu einem Einzugsaggregat, - zum Anbau an einen... Mehr anzeigen
DEBTI2438/18-18208.40.00.00.0
Y-Messer - aus zwei annähernd rechteckigen, L-förmig gebogenen Stahlblechen, Y-förmig zusammengefügt, oben mit einer kreisrunden Lochung und an den beiden unteren Seiten mit Schneidkanten versehen - mit einer Länge von 120 mm, einer Breite von 40 mm und einer Dicke von 8 mm - zum Einbau in Mulchern und Schleglern... Mehr anzeigen
DEBTI2698/18-18208.40.00.00.0
Ersatzschneidemesser - aus einem annähernd rechteckigen Stahlblech, auf einer Seite mit abgeschrägten Ecken und einer kreisrunden Lochung sowie an den langen Seiten jeweils mit einer Schneidkante versehen - mit Abmessungen von ca. 34 x 18 mm und je nach Ausfertigung mit einer Dicke zwischen 0,45 und 0,75 mm,... Mehr anzeigen
DEBTI51473/18-18465.99.00.00.0
Bodenbelagschneider, - aus einem Gestell aus Metall zum Aufstellen auf den Boden, einem daran montierten, von Hand zu betätigenden Messer mit Handgriff sowie einer Materialstütze, noch nicht zusammengesetzt, Abmessungen ca. 764 x 191 x 164 mm (Abbildung siehe Anlage). - zum Schneiden von Laminat,... Mehr anzeigen
DE4572/16-18433.90.00.00.0
Sog. Führungsbuchse, - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigen, zylindrisch geformten, nach oben verjüngten Rohr (Durchmesser unten: 110 mm, oben: 104 mm) aus Stahl (Werkstoff: E355+AR) mit abgeschrägten Kanten und einem nicht durchgehenden Außengewinde (M110) sowie zwei spezifisch platzierten, nicht... Mehr anzeigen
DEBTI19424/23-18433.90.00.00.0
Verschleißblech - in Form eines nach Werkzeichnung gefertigten, verwendungsspezifisch geformten,   flächigen Blech-Zuschnitts aus Stahl (Abmessungen H x B x L: 2,0 x 62,0 x 147,0   mm), einseitig mit wellenartig verlaufender Kante und verwendungsspezifisch an-   geordneten Montagebohrungen, - erkennbar konzipiert zum... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

nicht ermittelt

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiz2,0 %

EFTA Freihandel

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japannicht ermittelt

nicht ermittelt

Südkoreanicht ermittelt

nicht ermittelt

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnamnicht ermittelt

nicht ermittelt

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Blatt

Ermitteln Sie Ihre Einfuhrabgaben für Blatt unter der Zolltarifnummer 0604.20.90.00.0 – inklusive Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und möglicher Präferenzen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Blätter

Welche Zolltarifnummer hat Blatt?

Die Zolltarifnummer für ein botanisches Blatt (Pflanzenblatt) lautet 0604.20.90.00.0. Sie gilt für frische Blätter zu Binde- oder Zierzwecken. Abhängig von Zustand und Verwendung können auch andere Nummern wie 0604.90.91.00.0 oder 0604.90.99.00.0 zutreffen.

Welchen HS-Code hat Blatt?

Der 6-stellige HS-Code für Blatt (botanisches Blatt zu Zierzwecken) lautet 0604.20. Er umfasst frische Blätter in der Unterposition 0604 20. Der vollständige 11-stellige deutsche Zolltarifcode ist 0604.20.90.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Blatt?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 0604.20.90.00.0 konnte für die meisten Länder nicht ermittelt werden. Für die Schweiz gilt ein ermäßigter Zollsatz von 2 % auf Basis des EFTA-Freihandelsabkommens. Für andere Länder sind die Zollsätze beim Zoll zu erfragen.

Wie unterscheidet sich Blatt zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung zu Alternativen ist entscheidend: Blätter zu Zierzwecken (0604) unterscheiden sich von essbaren Blättern (Kapitel 07), Futtermitteln (1214) und technischen Klingen (8208). Maßgeblich sind Zustand, Verwendungszweck und botanische Natur. Die Alternative 0604.90.91.00.0 (getrocknet) erfordert keine weitere Bearbeitung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Blatt verwende?

Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Strafen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder sogar zur Beschlagnahme der Ware führen. Zudem können Präferenzabkommen wie der EFTA-Freihandel nicht genutzt werden. Prüfen Sie daher genau, ob Ihr Blatt frisch, getrocknet oder bearbeitet ist.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Blatt?

Für die Zolltarifnummer 0604.20.90.00.0 sind Einfuhrkontrollen nach CITES (Code 710) und potenzielle Zusatzzölle (Code 695) möglich. Bei Ausfuhr ist eine CITES-Ausfuhrkontrolle (Code 715) zu beachten. Die Maßnahmen gelten abhängig von Herkunfts- und Bestimmungsland.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Blatt?

Die Zolltarifnummer für Blatt ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 0604.20.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (0604.20), dem 8-stelligen KN-Code (0604.20.90) und dem 10-stelligen TARIC-Code (0604.20.90.00) sowie einer elften Stelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Blatt?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Blatt ist die Position 0604 stabil, jedoch können Unterpositionen oder Zollsätze angepasst werden. Prüfen Sie regelmäßig die aktuelle Fassung des Zolltarifs.

Lassen Sie Ihre Blätter in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie unser Klassifizierungstool, um die exakte Zolltarifnummer für Ihr botanisches Blatt zu ermitteln – inklusive Zollsätzen und Maßnahmen.

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