Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2303.20.10.00.0 gliedert sich in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 23 - RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
- Position: 2303 - Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets
- Unterposition: 2303 20 - ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung
Zolltarifnummer: 2303 2010 00 0 - ausgelaugte Rübenschnitzel
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer für Rübenschnitzel hängt entscheidend vom Verarbeitungszustand ab: Entzuckerte (ausgelaugte) Schnitzel gehören in die Position 2303, melassierte dagegen in 2309. Verwenden Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Unterposition zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rübenschnitzel
Der HS-Code für Rübenschnitzel lautet 2303.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2303.20.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2303.20.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2303.20.10.00.0.
Einreihung von Rübenschnitzel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Rübenschnitzeln in die Position 2303 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 (Wortlaut der Positionen) führt entzuckerte Rübenschnitzel als spezifische Warenbenennung in Pos. 2303. AV 3a (spezifischere Warenbenennung) schließt die Anwendung der Auffangposition 2303.20.90 aus, solange die Ware die Bedingung ‚ausgelaugt‘ erfüllt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rübenschnitzel
Alternative Einreihung
andere (Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung)
Alternative Einreihung
ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert - andere
Alternative Einreihung
Zuckerrüben, getrocknet, auch gemahlen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Rübenschnitzel (2303) ≠ andere (Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung) (2303)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rübenschnitzel bleibt die Zolltarifnummer 2303.20.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Rübenschnitzel (2303) ≠ ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert - andere (2309)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rübenschnitzel bleibt die Zolltarifnummer 2303.20.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Rübenschnitzel (2303) ≠ Zuckerrüben, getrocknet, auch gemahlen (1212)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rübenschnitzel bleibt die Zolltarifnummer 2303.20.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist nur möglich, wenn die Ware nicht als Rückstand der Lebensmittelindustrie qualifiziert wird – beispielsweise bei unverarbeiteten Zuckerrüben aus Kapitel 12.
Alternative Einreihung
andere (Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung)
Alternative Einreihung
ausgelaugte Rübenschnitzel, melassiert - andere
Alternative Einreihung
Zuckerrüben, getrocknet, auch gemahlen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Rübenschnitzel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Rübenschnitzel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Rübenschnitzel
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Rübenschnitzel aus Drittländern. Bei einem Drittlandszollsatz von 0 % fallen keine Zölle an. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt ermäßigte 7 % auf den Zollwert.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Diese verwandten Produkte werden im Zolltarif ebenfalls in Kapitel 12 oder 23 eingereiht und können als Vergleich für die Einreihung von Futtermitteln und Pflanzenrückständen dienen.
Alö-Vera
0602.90.50.00.0 · 8,3 %
Substrat
2703.00.00.00.0 · 0 %
Gerste
1003.90.00.90.0 · 93 EUR/t (spezifischer Zoll)
Hund
0106.19.00.00.3 · 0 %
Rückenspritze
8424.41.00.00.0 · 1,7 %
Lebende-Pflanze
0602.90.99.10.0 · 6,5 %
Sägemehl
4401.41.00.00.0 · nicht ermittelt
Futtermittelzusatzstoff
2309.90.96.39.0 · 0 %
Harnstoff-Granulat
3102.10.19.00.0 · 0 %
