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LandwirtschaftstechnikKapitel 23Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Hundeleckerli: 2309.10.11.00.0

Die zolltarifliche Einreihung von Hundeleckerli (Kausnacks, Belohnungshappen) erfolgt unter der Zolltarifnummer 2309.10.11.00.0. Maßgeblich sind der Stärkegehalt und der Anteil an Milcherzeugnissen.

Hundeleckerli Produktbild

Hundeleckerli sind Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art (Kapitel 23). Sie sind typischerweise in Aufmachungen für den Einzelverkauf abgepackt und basieren auf Fleisch oder tierischen Nebenerzeugnissen. Entscheidend für die genaue Unterposition sind der Stärkegehalt (gemäß VO (EG) Nr. 121/2008) und der Gehalt an Milcherzeugnissen. Sehen Sie Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hundeleckerli beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die hierarchische Gliederung der Zolltarifnummer 2309.10.11.00.0 stellt sich wie folgt dar:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 23 - RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
  • Position: 2309 - Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art
  • Unterposition: 2309 10 - Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2309 1011 - Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen|1702|30|50, 1702|30|90, 1702|40|90, 1702|90|50|und 2106|90|55|oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2309 1011 - Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2309 1011 - keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10|GHT oder weniger
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2309 1011 00 0 - keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10|GHT

Hinweis zur Einreihung

Die genaue zolltarifliche Einreihung von Hundeleckerli hängt vom Stärkegehalt und dem Gehalt an Milcherzeugnissen ab. Verwenden Sie den interaktiven Klassifizierungsassistenten, um für Ihr konkretes Produkt die zutreffende Zolltarifnummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hundeleckerli

Der HS-Code für Hundeleckerli lautet 2309.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2309.10.11. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2309.10.11.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2309.10.11.00.0.

Einreihung von Hundeleckerli nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Hundeleckerli erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für das Harmonisierte System. Maßgeblich sind der Wortlaut der Positionen und der Kapitel sowie die Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hundeleckerli

Alternative Einreihung

2309.10.31.00.0 0 %

mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder <10 GHT

Alternative Einreihung

2309.10.51.00.0 0 %

mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder <10 GHT

Alternative Einreihung

2309.10.90.00.0 0 %

andere Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Hundeleckerli (2309) ≠ mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder <10 GHT (2309)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hundeleckerli bleibt die Zolltarifnummer 2309.10.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Hundeleckerli (2309) ≠ mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder <10 GHT (2309)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hundeleckerli bleibt die Zolltarifnummer 2309.10.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Hundeleckerli (2309) ≠ andere Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf (2309)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hundeleckerli bleibt die Zolltarifnummer 2309.10.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine mögliche Einreihung außerhalb der Unterposition 2309.10 ist:

Alternative Einreihung

2309.10.31.00.0 0 %

mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder <10 GHT

Alternative Einreihung

2309.10.51.00.0 0 %

mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder <10 GHT

Alternative Einreihung

2309.10.90.00.0 0 %

andere Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Hundeleckerli ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Hundeleckerli (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEB/353/08-12309.10.11.00.0
Kausnack für Hunde Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Fleischstreifen für Hunde (Kausnack), Ergänzungsfuttermittel. Zusammensetzung: Rindfleisch, Geflügelfleisch, Geflügelleber, Schinken, Sojaprotein, Salz. Stärke: max. 5 %. Glucose, Maltose und Milcherzeugnisse: nicht enthalten. Für den menschlichen Verzehr... Mehr anzeigen
DEBTI11106/21-12309.10.11.00.0
Antragsangaben: Ergänzungsfuttermittel für Hunde. Hundesnack aus ca. 0,5 x 3 x 12 cm großen Kaustreifen aus Fleisch im Polybeutel mit Zipper. Aufgemacht für den Einzelverkauf als Hundefutter. Milcherzeugnisse in der Ware (laut Angabe): keine enthalten. Stärkegehalt in der Ware (laut Angabe): 0,5 GHT bis 10... Mehr anzeigen
DEBTI37412/19-12309.10.11.00.0
Ergänzungsfuttermittel für Hunde Antragsangaben: Kausnack für Hunde. Ergänzungsfuttermittel für Hunde. Es liegen vertrauliche Informationen vor. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: bedruckter Kunststoffbeutel in Aufmachung für den Einzelverkauf als Hundefutter, darin getrockneter Kausnack in Form eines Wraps... Mehr anzeigen
DE177/13-12309.10.11.00.0
Zubereitetes Futter - Hundesnack Antragsangaben: Hundesnack aus Trockenfleischstreifen mit Zusatzstoffen, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Stärke in der Ware: zwischen von 0,5 und 10 GHT enthalten. Beschaffenheit des Warenmusters: rötlichbraune, ca. 11 x 3 x 0,8 cm große,... Mehr anzeigen
DE194/13-12309.10.11.00.0
Zubereitetes Futter - Hundesnack Antragsangaben: Hundesnack aus Trockenfleischstreifen mit Zusatzstoffen, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Stärke in der Ware: zwischen von 0,5 und 10 GHT enthalten. Beschaffenheit des Warenmusters: rötlichbraune, ca. 12 x 3 x 0,5 cm große,... Mehr anzeigen
DEBTI14177/23-12309.10.11.00.0
Antragsangaben: Hundesnack aus Fleisch und weiteren Zusatzstoffen. Beschaffenheit des Warenmusters: 80 g-Originalkunststoffbeutel mit Kopfkarte, einer Aufmachung als Ergänzungsfuttermittel für Hunde entsprechend, darin ein ca. 7 x 5 cm großer, getrockneter, ovaler Kausnack aus einer rötlich braunen... Mehr anzeigen
DE984/15-12309.10.31.00.0
Ergänzungsfuttermittel für Hunde Beschaffenheit des Warenmusters: harte beigefarbene Kausnacks in Knochenform gepresst, die an einem Ende mit einer braunen, getrockneten Fleischmasse überzogen sind (in Art einer Keule; Länge ca. 7 cm) Aufmachung/Verpackung: bunt bedruckte Originalkunststofftüte mit Sichtfenster,... Mehr anzeigen
DE990/15-12309.10.51.00.0
Ergänzungsfuttermittel für Hunde Beschaffenheit des Warenmusters: harter, getrockneter Kausnack in "Knochenform", augenscheinlich beigefarbene Haut, die zu einer Kaurolle geformt und an beiden Enden kugelförmig mit brauner, reishaltiger Fleischmasse überzogen wurde. Länge ca. 6 cm. Aufmachung/Verpackung: bunt... Mehr anzeigen
DEBTI14177/23-12309.10.11.00.0
Antragsangaben: Hundesnack aus Fleisch und weiteren Zusatzstoffen. Beschaffenheit des Warenmusters: 80 g-Originalkunststoffbeutel mit Kopfkarte, einer Aufmachung als Ergänzungsfuttermittel für Hunde entsprechend, darin ein ca. 7 x 5 cm großer, getrockneter, ovaler Kausnack aus einer rötlich braunen... Mehr anzeigen
DEBTI8383/21-12309.10.11.00.0
Antragsangaben: Kausnack für Hunde. Vier Kugeln aus gepresster Haut, durch dünne Scheiben aus Haut getrennt auf einer Stange aus gedrehter Haut aufgespießt. Aufmachung: durchsichtiger, etikettierter Folienbeutel in Aufmachung für den Einzelverkauf als Hundefutter. Verpackungseinheit: 10 Stück. Stärke in der Ware (laut... Mehr anzeigen
DEB/2147/07-12309.10.11.00.0
Kausnack für Hunde. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getrocknetes Hühnchenfleisch mit Miniknochen und Reis. Kausnack für Hunde (für den menschlichen Verzehr ungeeignet). Für den Einzelverkauf an den Endverbraucher in einem farbigen Polybeutel bestimmt. Das genaue Aussehen der Aufmachung ist noch offen.... Mehr anzeigen
DEB/2148/07-12309.10.11.00.0
Kausnack für Hunde. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getrocknetes Hühnchenfleisch um getrocknete, gerollte Rinderhaut (für den menschlichen Verzehr ungeeignet). Für den Einzelverkauf an den Endverbraucher in einem farbigen Polybeutel bestimmt. Das genaue Aussehen der Aufmachung ist noch offen.... Mehr anzeigen
DEBTI37412/19-12309.10.11.00.0
Ergänzungsfuttermittel für Hunde Antragsangaben: Kausnack für Hunde. Ergänzungsfuttermittel für Hunde. Es liegen vertrauliche Informationen vor. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: bedruckter Kunststoffbeutel in Aufmachung für den Einzelverkauf als Hundefutter, darin getrockneter Kausnack in Form eines Wraps... Mehr anzeigen
DEB/2149/07-12309.10.11.00.0
Kausnack für Hunde. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getrocknetes Hühnchenfleisch mit Käsestücken (für den menschlichen Verzehr ungeeignet). Für den Einzelverkauf an den Endverbraucher in einem farbigen Polybeutel bestimmt. Das genaue Aussehen der Aufmachung ist noch offen. Zusammensetzung:... Mehr anzeigen
DEBTI19543/17-12309.10.11.00.0
Ergänzungsfuttermittel für Hunde Antragsangaben: Hundesnack in Form eines Kauknochens mit Hühnchen überzogen. Zusammensetzung: Rinderhaut 60 %, Hühnerfleisch 35,8 %, pflanzliche Nebenerzeugnisse, Mineralstoffe. Beschaffenheit des Warenmusters: heller, beigefarbener, getrockneter, ca. 15 cm lange, in Knochenform... Mehr anzeigen
DE25885/16-12309.10.11.00.0
Ergänzungsfuttermittel für Hunde Antragsangaben: Hundesnack in Form eines Kauknochens mit Hühnchen überzogen. Zusammensetzung: Rinderhaut 60 %, Hühnerfleisch 35,8 %, pflanzliche Nebenerzeugnisse, Mineralstoffe. Beschaffenheit des Warenmusters: heller, beigefarbener, getrockneter, in Knochenform gepresster Kauartikel... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Vorläufiger Antidumpingzoll

Ein vorläufiger Strafzoll, der erhoben wird, weil der Verdacht auf Preisdumping besteht, das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Hundeleckerli

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihr Hundeleckerli. Berücksichtigen Sie den Drittlandszollsatz (0 %), die Einfuhrumsatzsteuer (7 %) sowie ggf. den vorläufigen Antidumpingzoll (67,4 % aus China, bitte produktspezifisch prüfen).

Zolldaten werden geladen…

Exportzölle

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Hundeleckerlis

Welche Zolltarifnummer hat Hundeleckerli?

Die zolltarifliche Einreihung von Hundeleckerli erfolgt unter der Zolltarifnummer 2309.10.11.00.0. Diese 11-stellige Nummer umfasst Hunde- und Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf, das Stärke, Glucose oder Milcherzeugnisse enthält, wobei der Stärkegehalt 10 GHT nicht übersteigt.

Welchen HS-Code hat Hundeleckerli?

Der HS-Code für Hundeleckerli lautet 230910. Diese sechsstellige Nummer klassifiziert Hunde- und Katzenfutter, das in Aufmachungen für den Einzelverkauf angeboten wird.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Hundeleckerli?

Der Drittlandszollsatz für Hundeleckerli beträgt für die meisten Ursprungsländer 0 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 %. Bei Einfuhren aus China kann ein vorläufiger Antidumpingzoll von 67,4 % anfallen.

Wie unterscheidet sich Hundeleckerli zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Hundeleckerli zu anderen Futtermitteln erfolgt primär über die Aufmachung (Einzelverkauf). Eine Alternative stellt Tiernahrung in Großgebinden dar (2309 90). Die Abgrenzung zu stärkehaltigen Alternativen (2309 10 31, 2309 10 51) erfolgt über den genauen Stärkegehalt der Rezeptur.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Hundeleckerli verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden. Zudem können Warensendungen beim Zoll verzögert oder sogar beschlagnahmt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Hundeleckerli?

Ja, für Hundeleckerli gelten besondere Einfuhrmaßnahmen. Dazu zählen die Veterinärkontrolle (Code 410) für tierische Erzeugnisse und die Kontrollpflicht für Robbenerzeugnisse (Code 746). Bei Bio-Produkten ist eine zusätzliche Kontrollbescheinigung erforderlich (Code 750). Zudem können Zusatzzölle (Code 695) und ein vorläufiger Antidumpingzoll (Code 551) anfallen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Hundeleckerli?

Die vollständige Zolltarifnummer für Hundeleckerli umfasst 11 Stellen. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (230910), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (23091011) und der 10-stelligen TARIC-Nummer (2309101100) sowie einer abschließenden 11. Stelle für den nationalen Zolltarif.

Ändern sich Zolltarifnummern für Hundeleckerli?

Zolltarifnummern werden jährlich zum 1. Januar durch Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC angepasst. Die Einreihung von Hundeleckerli in die Position 2309 ist jedoch seit Jahren stabil. Änderungen betreffen vor allem die detaillierten Unterpositionen oder Maßnahmencodes, z. B. bei Antidumpingzöllen.

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