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LandwirtschaftstechnikKapitel 12Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Blumensamen: 1209.30.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Blumensamen (1209.30.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Blumensamen unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Blumensamen Produktbild

Blumensamen sind Samen von krautartigen Zierpflanzen, die zur Aussaat und Aufzucht von Blütenpflanzen bestimmt sind. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt nach der Art der Pflanze und ihrem Verwendungszweck. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Blumensamen beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer für Blumensamen.

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  • Position: 1209 - Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1209 3000 00 0 - Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen und Verzögerungen führen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Blumensamen

Der HS-Code für Blumensamen lautet 1209.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1209.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1209.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1209.30.00.00.0.

Einreihung von Blumensamen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Blumensamen erfolgt nach AV 1: Maßgebend ist der Wortlaut der Positionen. Position 1209 erfasst Samen, Früchte und Sporen zur Aussaat. Unterposition 1209.30 spezifiziert Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten gezogen werden.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Blumensamen

Alternative Einreihung

1209.99.91.00.0 3,0 %

Samen von Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten gezogen werden, ausgenommen solche der Unterposition 1209|30

Alternative Einreihung

1209.99.91.80.0 3,0 %

Samen von Gemüsen

Alternative Einreihung

1209.99.99.90.0 3,0 %

andere Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Blumensamen (1209) ≠ Samen von Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten gezogen werden, ausgenommen solche der Unterposition 1209|30 (1209)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Blumensamen bleibt die Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Blumensamen (1209) ≠ Samen von Gemüsen (1209)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Blumensamen bleibt die Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Blumensamen (1209) ≠ andere Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat (1209)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Blumensamen bleibt die Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls die Ware nicht als Saatgut von Zierpflanzen eingeordnet werden kann, kommen auch andere Kapitel in Betracht. Nachfolgend eine mögliche Alternative außerhalb von Kapitel 12.

Alternative Einreihung

1209.99.91.00.0 3,0 %

Samen von Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten gezogen werden, ausgenommen solche der Unterposition 1209|30

Alternative Einreihung

1209.99.91.80.0 3,0 %

Samen von Gemüsen

Alternative Einreihung

1209.99.99.90.0 3,0 %

andere Samen, Früchte und Sporen, zur Aussaat

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Blumensamen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Blumensamen (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI58102/18-11209.30.00.00.0
Saatgut-Mischung mit Samen von Calendula, Centaurea, Coreopsis u.a. – eingereiht in 1209.30
DE3851/17-11209.30.00.00.0
Bedruckter Saatbogen mit Samen von Kornblumen, Ringelblumen u.a. – eingereiht in 1209.30
DE19625/10-11209.30.00.00.0
Anpflanzblumen-Set mit Primula malacoides – eingereiht in 1209.30
DE3462/11-11209.30.00.00.0
Blume aus der Dose mit Petuniensamen – eingereiht in 1209.30
DE3459/11-11209.30.00.00.0
Blumenwiese aus der Dose mit Kornblume, Ringelblume, Springkraut – eingereiht in 1209.30
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

3,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,0 %

Drittlandszoll

USA3,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien3,0 %

TCA Freihandel

Schweiz3,0 %

EFTA Freihandel

Türkei3,0 %

Zollunion

Japan3,0 %

EU-Japan EPA

Südkorea3,0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,0 %

Drittlandszoll

Vietnam3,0 %

EVFTA

Thailand3,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Blumensamen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Blumensamen mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Blumensamen

Welche Zolltarifnummer hat Blumensamen?

Blumensamen werden unter der Zolltarifnummer 1209.30.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer umfasst Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen ihrer Blüten gezogen werden. Die ersten 6 Ziffern (120930) bilden den HS-Code, die 8-stellige KN lautet 12093000 und der TARIC-Code ist 1209300000.

Welchen HS-Code hat Blumensamen?

Der HS-Code für Blumensamen lautet 120930. Er steht im Harmonisierten System für Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten gezogen werden. Dieser 6-stellige Code ist international einheitlich und Grundlage für die weitere tarifliche Untergliederung in der EU.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Blumensamen?

Der Drittlandszollsatz für Blumensamen (1209.30.00.00.0) beträgt 3 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Zollpräferenzabkommen, z. B. China, USA oder Indien. Für Länder mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Blumensamen zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Blumensamen erfolgt vor allem zu Gemüsesamen (1209.91), Forstsamen (1209.99.10) und Futterpflanzensamen (1209.21). Eine Alternative ist die Auffangposition 1209.99.91 für Samen von verholzenden Zierpflanzen. Entscheidend ist, ob die Pflanze krautartig ist und hauptsächlich wegen der Blüten gezogen wird.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Blumensamen verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei unklarer Einreihung empfiehlt sich eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) oder die Nutzung des Klassifizierungstools auf dieser Seite.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Blumensamen?

Ja, für Blumensamen gelten Einfuhrkontrollen nach CITES (Artenschutz) sowie mögliche Zusatzzölle. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 7 %. Bei Ausfuhren ist eine CITES-Ausfuhrkontrolle zu beachten. Die genauen Maßnahmen hängen vom Ursprungsland ab und sollten vor der Einfuhr geprüft werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Blumensamen?

Die vollständige Zolltarifnummer für Blumensamen ist 11-stellig: 1209.30.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (120930), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (12093000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1209300000) zusammen. Die 11. Stelle ist eine Prüfziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Blumensamen?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Für Blumensamen ist die Position 1209.30 seit Jahren stabil. Dennoch sollte die Aktualität regelmäßig geprüft werden, z. B. über den TARIC-Code 1209300000.

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