Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
- Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
- Position: 2530 - Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 2530 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2530 9070 - andere
Zolltarifnummer: 2530 9070 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier angegebene Zolltarifnummer gilt ausschließlich für unbehandelte, natürliche Bodenproben ohne Zusätze. Sobald Dünger, Torf, Perlite oder andere Stoffe beigemischt werden, ist eine andere Einreihung (z. B. Kapitel 38) möglich. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bodenprobe
Der HS-Code für Bodenprobe lautet 2530.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2530.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2530.90.70.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2530.90.70.90.0.
Einreihung von Bodenprobe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Bodenprobe in Position 2530 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bodenprobe
Alternative Einreihung
Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere
Alternative Einreihung
Anderer Ton und Lehm
Alternative Einreihung
Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Bodenprobe (2530) ≠ Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere (3824)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenprobe bleibt die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Bodenprobe (2530) ≠ Anderer Ton und Lehm (2508)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenprobe bleibt die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Bodenprobe (2530) ≠ Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert (2703)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenprobe bleibt die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Produkte, die nicht in Kapitel 25 eingeordnet werden können, finden sich häufig in folgenden Kapiteln:
Alternative Einreihung
Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere
Alternative Einreihung
Anderer Ton und Lehm
Alternative Einreihung
Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bodenprobe ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bodenprobe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
nicht ermittelt
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Bodenproben
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Bodenprobe. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz an.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Landwirtschaftstechnik mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
Kultivator
8432.29.10.00.0 · nicht ermittelt
Traktor
8701.93.10.00.0 · nicht ermittelt
Bananenblatt
1404.90.00.90.0 · nicht ermittelt
Heu
1214.90.90.20.0 · 0 %
Landmaschinen-Teil
8432.90.00.00.0 · 0 %
Hühnerfutter
2309.90.51.90.0 · 0 %
Tiernahrung
2309.10.11.00.0 · 0 %
Rübenschnitzel
2303.20.10.00.0 · 0 %
Zuckerrohr
1212.93.00.00.0 · 4,6 %
