Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 25 bis 27: Mineralische StoffeV
- KapitelSALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT25
- PositionMineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen2530
- Unterpositionandere253090
- Kombinierte Nomenklaturandere25309070
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bodenprobe
Der HS-Code für Bodenprobe lautet 2530.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2530.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2530.90.70.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2530.90.70.90.0.
Einreihung von Bodenprobe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Bodenprobe in Position 2530 folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bodenprobe
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungChemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere | 3824.99.93.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAnderer Ton und Lehm | 2508.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungTorf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert | 2703.00.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Bodenprobe (2530) ≠ Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenprobe bleibt die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bodenprobe (2530) ≠ Anderer Ton und Lehm (2508) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenprobe bleibt die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Bodenprobe (2530) ≠ Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert (2703) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bodenprobe bleibt die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Produkte, die nicht in Kapitel 25 eingeordnet werden können, finden sich häufig in folgenden Kapiteln:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungChemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere | 3824.99.93.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungTorf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert | 2703.00.00.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Bodenprobe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI38047/20-1 | Pflanzenerde (Torf, Kompost, Dünger, Perlite) – eingereiht in 3824.99.93.90.0 | 2530.90.70.90.0 |
| DEF/8303/09-1 | Bentonit als Bodenverbesserer – eingereiht in 2508.10.00.00.0 | 2530.90.70.90.0 |
| DEBTI21916/18-1 | Dachbegrünungssubstrat (gemischte Erde) – eingereiht in 3824.99.96.99.0 | 2530.90.70.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Bodenproben
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Bodenprobe. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz an.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Landwirtschaftstechnik mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.