Hierarchie der Zolltarifnummer
Kokostorf wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt II, Kapitel 14 eingereiht. Die Position 1404 umfasst alle pflanzlichen Erzeugnisse, die anderweit nicht genannt sind:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 14 - FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
- Position: 1404 - Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 1404 90 - andere
Zolltarifnummer: 1404 9000 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Kokostorf kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kokostorf
Der HS-Code für Kokostorf ist 1404.90 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 1404.90.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 1404.90.00.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1404.90.00.90.0 .
Einreihung von Kokostorf nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Kokostorf kann je nach Zusammensetzung und Verwendungszweck unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um reines Kokossubstrat, gedüngtes Substrat oder Kokosfasern als Textilrohstoff handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kokostorf
Reiner Kokostorf ohne chemische Zusätze (100 % Kokosnussfruchthülle)
Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Kokossubstrat mit chemischen Zusätzen (z.B. NPK-Dünger, Calciumnitrat)
Chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kokostorf (1404.90) ≠ Moostorf (2703)
Moostorf ist ein mineralischer Stoff und fällt unter Position 2703. Kokostorf stammt aus der Kokosnussfruchthülle und ist ein pflanzliches Erzeugnis (1404).
Kokossubstrat (1404.90) ≠ Kokosfaser Textil (5305)
Kokosfasern als Textilrohstoff (Coir) fallen unter Position 5305. Kokostorf als Pflanzsubstrat fällt hingegen unter Position 1404.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Erzeugnisse mit dem Namen "Torf" oder "Kokosfaser" fallen unter Kapitel 14. Moostorf und textile Kokosfasern werden in anderen Kapiteln eingereiht:
Gewöhnlicher Moostorf – NICHT Kokostorf → anderes Kapitel (27)!
Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert
Kokosfasern als textile Rohmaterialien – NICHT als Substrat → anderes Kapitel (53)!
Kokos, Abaca, Ramie und andere pflanzliche Spinnstoffe, nicht versponnen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kokostorf ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Zusammensetzung, Zusatzstoffe und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kokostorf (vZTA)
So hat der Zoll bei realem Kokostorf entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Zerkleinertes, bräunliches Material aus der Kokosnussfruchthülle ohne weitere Zusätze, durchsetzt mit kurzen, haarähnlichen Faserabschnitten (keine textilen Fasern). Das Erzeugnis wird zu einem Block (Ziegel) gepresst und in Folie eingeschweißt vertrieben. Die Ware soll als Kultursubstrat für Pflanzen verwendet werden.
AV 1, Pos. 1404.90
Als "Terrarienerde aus Kokosfaserhumus" bezeichnete Ware – trockenes, bräunliches Material aus der Kokosnussfruchthülle, lediglich zerkleinert und gepresst, ohne weitere Zusätze. Zu einem rechteckigen Block (Kokosziegel) ca. 20 x 10 x 5 cm gepresst, in Kunststofffolie eingeschweißt (650 g). Verwendung als Terrarienerde oder Kultursubstrat.
AV 1, Pos. 1404.90
"Kokos Block im Quellbeutel 10 Liter" – zerkleinertes, bräunliches Material aus der äußeren Kokosnussfruchthülle (Feinfaseranteil und -staub) ohne weitere Zusätze. Zu rechteckigen Blöcken (ca. 18 x 18 x 5 cm) gepresst, in wasserdichte Kunststofffolie eingeschlagen. Zur Verwendung als Blumensubstrat sowie Bodengrund für Terrarien.
AV 1, Pos. 1404.90
"Blumenerde Kokos, Art.-Nr. 12976607" – zerkleinertes, bräunliches Material aus der Kokosnussfruchthülle ohne weitere Zusätze. Zu einem rechteckigen Block (ca. 20 x 20 x 2,5 cm) gepresst. Die in Folie mit Pappeinleger eingeschweißte Ware soll als Kultursubstrat für Pflanzen verwendet werden.
AV 1, Pos. 1404.90
Zerkleinertes, bräunliches Material aus der äußeren Kokosnussfruchthülle ohne weitere Zusätze. Entweder lose in Beuteln abgepackt oder zu Ziegeln/Blöcken verschiedener Größen verpresst und in Folie eingeschweißt. Verwendung als Kultursubstrat für Pflanzen oder als Bodengrund in Terrarien.
AV 1, Pos. 1404.90
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Weitere Produkte aus der gleichen Kategorie mit eigenen Zolltarifnummern und Zollsätzen:


